LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/695 20.09.2017 Datum des Originals: 20.09.2017/Ausgegeben: 25.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 227 vom 24. August 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/414 Welche Daten kauft NRW von TomTom – und warum? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Berichterstattung der Rheinischen Post vom 15. Juli 2017 wird das Land NRW ab Ende des Jahres Verkehrsdaten des niederländischen Unternehmens Tomtom kaufen und nutzen. Durch die Daten sollen Autofahrer*innen besser erkennen, wo Staus sind, weil Tomtom für die Messung der Verkehrsströme die Standorte von Millionen Smartphones erfasse. Die Verkehrssituation wird in NRW durch verschiedene Instrumente auch durch Stellen des Landes erfasst, sodass sich die Frage nach dem wirtschaftlichen Nutzen der Vereinbarung mit TomTom stellt. In diesem Kontext ist die in der Open.NRW Strategie behandelte Absicht des Landes zu sehen , öffentliche Daten verstärkt als Open Data bereitzustellen, was im konkreten Fall möglicherweise auch zu Alternativen zu einer Kooperation mit einem kommerziellen Anbieter führen könnte. Ebenso bedürfen die genauen datenschutzrechtlichen Modalitäten der Vereinbarung einer näheren Betrachtung. TomTom verspricht seinen Kund*innen etwa auf seiner Website „Falls wir Ihre Daten an andere weitergeben, bitten wir Sie vorher um Ihre Erlaubnis“ – ein Anspruch, den Kund*innen insbesondere bei Weitergabe sensibler Daten, wie es Standortdaten von Mobiltelefonen sind, an öffentliche Stellen zu Recht haben. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 227 mit Schreiben vom 20. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/695 2 1. Welche genauen Datensätze kauft die Landesregierung von TomTom? Das Land Nordrhein-Westfalen hat keine vertragliche Beziehung zu TomTom. Die von Tom- Tom stammenden Datensätze werden über einen Vertrag mit der Gevas Software GmbH bezogen . Die abschnittsbezogenen Datensätze enthalten Angaben zu: - Abschnittslänge - aktuelle Reisezeit für diesen Abschnitt (statistisch abgesichert über mehrere Einzelwerte ) - Reisezeit des Freiflusses Die Datensätze werden für alle Autobahnen sowie im nachgeordneten Netz für alle Fern- und Hauptverkehrsstraßen bezogen. 2. Über welche dieser Daten verfügt die Landesregierung aus welchen Gründen nicht selbst aus eigenen Datenerhebungen? Für die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen besteht ein Netz von ortsfesten Verkehrserfassungsstellen (in der Regel sind dies Induktionsschleifendetektoren). Der Abstand zwischen den Messstellen ist unterschiedlich und liegt zwischen 1 und mehr als 5 km. Geringe Abstände und damit eine hohe Erfassungsgüte bestehen in der Regel dort, wo der Verkehr mit Streckenbeeinflussungsanlagen gesteuert wird. Je größer die Abstände sind, desto ungenauer ist die erfasste Verkehrslage. In Baustellenverkehrsführungen können ortsfeste Erfassungsstellen meist nicht betrieben werden. Im nachgeordneten Netz, d.h. auf Bundes- und Landesstraßen besteht in der Regel keine Verkehrserfassung. Deshalb können dort auf Grundlage eigener Daten ebenfalls keine Angaben zur aktuellen Verkehrssituation gemacht werden. 3. Welche Kosten verursacht der Kauf der Daten von TomTom für das Land? Der oben genannte Vertrag mit der Gevas Software GmbH wurde für den Zeitraum von drei Jahren geschlossen und hat ein Gesamtvolumen von 46.410 Euro zzgl. MwSt. Die Nutzung der Datensätze ist dabei auf die Veröffentlichung auf dem Verkehrsportal des Landes Verkehr .NRW beschränkt. Der Preis gilt für eine Anzahl von bis zu 500.000 unterschiedlichen Nutzern pro Monat. Als Nutzer werden dabei unterschiedliche IP-Adressen gewertet. Bisher verzeichnet Verkehr.NRW weniger als 500.000 unterschiedliche Nutzer pro Monat. Sollten für einen Monat mehr unterschiedliche Besucher bei Verkehr.NRW registriert werden, erhöhen sich die Jahreskosten um 0,03 Cent pro neuen Besucher. Bei z.B. einer Million unterschiedlicher Nutzer pro Monat steigen die Kosten damit von ca. 15.500 Euro auf rd. 30.000 Euro pro Jahr (zzgl. MwSt.). 4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorgang des Erwerbs von Daten, die durch ein privates Unternehmen erhoben wurden, zur Weiterverwendung durch die öffentliche Hand in datenschutzrechtlicher Hinsicht, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung von Standortdaten von Mobiltelefonen? Die bezogenen Datensätze (vgl. Antwort zu Frage 1) enthalten keine Standortdaten von Mobiltelefonen . Sie enthalten ferner keine personenbeziehbaren Daten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/695 3 5. Plant die Landesregierung zukünftig – ggf. getrennt nach eigenen und zugekauften Daten –, Echtzeitdaten zur Verkehrssituation als Open Data öffentlich, frei zugänglich , kostenlos und zur freien Weiterverwendung bereitzustellen? Die Landesregierung stellt über Open Data NRW (https://open.nrw/de/dat_kat) sowie über den Mobilitätsdatenmarktplatz des Bundes bereits aktuelle Verkehrs- und Baustellenmeldungen sowie die aktuelle Verkehrslage als so genannten Level of Service von rd. 3.300 Messquerschnitten zur Verfügung. Es ist nicht geplant, die von der Gevas Software GmbH bezogenen Daten zukünftig über Open Data oder andere Kanäle Dritten zugänglich zu machen. Die vertraglichen Regelungen mit Gevas Software ließen dies nicht zu.