LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/693 20.09.2017 Datum des Originals: 19.09.2017/Ausgegeben: 25.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 201 vom 21. August 2017 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/380 Funkstille bei der L223n – wann realisiert die Landesregierung den Neubau? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Fast 20 Jahre warten die Anwohner der L223 zwischen dem Herzogenrather Schulzentrum und dem Kreisverkehr Birk in Würselen nun auf Neubau und Verlegung der Straße. Durch den Bau der A44-Anschlussstelle Broichweiden hat es eine erhebliche Zunahme der Verkehrsströme gegeben. Auf der schmalen Trasse haben sich mehrere schwere Unfälle ereignet. Bis zu 18.000 Fahrzeuge passieren heute die Häuser der Anwohner in Herzogenrath-Niederbardenberg in nur wenigen Metern Entfernung. Abhilfe schaffen soll die L223n. Schon das marode Straßenfundament und die Enge des Baukörpers machen den Neubau notwendig. Durch eine Verlegung der Trasse sowie die Errichtung von Lärmschutzwänden kann zudem die Lebensqualität der Anwohner nachhaltig gesteigert werden. Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Urteil vom 7. Dezember 2016 zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Es besteht somit Baurecht und auch der Landesbetrieb Straßen hat erklärt, im Jahr 2018 mit dem Projekt beginnen zu können. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 201 mit Schreiben vom 19. September 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Hält die Landesregierung an der bisherigen Priorisierung der L223n im Landesstraßenbedarfsplan fest? Im Landesstraßenbedarfsplan ist das Projekt in der Stufe 1 ausgewiesen. Diese Einstufung wird beibehalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/693 2 2. Wann wird die Baumaßnahme mit Geld hinterlegt? Das Vorhaben wird in die Dispositionen zum Landesstraßenbauprogramm 2018 einbezogen. Die Aufnahme ist abhängig von den im Landeshaushalt 2018 zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für den Landesstraßenbau. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien wurde vereinbart, die Mittel für den Landesstraßenneubau zu erhöhen. Gleichwohl bleibt die diesbezügliche Entscheidung des Landtags von Nordrhein-Westfalen abzuwarten. 3. Mit wie viel Geld wird das Projekt hinterlegt? Die Projektkosten sind mit rd. 8,8 Mio. € veranschlagt. 4. Wie lang werden die Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? Nach positiver Entscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen für dieses Projekt sollen die konkreten Bauarbeiten Mitte 2018 starten. Die Bauzeit orientiert sich an einem wirtschaftlich darstellbaren Bauablauf im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für den Landesstraßenneubau, über die der Landtag jährlich neu entscheidet. 5. Welches Umfahrungskonzept soll während der Bauphase angewandt werden? Da die vorhandene Fahrbahn für halbseitiges Bauen im Bestand nach den Vorgaben des Arbeitsschutzes zu schmal ist, muss unter Vollsperrung des gesamten Ausbauabschnittes für den Durchgangsverkehr gebaut werden. Der Verkehr wird auf das umliegende Straßennetz geführt. Die Umleitungsstrecken und -beschilderungen werden rechtzeitig vorher mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.