LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6895 12.07.2019 Datum des Originals: 12.07.2019/Ausgegeben: 17.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2618 vom 13. Juni 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/6557 Keine Zeit für Plenarsitzungen: Welche Bedeutung misst der Ministerpräsident dem Parlament bei? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerpräsident Armin Laschet nimmt offenkundig an den Sitzungen des Landtags NRW gerne nur in begrenztem Umfang teil. Stattdessen lädt der Ministerpräsident parallel an Plenartagen scheinbar lieber zu Veranstaltungen ein oder nimmt an externen Veranstaltungen teil. Möglicherweise möchte der Ministerpräsident so zum Ausdruck bringen, dass es wichtigere Termine als die Plenartage im Parlament von Nordrhein-Westfalen gibt.1 So hat der Ministerpräsident zu folgenden Terminen an einem Plenartag eingeladen oder nimmt an Veranstaltungen parallel zum Plenum teil: 1. Am Plenarmittwoch, 22.05.2019 hatte Ministerpräsident Laschet zu einem gemeinsamen Iftar-Essen in die Staatskanzlei eingeladen. Die Plenarsitzung dauert an dem Tag bis 21:51 Uhr. Eine offizielle Entschuldigung des Ministerpräsidenten für seine Abwesenheit vom Plenum lag beim Landtag nicht vor. Für die weiteren am Essen teilnehmenden Kabinettsmitglieder (Minister Stamp, Ministerin Heinen-Esser, Minister Holthoff-Pförtner, Ministerin Gebauer, Minister Wüst) lagen ebenfalls keine Entschuldigung für ihre Abwesenheit vom Plenum vor. 2. Für den Plenardonnerstag, 27.06.2019 hat Ministerpräsident Laschet als Bevollmächtigter der BRD für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit zu einem Konzert in die Berliner Philharmonie eingeladen. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr. Die Anreise von 1 Die Plenarsitzungen finden in der Regel einmal pro Monat für zwei bis drei Tage in Düsseldorf statt und dauern regelmäßig bis in den späteren Abend. Dem Landtag NRW gehört der Ministerpräsident auch als Abgeordneter an. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6895 2 Düsseldorf nach Berlin erfordert dementsprechend eine deutlich frühere Abreise des Ministerpräsidenten aus dem Landtag in Düsseldorf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6895 3 3. Am Plenarmittwoch, 09.10.2019, 19 Uhr nimmt der Ministerpräsident an einer Kick-off- Veranstaltung „Emscher-Lippe-Gipfel“ in Gelsenkirchen teil. Bereits mit zwei Kleinen Anfragen (Drs. 17/4731 und 17/4823) habe ich auf das Verhalten des Ministerpräsidenten Laschet unentschuldigt an Plenartagen zu fehlen und stattdessen an Veranstaltungen außerhalb des Landtags teilzunehmen, zu denen er auch selber eingeladen hat, hingewiesen. Beide Anfragen konnten auch auf erneute Nachfrage inhaltlich nicht vom Ministerpräsidenten beantwortet worden (Drs. 17/5296 und 17/5297). Die Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Landtags an Plenartagen durch den Ministerpräsidenten scheint somit zur Regel zu werden. Durch offizielle Einladungen des Ministerpräsidenten zu Veranstaltung während der Plenarzeiten, die auch die Abgeordneten des Landtags erhalten, entsteht für diese der Druck, bei den jeweiligen Veranstaltungen anwesend sein zu müssen. Dies ist vollkommen unnötig, denn Termine, deren Planung einen langen zeitlichen Vorlauf haben, könnten außerhalb von Plenartagen terminiert werden. Der Ministerpräsident erachtet es überdies oftmals nicht einmal als notwendig, den Landtag über seine Abwesenheiten vom Plenum zu informieren, wenn er Gast(-geber) bei Veranstaltungen außerhalb des Landtags ist. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheit sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 2618 mit Schreiben vom 12. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Warum nimmt der Ministerpräsident regelmäßig nicht an den Plenarsitzungen, sondern Termine außerhalb des Landtags an Plenartagen wahr bzw. lädt selbst zu Veranstaltung während der Plenartage ein? (Bitte für die o.g. Nummern 1-3 einzeln begründen.) Die parteipolitischen Vorbemerkungen und Vermutungen der Frau Abgeordneten werden von der Landesregierung nicht kommentiert. Der Ministerpräsident nimmt regelmäßig an den Plenarsitzungen teil. 2. Warum wurde der Landtag NRW nicht vorab durch die Landesregierung über die Abwesenheit des Ministerpräsidenten und der weiteren Ministerinnen und Minister von der Plenarsitzung am 22.05.2019 unterrichtet? Das Fastenbrechen im Ramadan begann am 22. Mai 2019 nach dem Sonnenuntergang, der an diesem Tag um 21:28 Uhr stattfand. Das Plenum an diesem Tag endete um 21:51 Uhr. Wäre die Anwesenheit des Ministerpräsidenten erforderlich gewesen, hätte er jederzeit kurzfristig dem Parlament zur Verfügung gestanden, ebenso wie die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP, die den Muslimen an diesem für sie wichtigen Abend in der Staatskanzlei ebenfalls Respekt gezollt haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6895 4 3. Welche Bedeutung misst der Ministerpräsident dem Parlament und der persönlichen Anwesenheit an Plenarsitzungen bei, wenn er regelmäßig Gast(- geber) bei Veranstaltungen außerhalb des Landtags an Plenartagen ist? 4. Beabsichtigt der Ministerpräsident die Wahrnehmung von Terminen außerhalb des Landtags an Plenartagen – so wie es die o.g. und in den bereits zwei gestellten Kleinen Anfragen aufgelisteten Termine vermuten lassen – zur Regel werden zu lassen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Der Ministerpräsident ist nicht regelmäßig Gastgeber bei Veranstaltungen an Plenartagen. Wie schon seine Vorgänger im Amt nimmt er am Vorabend des Bundesrates an einem Essen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin teil. Dies entspricht der ständigen Staatspraxis, was die Frau Abgeordnete leicht bei Ihren Kollegen und der Vorgängerin des Ministerpräsidenten erfragen könnte. Der Landtag hat mit dem Haushalt 2019 ausdrücklich beschlossen, den in Köln geborenen weltberühmten Komponisten Jacques Offenbach im 200. Jahr seines Geburtstages angemessen zu würdigen. Am 27. Juni 2019 hat der Ministerpräsident die Begrüßung beim Vorempfang zu einem Konzert zu Ehren dieses großen Künstlers wahrgenommen. 5. Gibt es im Landeskabinett vereinbarte Regeln, Anweisungen, Absprachen oder ähnliches zur Präsenzpflicht des Ministerpräsidenten sowie der Ministerinnen und Minister an Plenartagen? Für die Mitglieder der Landesregierung gelten unverändert die Regeln der Parlaments- und Staatspraxis zur Anwesenheit von Mitgliedern der Landesregierung an Plenarsitzungen des Landtags, die auch dem Landtag bekannt sind.