LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6923 17.07.2019 Datum des Originals: 17.07.2019/Ausgegeben: 22.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2644 vom 17. Juni 2019 der Abgeordneten Nadja Lüders SPD Drucksache 17/6625 Welche Erkenntnisse lieferte die Razzia in den Räumlichkeiten der Partei „Die Rechte“ vom 2. Mai 2019? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Medienberichterstattung1 wurde am Morgen des 2. Mai 2019 eine polizeiliche Durchsuchung von Räumlichkeiten der Partei „Die Rechte“ in Dortmund durchgeführt. Als Hintergrund wurde ein vermuteter Versuch von Wahlbetrug angegeben. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2644 mit Schreiben vom 17. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Welche Ergebnisse förderte die Durchsuchung vom 2. Mai 2019 zu Tage? Es wird zunächst auf den Inhalt des Berichts für die Sitzung des Innenausschusses am 16. Mai 2019 zum Tagesordnungspunkt „Durchsuchungen in Dortmund wegen Verdacht des Wahlbetrugs durch „Die Rechte“ (Vorlage 17/2070) Bezug genommen, die sich auch zu dem Ergebnis der angesprochenen Durchsuchung verhält. Hinsichtlich der Auswertung der sichergestellten Asservate hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund dem Ministerium der Justiz am 4. Juli 2019 berichtet, dass sie den Tatverdacht gegen Angehörige der Partei „Die Rechte“ in dem noch anhängigen Ermittlungsverfahren nicht weiter erhärtet habe. 1 Vgl. u.a. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/dortmund-razzia-bei-partei-die-rechte-verdachtauf -wahlbetrug-a-1265462.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6923 2 2. Sind der Landesregierung die Finanzquellen der Partei „Die Rechte“ bekannt? Die Partei „Die Rechte“ in Nordrhein-Westfalen finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen. 3. Falls ja: zu welchen Anteilen finanziert sie sich über private Geldgeber, Spenden, Mitgliedsbeiträge oder eigenen Geschäften (z.B. „Merchandise“, Erlöse aus Veranstaltungen etc.)? Aus den in den bisher veröffentlichten Rechenschaftsberichten der Bundespartei für die Jahre 2012 und 2013 ausgewiesenen Einnahmen (siehe Tabelle) können folgende Aufschlüsselungen vorgenommen werden: Einnahmequelle Prozentualer Anteil im Berichtsjahr 20122 Prozentualer Anteil im Berichtsjahr 20133 Mitgliedsbeiträge 36,8 % 42,1 % Mandatsträgerbeiträge und ähnliche regelmäßige Beiträge 0 % 0 % Spenden von natürlichen Personen 63,2 % 56,5 % Spenden von juristischen Personen 0 % 0 % Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen 0 % 0 % Einnahmen aus sonstigem Vermögen 0 % 0 % Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit 0 % 1,2 % Sonstige Einnahmen 0 % 0,2 % 4. Welche Verbindungen unterhält die Partei „Die Rechte“ zu Gliederungen, Strömungen (z.B. „Der Flügel“) oder Einzelpersonen der AfD außerhalb Nordrhein- Westfalens? Der Landesregierung sind keine derartigen Verbindungen bekannt. 2 vergleiche Bundestagsdrucksache 18/1080. 3 vergleiche Bundestagsdrucksache 18/5460. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6923 3 5. Wo bestehen die konkreten Schnittstellen zwischen der „Identitären Aktion“ (lokale Absplitterung der „Identitären Bewegung“, s. Drucksache 5771) und der Partei „Die Rechte“? Die Führungspersonen beider Organisationen stammen aus der neonazistischen Szene Nordrhein-Westfalens und es bestehen langjährige Kennverhältnisse. Sie teilen die gleichen ideologischen Auffassungen. Aktivisten der „Identitären Aktion“ nahmen in den vergangenen Jahren mehrfach an Veranstaltungen der Partei „Die Rechte“ teil. Ebenso nahmen Mitglieder der Partei „Die Rechte“ mehrfach an Veranstaltungen teil, die von der Führungsperson der „Identitären Aktion“ maßgeblich organisiert worden sind.