LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6936 18.07.2019 Datum des Originals: 18.07.2019/Ausgegeben: 23.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2625 vom 6. Juni 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/6565 Wettbürosteuer in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2014 haben mehrere Kommunen in NRW eine Wettbürosteuersatzung erlassen. In letzter Zeit mehren sich Klagen von Wettbürobetreibern gegen diese Wettbürosteuern. Neben der Frage, ob es sich hier um eine verbotene Doppelbesteuerung handeln könnte, werden auch die Bemessungsgrundlage sowie eine mögliche Erdrosselungswirkung und Abwälzbarkeit strittig diskutiert. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2625 mit Schreiben vom 18. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. Juni 2017 (BVerwG, 9 C 7/16 –, BVerwGE 159, 216-238) die grundsätzliche Zulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer bestätigt. Bei einer Steuer, die das Wetten in Einrichtungen besteuere, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse auf Monitoren ermögliche, handele es sich um den Typus einer örtlichen Aufwandsteuer. Eine solche Wettbürosteuer sei nicht mit der Sportwettensteuer gleichartig, wenn sie sich in erheblichen Steuermerkmalen von dieser unterscheide und nach einer wertenden Gesamtbetrachtung ein Eingriff in die Steuerkompetenz des Bundes nicht gegeben sei. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6936 2 1. Welche Kommunen in NRW erheben derzeit eine Wettbürosteuer? (Bitte jeweilige Höhe der Steuer auflisten) Der Landesregierung liegen hierzu, mangels gesonderter statistischer Erfassung, keine Informationen vor. 2. Wie bewertet die Landesregierung das Risiko, dass betroffene Unternehmen durch die Wettbürosteuern in ihrer aktuellen durchschnittlichen Höhe erdrosselt werden? Der Landesregierung sind hierzu keine Fälle bekannt. 3. Welche Daten liegen der Landesregierung, die einen Vergleich der Entwicklung (z.B. Anzahl, Steueraufkommen, Insolvenzen) von Wettbüros in einer Kommune mit einer Wettbürosteuersatzung und einer Kommune ohne eine solche Satzung zulassen, vor? 4. Wie sieht die Entwicklung der Wettbüros in den beiden vergleichbaren Beispielkommunen seit 2014 aus (alternativ im Zeitraum seit Einführung der Wettbürosteuer)? 5. Liegen der Landesregierung weitere Daten oder Analysen zu diesem Sachverhalt vor? (Ggf. bitten wir um eine entsprechende Auflistung bzw. Zusendung der Quellen.) Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 zusammen beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.