LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6851 11.07.2019 Datum des Originals: 11.07.2019/Ausgegeben: 16.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2620 vom 17. Juni 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/6559 Wie ist die Evaluation der Familienzentren in Nordrhein-Westfalen in den Referentenentwurf des KiBiZ eingeflossen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen hat im Dezember 2017 den Zuschlag zur Evaluation der Familienzentren in Nordrhein-Westfalen erhalten. Auf der Internetseite des IAQ findet man die Anlage des Forschungsprojektes (http://www.iaq.unidue .de/projekt/2017/efa.php) für das das Land einen Festpreis von 166.000 Euro zur Verfügung stellt. Im Referentenentwurf mit dem das KiBiZ-System fortgeschrieben werden soll, wird der Zuschuss für Familienzentren auf 20.000 Euro pro Kita-Jahr festgelegt. Zur Reduzierung von Fördertatbeständen verzichtet der Referentenentwurf auf eine stärkere Förderung von Familienzentren mit besonderem Förderbedarf. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sei eine gelingende Steuerung mit der Konzentration von Fördermitteln ein wichtiger Baustein, unter anderem zur qualitativen Weiterentwicklung. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2620 mit Schreiben vom 11. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Seit wann liegt der Landesregierung ein Zwischen- oder Endbericht zur Evaluation der Familienzentren durch das IAQ vor? Ein Zwischenbericht wurde am 29.06.2018 vorgelegt. Der Abschlussbericht datiert vom 28.05.2019. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6851 2 2. In welcher Form will die Landesregierung Parlament und Öffentlichkeit über die wissenschaftlichen Ergebnisse der Evaluation der Familienzentren informieren? Auf der Grundlage des Antrags der Regierungsfraktionen vom 17.04.2018 (Drucksache 17/2401) wurde bereits eine Weiterleitung der Evaluationsergebnisse an den Landtag beschlossen. Am 13.06.2019 wurde der abschließende Evaluationsbericht an den Landtag übersandt. Gleichzeitig wurde der Bericht dem Beirat Familienzentren zugeleitet, in welchem die gesellschaftlich relevanten Partner, unter anderem die kommunalen Spitzenverbände sowie die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, vertreten sind. 3. Auf welcher Grundlage wurde der Wert des im Referentenentwurf angegebenen Betrags zur Erfüllung der Aufgaben von Familienzentren ermittelt? Die Zuschusserhöhung dient der qualitativen Weiterentwicklung der Familienzentren. Rein rechnerisch kann der Erhöhungsbetrag eingesetzt werden für drei zusätzliche Wochenstunden Leitungszeit. Zur Berücksichtigung unterschiedlicher Schwerpunkte sollen den Trägern von Familienzentren mit dem neuen KiBiz aber nach wie vor keine gesetzlichen Vorgaben zum konkreten Einsatz der erhöhten Fördermittel gemacht werden. Die Sicherung der Qualitätsstandards erfolgt vielmehr weiter über das Gütesiegelverfahren. Besonders darauf hinzuweisen ist, dass auch der Zuschuss für Familienzentren künftig nach einem Index dynamisiert werden soll, so dass mit den Mitteln finanzierte Personalkraftstunden nicht befristet werden müssen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 4. Inwieweit beruhen die angepasste Aufgabenstellung von Familienzentren im Referentenentwurf auf wissenschaftlichen Erkenntnissen? (Bitte die dafür zugrundeliegenden Studien und die einschlägigen Passagen im Wortlaut benennen.) Die systematische Auswertung der Zertifizierungsverfahren zur Verleihung des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ der letzten Jahre sowie die bisherigen Erkenntnisse und Anregungen aus der Umsetzung des Landesprogramms insgesamt haben erkennen lassen, dass eine Aktualisierung der bisherigen Anforderungen an Familienzentren erforderlich ist. Darüber hinaus wurde deutlich, dass der gesetzliche Rahmen so zu gestalten ist, dass insbesondere die Evaluationsergebnisse, aber auch gesellschaftliche Entwicklungen, veränderte familiäre Bedarfe und andere Erkenntnisse im Prozess der qualitativen Weiterentwicklung von Familienzentren Berücksichtigung finden können. Im Rahmen der Evaluierung fand zudem ein ständiger fachlicher Austausch mit dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen statt, der bereits in der Auftragsvergabe angelegt war. Der vorliegende Abschlussbericht macht nun umso deutlicher, dass der Gesetzentwurf den geeigneten Rahmen für eine qualitative Weiterentwicklung der Familienzentren setzt. 5. Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse bezieht sich die Landesregierung, wenn sie eine gesonderte Unterstützung von Familienzentren mit besonderem Förderbedarf künftig verweigert und dies als „gelingende Steuerung“ zur besseren „qualitativen Weiterentwicklung“ bezeichnet? (Bitte die dafür zugrundeliegenden Studien und die einschlägigen Passagen im Wortlaut benennen.) Alle Familienzentren sollen künftig von einer signifikant erhöhten Förderung profitieren. Die vorgesehene Erhöhung übersteigt deutlich die bisherige zusätzliche Förderung bei besonderem Unterstützungsbedarf und kommt daher auch diesen Einrichtungen zu Gute. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6851 3 Gleichzeitig sollen mit der KiBiz-Reform die Zuschüsse für plusKITAs auf 30.000 Euro erhöht werden. Das heißt, soweit Familienzentren einen hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf betreuen und plusKITA sind, erhalten sie deutlich mehr Mittel für die Verbesserung der Bildungschancen bei Kindern mit besonderem Förderbedarf. Nach Auffassung der Landesregierung ist die gezielte Erhöhung um einen nennenswerten Betrag, der sich beispielsweise in unbefristete Personalkraftstundenerhöhungen umsetzen lässt, sinnvoller als eine nur um 1.000 Euro jährlich höhere Fördersumme. Dass es bei der Verteilung von Zuschüssen für eine wirkungsvolle qualitative Weiterentwicklung der jeweiligen Aufgaben (Familienzentren einerseits und Abbau von Bildungsbenachteiligung durch plusKITAs andererseits) grundsätzlich förderlich ist, die Mittel zu konzentrieren, wird zum Beispiel auch durch Erkenntnisse aus der Studie des Forschungsverbundes des Deutschen Jugendinstituts mit der TU Dortmund „Lupe statt Gießkanne“ deutlich.