LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6930 17.07.2019 Datum des Originals: 15.07.2019/Ausgegeben: 22.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2623 vom 13. Juni 2019 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/6563 Lauschangriff über Alexa? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einem Bericht der Westfalenpost1 beabsichtigt NRW-Innenminister Herbert Reul, bei der Strafverfolgung auch Daten digitaler Sprachassistenten wie von Amazons Alexa oder Apples Homepod sowie von smarten Haushaltsgeräten besser nutzen zu wollen. Nach Reul ginge es dabei nicht um eine Ausweitung der rechtlichen Befugnisse, sondern um einen Ausbau der technischen Möglichkeiten. Vielmehr müsse dafür gesorgt werden, dass die Polizei mit dem technologischen Fortschritt Schritt hält. In einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz kommende Woche in Kiel sei die Absicht formuliert worden, die Polizei in den Ländern technisch so auszustatten und fortzubilden, dass sie digitale Spuren leichter nutzen kann. Von einer Ausweitung der rechtlichen Befugnisse sei in dem Papier nicht die Rede. Ein Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer habe nach dem Bericht der Westfalenpost dagegen den Eindruck erweckt, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung die bisherige Rechtsgrundlage nicht ausreiche, um auch Daten aus vernetzten Geräten wie dem Sprachassistenten Alexa oder smarten Kühlschränken auswerten zu dürfen. Oppositionspolitiker im Bundestag hätten deshalb empört reagiert und davor gewarnt, die Digitalisierung zur Ausforschung der Bürger zu missbrauchen. Nach der Landesdatenschutzbeauftragten Helga Block sei der staatliche Zugriff auf internetfähige Geräte in Privathaushalten als digitaler Lauschangriff verfassungswidrig. Die Verfassung garantiere einen nichtöffentlichen Bereich. Das modern ausgestattete Haus mit smarten Geräten sammele heute zahlreiche Daten über Verhalten und Lebensgewohnheiten, 1 Westfalenpost Printausgabe vom 06.06.2019, S. 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6930 2 führe sie mit anderen zusammen und werte sie aus. Die Risiken für die Privatsphäre bei einem Zugriff auf diese Daten seien damit immens. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2623 mit Schreiben vom 15. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Mit welchen bisher noch nicht eingesetzten technischen Möglichkeiten soll nach dem Willen der Landesregierung in Zukunft die Strafverfolgung erleichtert werden? 2. Wie möchte die Landesregierung sicherstellen, dass bei Maßnahmen nach Zif. 1 nicht Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden (so wie es § 100d Abs. 1 StPO verbietet)? 3. Wie will die Landesregierung die geplanten Maßnahmen nach Zif. 1 im Einklang mit der Verfassung bringen, insbesondere hinsichtlich der Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten Helga Block? 4. Wie begründet die Landesregierung die Rechtsauffassung von Innenminister Reul, dass für die Maßnahmen nach Zif. 1 keine Ausweitung der rechtlichen Befugnisse nötig sei? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet: Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat sich auf ihrer 210. Sitzung vom 12. bis 14.06.2019 in Kiel mit dem Thema „Digitale Spuren“ und in dem Kontext auch mit vernetzten Geräten im Haushalt befasst. Aus Sicht der IMK nimmt die Spurensicherung durch die Polizei in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung ein, so dass die Polizei im Falle der Strafverfolgung in der Lage sein muss, digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten. Es geht dabei um das Erkennen, Vermessen und Erheben von digitalen Spuren vor Ort und im Labor, deren Aufbereitung, Analyse, Auswertung und Interpretation sowie Extraktion relevanter Spuren und das anschließende Verknüpfen der relevanten Spuren mit dem konkreten Fall. Dabei geht es um Dateninhalte, die aufgrund der heutigen rechtlichen Grundlagen bereits erhoben und gespeichert werden und nicht um die Schaffung neuer Eingriffsbefugnisse. Die IMK hat zu diesem Beschluss eine entsprechende Prüfung in Auftrag gegeben, deren Ergebnis abzuwarten bleibt.