LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/692 20.09.2017 Datum des Originals: 19.09.2017/Ausgegeben: 25.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 188 vom 14. August 2017 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/341 Zollkontrollen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Prolog: Die Presse berichtet immer wieder von größeren Drogenfunden des Zolls am Flughafen Düsseldorf, insbesondere der Flugverkehr aus Curacao (Insel des Königreichs der Niederlande in der Karibik) ist auffallend häufig betroffen. Im Juli wollte eine Frau aus Curacao mit knapp 2,6 Kilogramm Kokain nach Düsseldorf einreisen.1 Wie konsequent die Zollkontrollen am Düsseldorfer Flughafen sind und damit die mögliche Dunkelziffer bei Zollvergehen, ist allerdings nicht bekannt. Anders als zum Beispiel an den Flughäfen in den Vereinigten Staaten, Dubai oder Singapur wird nicht grundsätzlich jedes Gepäckstück (Hand- und Aufgabegepäck) vor den Augen der Passagiere bei Einreise mittels Technik durchleuchtet und/oder per Hand durch Zollbeamte kontrolliert. In ihrem Wahlprogramm zur NRW-Landtagswahl forderte die AfD die Eilzuständigkeit für den Zoll (S. 74), ebenso steht dies im späteren Koalitionsvertrag von CDU und FDP: „In diesem Zusammenhang werden wir insbesondere eine Eilzuständigkeit für Vollzugskräfte des Zolls im Polizeiorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schaffen.“ (S. 60) Bislang dürfen Zollbeamte in NRW bei Feststellung zollfremder Straftaten nicht einschreiten und die Zollkontrollen auch nicht bis zum Eintreffen der Polizeikräfte verlängern. In anderen Bundesländern besitzen Zollbeamte hingegen eine Eilzuständigkeit, zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern und seit 2014 im Saarland: „Auch dort können somit Zollbeamtinnen und -beamte, denen der Gebrauch von Schusswaffen bei Anwendung des unmittelbaren Zwangs gestattet ist, zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten auf 1 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/flughafen-duesseldorf-frau-schmuggelt-26- kilo-kokain-im-koffer-aid-1.6986821 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/692 2 frischer Tat sowie zur Verfolgung und Wiederergreifung Entwichener Amtshandlungen vornehmen , […].“2 Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 188 mit Schreiben vom 19. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Wie viele Zollvergehen haben die Zollämter an den Flughäfen Düsseldorf und Köln seit 2015 aufgedeckt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Art des Zollvergehens)? 2. Welche fünf Flugstrecken waren 2016 am häufigsten von Zollvergehen betroffen (bitte aufschlüsseln nach den Flughäfen Düsseldorf und Köln)? 3. Wird grundsätzlich jedes Gepäckstück einreisender Passagiere aus zollrelevanten Gebieten (z.B. Curacao) durch Zollbeamte kontrolliert? 5. Wie oft musste der Zoll in NRW 2016 Tatverdächtige bei zollfremden Straftaten gehen lassen? Die Fragen 1 bis 3 und 5 werden zusammen beantwortet. Mit der Neuorganisation des Zolls wurde Anfang des letzten Jahres die Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde eingerichtet; die Ortsebene des Zolls bilden die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter. Diese Behörden unterstehen dem Bundesministerium der Finanzen. Zu den gestellten Fragen liegen im Land Nordrhein-Westfalen demgemäß keine Informationen vor. 4. Wann genau plant die Landesregierung die Eilzuständigkeit für Vollzugskräfte des Zolls in NRW einzuführen? Gegenwärtig besteht noch keine konkrete Planung. 2 http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-initiative-erfolgreich-eilzustaendigkeit-fuerden -zoll-jetzt-auch-im-saarland.html