LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6914 16.07.2019 Datum des Originals: 16.07.2019/Ausgegeben: 19.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2697 vom 28. Juni 2019 der Abgeordneten Heike Gebhard und Sebastian Watermeier SPD Drucksache 17/6773 Welche Haltung hat die Landesregierung zum hitzebedingten Unterrichtsausfall? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund der rekordverdächtigen Hitzewelle in den letzten beiden Juniwochen hat es an nordrhein-westfälischen Schulen wieder viele Diskussionen darüber gegeben, welche Bedingungen vorliegen müssen, um den Schülerinnen und Schülern „Hitzefrei“ erteilen zu können. Im entsprechenden Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in der Fassung vom 29.05.2015 heißt es dazu: „Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen.“ Diese Regelung verschafft den einzelnen Schulen einen hohen Autonomiegrad im Hinblick auf die Befreiung vom Unterricht aufgrund hoher Temperaturen, mit der Folge, dass in einigen Schulen Hitzefrei erteilt wird und in anderen wiederum nicht, obwohl die Belastung der Schülerinnen und Schüler gleich ist. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2697 mit Schreiben vom 16. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6914 2 1. Ab welcher Temperatur im Klassenraum sieht die Landesregierung die Bedingungen für konzentriertes Lernen für welche Altersgruppen gefährdet? Es wird auf Ziffer 4.5 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ (BASS 12-52 Nr. 1) vom 29.05.2015 verwiesen. Darin ist als Anhaltspunkt für eine Beeinträchtigung des Unterrichts eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius genannt. Eine eindeutige Temperaturgrenze, wann sich eine Temperatur auf „konzentriertes Lernen“ auswirkt, lässt sich nicht festlegen. Die physiologische Wirkung hoher Lufttemperaturen wird entscheidend von weiteren Einflussfaktoren, wie der herrschenden relativen Luftfeuchtigkeit, mitbestimmt. Darüber hinaus ist das thermische Wohlbefinden individuell und hängt auch von persönlichen Faktoren, wie z.B. den körperlichen Voraussetzungen und dem Gesundheitszustand, ab. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulleitungen aus gegebenem Anlass am 25.06.2019 per Schulmail über die geltende Erlasslage informiert. 2. An wie vielen und welchen Schulen in Gelsenkirchen, an denen es nicht zu einem hitzebedingten Unterrichtsausfall kam, gibt es Klimaanlagen in Klassenräumen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Bereitstellung der für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen und Schulgebäude obliegt gemäß § 79 Schulgesetz NRW dem Schulträger. 3. An welchen Tagen im Monat Juni haben Schülerinnen und Schüler an welchen Gelsenkirchener Schulen Hitzefrei bekommen? Die gewünschten Daten liegen nicht vor. Für die Mitteilung der gewünschten Daten wäre eine Sondererhebung bei den 78 öffentlichen Schulen in Gelsenkirchen erforderlich, die in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und unter Berücksichtigung der anstehenden Sommerferien und der mit dem Schuljahresende verbundenen vielfältigen Aufgaben an den Schulen nicht durchgeführt werden konnte. 4. Wie wird Unterrichtsausfall durch Hitzefrei in der Unterrichtsausfallstatistik ausgewiesen? 5. Wie ist der aktuelle Stand der ausgefallenen Unterrichtsstunden an den einzelnen Schulen in Gelsenkirchen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die gewünschten Daten können aus der Unterrichtsausfallstatistik nicht abgeleitet werden. Der erteilte und ausgefallene Unterricht wird seit Beginn des Schuljahres 2018/19 mithilfe der „Flächendeckenden Unterrichtsausfallstatistik mit Detailerhebung“ erfasst. Diese Erhebung besteht aus zwei Teilen: 1. Flächendeckende Erhebung (Wochenmeldung) Bei der Flächendeckenden Unterrichtsausfallstatistik erfolgt die Datenerhebung ganzjährig einmal wöchentlich. Zur Begrenzung des mit der wöchentlichen Erhebung einhergehenden Verwaltungsmehraufwands auf Seiten der Schulen ist sie auf acht Kennziffern beschränkt. Die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6914 3 Gründe für Vertretung und Unterrichtsausfall werden nicht flächendeckend bzw. schulbezogen erhoben. 2. Detailerhebung Innerhalb der Detailerhebung berichtet jede Schule im Verlauf des Schuljahres einmal über einen Zeitraum von 2 Unterrichtswochen für maximal 10 Unterrichtstage detailliert über Vertretungsmaßnahmen und Gründe für Vertretung und Unterrichtsausfall. Die Zuordnung der Abweichungen vom Stundenplan der Schulen erfolgt anhand eines Katalogs von 21 Kategorien, zu denen auch die Kategorie „Gefahrenvermeidung / Außenereignisse“ gehört, unter der u. a. Hitzefrei oder andere witterungsbedingte Phänomene erfasst werden. Es wird jedoch nicht weiter nach einzelnen Faktoren differenziert, sodass die Datenlage keine expliziten Aussagen über den Ausfallgrund „Hitzefrei“ zulässt. Aufgrund seiner Konzeption liegen bei diesem Erhebungsteil keine flächendeckenden Daten vor; zudem können aus den Daten der Detailerhebung auf Schulebene auf Grund des jeweils zeitlich eng eingegrenzten Erhebungszeitraums schulbezogen keine Rückschlüsse auf das gesamte Schuljahr gezogen werden. Durch die zufällige Verteilung aller Schulen auf 20 verschiedene Erhebungsabschnitte im Schuljahr 2018/2019 ergibt sich darüber hinaus keine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Meldungen der Schulen.