LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6867 11.07.2019 Datum des Originals: 11.07.2019/Ausgegeben: 16.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2614 vom 7. Juni 2019 des Abgeordneten Michael R. Hübner SPD Drucksache 17/6532 Wie hilft die Landesregierung den Kommunen bei der sozialen städtebaulichen Gestaltung, um die Spätfolgen der Privatisierung der LEG zu kompensieren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Düsseldorfer Wohnungsunternehmen LEG, das 2008 aus der durch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung beschlossenen Privatisierung der ehemaligen Landesentwicklungsgesellschaft NRW entstand, ist aktuell im Besitz von gut 1200 Wohnungen und stadtteilprägenden Grundstücken in Dorsten-Wulfen-Barkenberg. Auf Bitten des Dorstener Vereins Nachbarschaft Dimker Wiese e.V. habe ich das heutige Unternehmen um Stellungnahme zu den Plänen der LEG mit einem in ihrem Besitz befindlichen, brachliegenden Grundstücks in zentraler Lage in Wulfen-Barkenberg gebeten. Der Verein beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt zu verwirklichen. Durch die Antwort auf meine Anfrage wurde öffentlich bekannt, dass die LEG beabsichtigt, ihren kompletten Immobilienbestand in Dorsten-Wulfen-Barkenberg zu veräußern. Sie sei in fortgeschrittenen Verhandlungen mit einem Kaufinteressenten. Der Berichterstattung der Dorstener Zeitung vom 7. Juni 2019 ist zu entnehmen, dass die Landesregierung der Stadt Dorsten gegenüber signalisiert hat, dass das Land keine Fördermittel zum Erwerb von Bestandsimmobilien in Aussicht stelle. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2614 mit Schreiben vom 11. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6867 2 1. Ist es aus Sicht der Landesregierung ein geeignetes Instrument, gerade in städtebaulich problematischen Stadtteilen Kommunen dabei zu unterstützen, relevante Immobilienbestände zu erwerben? 2. Welche Fördermaßnahmen bietet das Land an, um Städte beim Erwerb von städtebaulich relevanten Immobilienbeständen zu unterstützen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Weder die Städtebauförderung noch die Wohnraumförderung beinhaltet eine Ankaufförderung für Immobilienbestände. 3. Mit welchen Instrumenten möchte die Landesregierung sicherstellen, dass die mit der Privatisierung der LEG einhergehende Verpflichtung der Nachfolgeunternehmen, sich an den Maßgaben der Sozialcharta zu orientieren und eine soziale Verantwortung für die jeweiligen Mieterinnen und Mieter zu übernehmen, auch heute noch Bestand hat? Mit dem Verkauf der LEG NRW im Jahr 2008 wurde über eine Sozialcharta mit 10-jähriger Laufzeit ein umfassender Schutz der Mieterinnen und Mieter vereinbart. In diesen zehn Jahren hat die LEG beispielsweise ihre Verpflichtung, mindestens 12,50 Euro pro m² in die verkauften Bestände zu investieren, immer erfüllt bzw. übererfüllt. Auch hat die LEG, die ihr nach der Sozialcharta zustehenden Spielräume im Rahmen von Mieterhöhungen bei weitem nicht ausgeschöpft. Für die Zeit nach Auslaufen der Sozialcharta hat die Landesregierung keine rechtliche Handhabe, von der LEG bzw. den Nachfolgeunternehmen eine neue Sozialcharta oder die Verlängerung der bisherigen einzufordern. 4. Wurden Gespräche zwischen der Stadt Dorsten und der Landesregierung geführt? 5. Falls ja: Mit welchem Ziel und Ergebnis wurden diese Gespräche geführt? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Ministerpräsident und ich sind vom Bürgermeister der Stadt Dorsten angeschrieben worden. In seinem Antwortschreiben vom 21. Juni 2019 hat der Ministerpräsident zum Ausdruck gebracht, dass ich ein Gespräch mit dem Vorstand der LEG suchen werde, um die Sorgen und Belange der Mieterinnen und Mieter zu verdeutlichen. In der Angelegenheit habe ich entsprechende Gespräche geführt und darum gebeten, den Bürgermeister über den erfolgten Verkauf und die im Rahmen des Verkaufs getroffenen Vereinbarungen zu informieren bzw. einen entsprechenden Austausch mit dem Erwerber zu initiieren. Sollte sich der neue Eigentümer entschließen, in bauliche Verbesserungsmaßnahmen in den Wohnungen zu investieren, stehen dafür grundsätzlich Fördermittel des Landes aus der Modernisierungsförderung im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung zur Verfügung.