LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6921 16.07.2019 Datum des Originals: 16.07.2019/Ausgegeben: 19.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2631 vom 14. Juni 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6571 Sanierung von Radwegen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Entlang vieler Landesstraßen gibt es separate Radwege, die jedoch häufig in schlechtem baulichem Zustand sind. Für die Sanierung von Landesstraßen sind im Haushalt 2019 insgesamt 175 Millionen Euro vorgesehen, aus diesem Topf sollen auch die Radwege saniert werden. Laut Landesstraßensanierungsprogramm für 2019 sind jedoch nur 16 Sanierungsmaßnahmen für Radwege geplant. Dies ist angesichts des Sanierungsbedarfs deutlich zu wenig. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2631 mit Schreiben vom 16. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Immer mehr Menschen sind mit dem Rad unterwegs. Pedelecs und E-Bikes führen heute dazu, dass Radverkehr zum Pendlerverkehr wird, weil auch längere Strecken zurückgelegt werden können. Deshalb ist das Rad inzwischen fester Bestandteil von Mobilitätsketten und aus einem modernen Mobilitätssystem nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, die Radverkehrsinfrastruktur insgesamt – also nicht nur an Landesstraßen – weiter auszubauen und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsketten zu stärken. Für den Neu- und Ausbau sowie für die Erhaltung von Landesstraßen inkl. Radwegen sind bereits ab 2018 erheblich mehr Finanzmittel als in der Vergangenheit bereitgestellt worden, die sukzessiv weiter erhöht werden sollen. So war z.B. der Ansatz für den Neubau von Projekten des Landesstraßenbedarfsplans (Titel 77713) von 32 Mio. € in 2017 auf 37 Mio. € in 2018 angehoben worden. Im Landeshaushalt 2019 werden hierfür 47 Mio. € bereitgestellt, eine erhebliche Steigerung von 15 Mio. € gegenüber 2017. Der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6921 2 im Landeshaushalt 2018 (Titel 77711) war auf 160,85 Mio. € angehoben worden und lag um 33,35 Mio. € deutlich über dem des Jahres 2017 (127,5 Mio. €). Im Jahr 2019 beträgt der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen 175,0 Mio. € und liegt um 14,15 Mio. € über dem des Jahres 2018. Zudem werden alle im Landesstraßenhaushalt im laufenden jährlichen Haushaltsvollzug verfügbaren Finanzmittel in die Sanierung von Landesstraßen inkl. Radwegen umgeschichtet. 1. Wie hoch ist der Sanierungsbedarf für Radwege an Landesstraßen zu beziffern? 2. Gibt es eine Prioritätenliste für die zukünftige Sanierung von Radwegen entlang Landesstraßen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Derzeit wird vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen eine Zustandserfassung und -bewertung für das Radwegenetz an Landesstraßen vorbereitet. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird eine detaillierte Aufnahme des derzeitigen Zustands der Radwege mit dem Ziel der Ermittlung des Sanierungsbedarfs und der Aufstellung eines koordinierten Radwegesanierungsprogramms mit Priorisierung der Sanierungsprojekte sein. Die Kenntnisse werden u. a. mittels Sichtkontrollen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs gewonnen. Bei der Auswahl der Radwegesanierungsvorhaben werden auch Synergieeffekte durch die Kopplung von Radwegeerhaltungsmaßnahmen mit Erhaltungsmaßnahmen für die Fahrbahnen berücksichtigt. 3. Wieviele Stellen bei Straßen.nrw sind mit der Planung, Pflege, Bau und Sanierung von Radverkehrsanlagen betraut? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Landesbetrieb, die mit der Planung, Pflege, Bau und Sanierung von Landesstraßen betraut sind, sind zugleich auch für die Radverkehrsanlagen entlang der Landesstraßen verantwortlich. Deshalb lassen sich die Stellenanteile für die Arbeit an Radverkehrsanlagen nicht separat ausweisen. 4. In welchem Verhältnis stehen die Sanierung von Fahrbahnen und die Sanierung von Radwegen an Landesstraßen? (bitte auch in absoluten Zahlen und in Relation zur Streckenlänge angeben) Insgesamt befinden sich ca. 13.100 km Landesstraßen in der Baulast des Landes, davon 4.418 km mit Radweg. Die Ausgaben für die letzten Jahre ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Aufgrund projektbezogener Längenangaben lassen sich die tatsächlichen Kilometerangaben pro Jahr nur ungefähr angeben, da die Maßnahmen nicht immer innerhalb eines Haushaltsjahres abgewickelt werden. Für die Jahre 2015 bis 2017 können die Längen der Erhaltungsstrecken nicht beziffert werden, da diese nicht mehr erfasst wurden. Im Jahr 2018 wurden rd. 294 km der Landestraßenfahrbahnen saniert, das entspricht rd. 2,2 % des o. g. Streckennetzes. Von den Radwegen wurden rd. 44 km saniert, das entspricht rd. 1,0 % der Radwegestrecken an Landesstraßen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6921 3 5. Wie plant die Landesregierung, die Radwege an Landesstraßen kurz- und mittelfristig durchgehend in einen guten baulichen Zustand zu versetzen? In der mittelfristigen Finanzplanung der Landesregierung ist vorgesehen, die Mittel für Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen inkl. Radwege (Titel 77711) weiter zu erhöhen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.