LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6911 16.07.2019 Datum des Originals: 16.07.2019/Ausgegeben: 19.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2629 vom 14. Juni 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6569 Fahrradverleihsysteme in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In fast jeder Großstadt in NRW kann man mittlerweile per Smartphone Fahrräder unterschiedlicher Anbieter ausleihen. Neben den schon seit langem auf dem Markt aktiven Firmen wie Nextbike und dem von der Deutschen Bahn betriebenen Call a Bike gibt es eine ganze Reihe neue Fahrradverleihsysteme von meist internationalen Anbietern. Schon vor dem Aufkommen der neuen Fahrradverleihsysteme gab es viel zu wenig Abstellmöglichkeiten für Räder im öffentlichen Straßenland. Aufgrund der Zunahme an parkenden Fahrrädern durch die Verleihsysteme kommt es immer wieder zu Konflikten, vor allem mit dem Fußverkehr. Da die Leihräder in der Regeln nicht an festen Stationen stehen, sondern irgendwo auf Bürgersteigen abgestellt werden, wird der Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger immer knapper. Dies hat jetzt manche Städte dazu bewogen, die Anbieter zu zwingen, ihre Räder nur noch an bestimmten ausgewählten Punkten in der Stadt abzustellen. Kundinnen und Kunden, die die geliehenen Räder an der falschen Stelle parken, werden mit hohen Gebühren belegt. Die Stiftung Warentest hat die in Deutschland in vielen Städten angebotenen Verleihsysteme von sechs großen Anbietern getestet. Dabei zieht sie den Schluss, dass nur die Fahrräder von Nextbike und Call a Bike einen akzeptablen Sicherheitsstandard erfüllen, die Räder der anderen getesteten Anbieter fielen vor allem durch mangelhafte Bremsen durch. Außerdem verstoßen manche Firmen gegen Datenschutzbestimmungen. So sendet beispielsweise die App von Mobike unter anderem die Handynummer ihrer Kundinnen und Kunden unverschlüsselt weiter, insgesamt werden zu viele Daten erhoben, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verleihvorgang stehen. Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass mittlerweile fast überall Leihfahrräder zur Verfügung stehen, die kostengünstig und bequem ausgeliehen werden können. Damit werden Mobilitätsketten insbesondere an ÖPNV-Haltepunkten besser verknüpft und der Radverkehr insgesamt gestärkt. Doch zeigt sich durch die bisher gemachten Erfahrungen in den Städten, dass die neuen Systeme auch Probleme mit sich bringen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6911 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2629 mit Schreiben vom 15. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die bislang gemachten Erfahrungen mit appbasierten Fahrradverleihsystemen in NRW? Die Landesregierung begrüßt die Fort- und Weiterentwicklungen der vielfältigen Nahmobilitätsangebote, die eine tragende Säule der Mobilität in unserem Land darstellen. Besonders in den urban geprägten Räumen Nordrhein-Westfalens werden in den nächsten Jahren neue Fahrzeugsysteme und -angebote vor allem den innerstädtischen Verkehr verändern. Bereits heute sind (appbasierte) Fahrradverleihsysteme ein sinnvoller Baustein im Rahmen des Gesamtangebotes der Nahmobilität. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Sicherheitsstandards bei den Leihfahrrädern aller Anbieter zu gewährleisten? Die Einhaltung von Sicherheitsstandards obliegt den Akteuren, die Leihfahrräder anbieten. Die betroffenen Kommunen schließen vielfach Vereinbarungen mit den Anbietern ab, in denen die Sicherheitsstandards und die Wartung der Leihfahrräder geregelt sind. 3. Welche Ideen hat die Landesregierung, um den Konflikt zwischen stationsbasierten und damit unflexiblen Verleihsystemen und den kundenfreundlicheren flexiblen Abstellmöglichkeiten aufzulösen? Bisher liegt der Landesregierung keine Information von einem Konflikt zwischen den Verleihsystemen vor. 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Schaffung von mehr Parkraum für Leihfahrräder? Der Landesregierung liegt bisher keine Forderung der Kommunen im Zusammenhang mit Parkraum für Leihfahrräder vor. 5. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um Datenschutzverstöße der Leihfahrradanbieter zu unterbinden? Mit dem am 23.02.2016 in Kraft getretenem Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts erhielten Verbraucherschutzorganisationen explizit das Recht, Unternehmen abzumahnen oder gerichtlich zu verklagen, wenn diese gegen bestimmte datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Dies gilt insbesondere bei unzulässiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Verbrauchern für Werbezwecke, zur Bildung von Persönlichkeitsprofilen sowie für Zwecke des Daten- und Adresshandels. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6911 3 Diese Aufgabe nimmt die mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützte Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wahr. Darüber hinaus ist die unabhängige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständige Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz.