LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6949 19.07.2019 Datum des Originals: 19.07.2019/Ausgegeben: 24.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2683 vom 27. Juni 2019 der Abgeordneten Inge Blask SPD Drucksache 17/6703 Bahnbrücke/Fußgängerbrücke in Ohle Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Fußgängerbrücke, die vom Ohler Aldi-Markt über die Ruhr-Sieg-Strecke führt, hätte schon seit vielen Jahren abgerissen werden sollen. Man kann hierbei sogar von einem maroden Bauwerk sprechen. Wie aus etlichen Pressenotizen bekannt, war man bei der Deutschen Bahn soweit, dass man für das geplante neue Straßenbauwerk sogenannte Sperrpausen beantragte, um die sensiblen Abrissarbeiten im Bereich der Ruhr-Sieg-Strecke durchführen zu können. Doch dann wechselten die Zuständigkeiten und das Plettenberger Projekt landete wieder in der Schublade. Nach Jahren gab es wieder einen Hoffnungsschimmer. Wie der damalige Bauamtsleiter der Öffentlichkeit im August 2017 mitteilte, sei das Genehmigungsverfahren in 2017 angelaufen und man rechnete damals mit der Genehmigung Anfang 2018. Geplant war demnach zum einen der Rückbau des Bahnübergangs an der Nordstraße. Zum anderen plante die Deutsche Bahn parallel dazu den an der Nordstraße notwendigen Umbau der Oberleitung und des im Bereich der geplanten Fußgängerbrücke stehenden Abspannmastes. Die Fußgängerbrücke soll eine aufwändige Rampenzuführung bekommen und soll über die Bahn zur höher gelegenen Straße Am Stübel führen. Nach den Angaben des damaligen Bauamtsleiters betragen die Gesamtkosten für den Rückbau des beschrankten Bahnübergangs, den Neubau einer Fußgängerbrücke an der Nordstraße, den Abriss der maroden Brücke am Aldi-Markt und den Neubau einer Straßenbrücke an gleicher Stelle rund 6,5 Mio. Euro. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2683 mit Schreiben vom 19. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6949 2 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wann mit der Sanierung/Neubau der Fußgängerbrücke endlich begonnen wird? Nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Informationen, die sie von der Stadt Plettenberg im Rahmen des Förderantrags für deren Kostenanteil erhalten hat, soll mit den Bauarbeiten zur Bahnübergangsbeseitigung Anfang 2021 begonnen werden. Die von der DB Netz AG bestätigten Sperrpausen sind danach für 2021 eingeplant. 2. Wie sind die Kosten der Finanzierung aufgeteilt? Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) tragen die beiden Beteiligten, also die DB Netz AG und die Stadt Plettenberg, je ein Drittel der Kosten. Das verbleibende Kostendrittel trägt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 EKrG der Bund. 3. Ist der Bund in die Finanzierung mit eingebunden? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche Baumaßnahmen sind im Detail geplant und werden auch umgesetzt? Unter Hinweis darauf, dass das Land an Planung und Bau der Bahnübergangsbeseitigung nicht beteiligt ist, empfiehlt die Landesregierung, Fragen zur Detailplanung und zur Umsetzung an die beiden kreuzungsbeteiligten Baulastträger zu richten.