LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/691 20.09.2017 Datum des Originals: 19.09.2017/Ausgegeben: 25.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 242 vom 28. August 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/464 Wie plant die Landesregierung weiterhin eine ausreichende Zahl an Master-Studienplätzen sicherzustellen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den letzten Jahren war die Zahl der Master-Studienplätze an den Hochschulen in Nordrhein- Westfalen insgesamt ausreichend, um die Nachfrage zu decken. Gleichwohl es in Nordrhein- Westfalen möglich gemacht wurde, auch Studienplätze in Master-Studiengängen mit Mitteln des Hochschulpakts zu schaffen, so ist der Pakt doch bisher nicht darauf ausgelegt, auch den Bedarf nach Abschluss des Bachelor-Studiums solide abzudecken. Wenn bald der doppelte Abiturjahrgang das Bachelor-Studium abgeschlossen haben wird, wird der Bedarf an Master- Studienplätze deutlich steigen. Dazu müssen die Kapazitäten bereits innerhalb der Laufzeit der dritten Programmphase des Hochschulpakts 2020 aufgestockt werden. Dies führt aber zu einem Problem, denn der Bund hat die Gesamtsumme des Pakts gedeckelt. Zudem läuft der Hochschulpakt am 31. Dezember 2020 aus. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 242 mit Schreiben vom 19. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Wie plant die Landesregierung die Hochschulen zu unterstützen, damit diese weiterhin eine ausreichende Zahl an Master-Studienplätzen sicherstellen können? Die Landesregierung unterstützt die Hochschulen durch das Landesmasterprogramm. Dieses ist gerade wegen des doppelten Abiturjahrgangs und der daraus resultierenden erhöhten Nachfrage nach Masterstudienplätzen aufgelegt worden. Der Aufwuchs bei den Masterplätzen folgt somit zeitversetzt dem Aufwuchs beim Bachelor. Hierfür stehen Hochschulpaktmittel zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/691 2 Zurzeit sind fast 80 Prozent der Masterstudiengänge in Nordrhein-Westfalen zulassungsfrei. 2. Wie plant die Landesregierung die Finanzierung von zusätzlichen (oberhalb der Kapazitäten von 2005) Bachelor- und Master-Studienplätzen an den Hochschulen ab 2021 sicherzustellen? Die Landesregierung hat sich gegenüber den Hochschulen verpflichtet, aus Hochschulpaktmitteln jährlich 50 Mio. Euro in die Hochschulhaushalte zu verlagern und damit bis zum Jahr 2021 insgesamt 250 Mio. Euro dauerhaft zu verstetigen. Zudem wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. 3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der Bund die Länder auch nach dem 31. Dezember 2020 bei der Finanzierung zusätzlicher Studienplätze unterstützen muss? Ja. 4. Plant die Landesregierung, den Hochschulen Vorgaben zu machen in welchen Studienfächern Bachelor- und Master-Studienplätze eingerichtet werden müssen? 5. Wo sieht die Landesregierung fachspezifisch und regional einen besonderen Ausbaubedarf an Bachelor- und Master-Studienplätzen? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Hochschulen selbst prüfen und entscheiden sollen, in welchen Studienfächern eventuell weiterer Ausbaubedarf besteht. Die Hochschulpaktmittel werden den Hochschulen daher ohne fächerbezogene Vorgaben zur Verfügung gestellt . Die Landesregierung erwartet jedoch von den Hochschulen, dass der Aufbau von Bachelor - und Master-Studienplätzen bedarfsgerecht erfolgt.