LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6931 18.07.2019 Datum des Originals: 17.07.2019/Ausgegeben: 23.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2634 vom 19. Juni 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6615 Wie und Wann verhält sich die Landesregierung zur jetzt auf Bundesebene gefundenen Lösung zur Grundsteuerreform? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Presseberichten zufolge prüft die Landesregierung Ausnahmen bei der Grundsteuerreform. Dadurch entstehende Mindereinnahmen würden nicht über den Länderfinanzausgleich ausgeglichen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2634 mit Schreiben vom 17. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Kann die Landesregierung zusagen, dass sie dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten wird, der von dem Grundsteuervorschlag der Bundesregierung abweicht? 2. Plant die Landesregierung dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, mit denen so von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll? 3. Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung zu Modellen für den Fall, dass von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll? 4. Wann wird die Landesregierung den Landtag über ihre Pläne zum Umgang mit der Grundsteuerreform informieren? 5. Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat zu der jetzt gefundenen Einigung zur Grundsteuerreform verhalten? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6931 2 Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Der Bundestag hat über die zwischenzeitlich von der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b), Bundestags-Drucksache 19/11084, eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG), Bundestags-Drucksache 19/11085 sowie eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung, Bundestags-Drucksache 19/11086, am 27. Juni 2019 in 1. Lesung beraten. Der erste Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich am 20.09.2019 erfolgen. Die konkreten Auswirkungen des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfes der Bundesregierung auf Nordrhein-Westfalen als auch die Länderöffnungsklausel werden dabei sorgfältig analysiert werden. Ziel bleibt weiterhin, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten und rechtssicher, administrierbar, fair und aufkommensneutral auszugestalten.