LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/686 19.09.2017 Datum des Originals: 19.09.2017/Ausgegeben: 22.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 208 vom 23. August 2017 des Abgeordneten Marcus Pretzell AfD Drucksache 17/395 Überlastung der Verwaltungsgerichte in Folge der massenhaften illegalen Grenzübertritte seit 2015 („Flüchtlingskrise“) Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Verwaltungsgerichte in Deutschland klagen über die sprunghaft gestiegene Zahl von Asylverfahren . Das ist eine Folge der gesetzeswidrigen Migrationspolitik von Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, insbesondere seit August 2015. Diese Entwicklung macht auch nicht vor den Verwaltungsgerichten in NRW halt. Vor dem Verwaltungsgericht Köln gab es z.B. im ersten Halbjahr 2017 mehr Klagen (8.700) als im gesamten Jahr 2016 (8.300)1. Es wird gar vor dem Kollaps des Systems gewarnt. Andere Verwaltungsgerichtsverfahren z.B. zu Kita- Gebühren oder behördlichen Genehmigungen dauern Aufgrund Rechtsbrüche der Bundesregierung länger.2 Außerdem wird berichtet, dass Richter aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu den Verwaltungsgerichten versetzt werden. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 208 mit Schreiben vom 19. September 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die in der Vorbemerkung aufgestellten Behauptungen werden von der Landesregierung nicht geteilt. Vor dem Hintergrund der Zunahme der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren wurden 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article167543136/200-000-Asylklagen-Verwaltungsgerichtean -Belastungsgrenze.html 2 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/verwaltungsgericht-duesseldorf-asylklagen-blockieren -die-schreibtische-der-richter-aid-1.7011077 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/686 2 und werden erhebliche Anstrengungen unternommen, damit die Verwaltungsgerichtsbarkeit den ihr obliegenden verfassungsrechtlichen Auftrag, jedermann effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, erfüllen kann. 1. Wie sich die Zahl der Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten in NRW entwickelt hat? Im Jahr 2016 sind 39.753 Hauptverfahren und 11.675 Eilverfahren (insgesamt 51.428 Verfahren ) neu eingegangen. Im ersten Halbjahr 2017 sind 39.697 Hauptverfahren und 10.171 Eilverfahren (insgesamt 49.868 Verfahren) neu eingegangen. Asylverfahren Neuzugänge bei den Verwaltungsgerichten 2016 2017 / 1. Quartal 2017 / 2. Quartal Hauptverfahren 39.753 18.768 20.929 Eilverfahren 11.675 5.114 5.057 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um diese Asyl-Klagen zügig zu bearbeiten, eine längere Dauer bei anderen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu vermeiden und die juristische Qualität beizubehalten? Aufgrund des absehbaren Anstiegs der gerichtlichen Asylverfahren sind bereits mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 insgesamt 22 zusätzliche Planstellen für Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht eingerichtet worden. Die Planstellen sind mit folgenden kw-Befristungen versehen: 7 kw zum 31.12.2018, 7 kw zum 31.12.2019 und 8 kw zum 31.12.2020. Außerdem wurden mit dem Dritten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 folgende weitere Planstellen und Stellen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet; diese Planstellen und Stellen sind kw zum 31.12.2018: Kapitel Titel 04 220 422 01 37 Planstellen Richter/Richterin am VG (Bes.Gr. R 1) 04 220 422 01 4 Planstellen Regierungsinspektor/in (Bes.Gr. A 9) 04 220 422 01 8 Planstellen Justizhauptwachtmeister/in (Bes.Gr. A 4/A 5) 04 220 428 01 27 Stellen f. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vgl. der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer Dienst) insgesamt 76 Planstellen und Stellen In diesem Jahr wurden u.a. folgende weitere personelle Hilfsmaßnahmen veranlasst: Vier Stellen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vgl. der Laufbahngruppe 1.2 sind aus der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit umgesetzt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/686 3 Für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs/der elektronischen Akte wurden der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwei neue Stellen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vergleichbar der Laufbahngruppe 1.2, kw zum 31.12.2020, zugewiesen. Es wurden zusätzliche Mittel in Höhe von rund 784.800 € für die Einstellung von 29 Aushilfskräften zur Verfügung gestellt, um eine schnelle Entlastung der Eingangsregistraturen und Geschäftsstellen in den Verwaltungsgerichten zu erreichen. Durch die Hebung von vier Planstellen der Bes.Gr. R 1 nach Bes.Gr. R 2 wurden vier Stellen für Vorsitzende Richterinnen oder Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht geschaffen, so dass an besonders belasteten Verwaltungsgerichten vorübergehend zusätzliche (Asyl-) Kammern eingerichtet werden können. 3. Was kosten die Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten den Steuerzahler? Bitte hier auch die Kosten der Maßnahmen zur Minimierung der Verfahrensdauer aufschlüsseln und darlegen? Die Gebühren und Auslagen für die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten werden nicht nach Sachgebieten differenziert gebucht. Im Hinblick auf die Kosten der Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren wird auf die Antwort zu Frage 2. verwiesen. 4. Wie viele Richter sind aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit an die Verwaltungsgerichte versetzt worden? Von den 37 Planstellen, die mit dem Dritten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 eingerichtet wurden , werden 24 Stellen zur Stellenführung für Richterinnen und Richter, die aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit an die Verwaltungsgerichte abgeordnet sind, genutzt. Aus dem Kreis der abgeordneten Richterinnen und Richter sind in Einzelfällen auch Versetzungen an die Verwaltungsgerichte erfolgt. Im Regelfall werden die abgeordneten Richterinnen und Richter allerdings mit Ablauf der Abordnungszeit an die abgebenden Gerichte zurückkehren. 5. Wie hat sich das auf die Verfahren bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bezug auf Qualität und Dauer der Verfahren ausgewirkt? Bei insgesamt etwa 4.000 Richterinnen und Richtern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Kopfzahl : 3.944 / Arbeitskraftanteile: 3.621,95; Personalbestand zum 31.12.2016) haben die Abordnungen keine Auswirkungen auf Qualität und Dauer der Verfahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit , zumal die abgeordneten Richterinnen und Richter auf Planstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt werden und damit Nachbesetzungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich waren.