LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6951 19.07.2019 Datum des Originals: 19.07.2019/Ausgegeben: 24.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2692 vom 25. Juni 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/6718 Bisherige Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit den Förderrichtlinien Wolf hat Nordrhein-Westfalen die Grundlage für einen finanziellen Ausgleich der durch den Wolf bedingten wirtschaftlichen Belastungen für Tierhalter geschaffen. Die aktuelle Richtlinie sieht Entschädigungen für Tierverluste, für die Kosten für den Tierarzt, für Medikamente und die Tierkörperbeseitigung vor. Das Land NRW entschädigt darüber hinaus zusätzlich die Schäden an Schutzvorrichtungen sowie die finanziellen Schäden durch Fehlgeburten, die durch Wölfe ausgelöst wurden. In NRW gibt es offiziell die Wolfsgebiete „Schermbeck“ und „Senne“ sowie die "Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf" an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Dort können Halter von Schafen und Ziegen sowie Betreiber von Wildgehegen Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen. Darüber hinaus kann auch der Erwerb und die Ausbildung von Herdenschutzhunden finanziell unterstützt werden.1 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2692 mit Schreiben vom 19. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6951 2 1. Wie viele Anträge auf Billigkeitsleistungen gemäß der Förderrichtlinien Wolf sind seit 2017 in Nordrhein-Westfalen gestellt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen auf Entschädigung für Tierverluste, Kosten für den Tierarzt, für Medikamente, für Tierkörperbeseitigung, Schäden an Schutzvorrichtungen, finanzielle Schäden durch Verlammung) Die Billigkeitsleistung nach den Förderrichtlinien Wolf dient der Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen durch den Ausgleich von Schäden an Nutz- und Haustieren sowie mit dem Wolfsübergriff verbundenen Sachschäden (Ziffer 2.2 der Förderrichtlinien Wolf). Seit 2017 wurden insgesamt 16 Anträge auf Gewährung einer Billigkeitsleistung nach den Förderrichtlinien Wolf gestellt. Von diesen 16 Anträgen betrafen konkret - alle 16 Anträge eine Entschädigung für die durch einen Wolf verursachten Tierverluste, - sieben Anträge Ausgaben für einen Tierarzt, - sechs Anträge Ausgaben für Medikamente, - acht Anträge Ausgaben für die Tierkörperbeseitigung sowie - ein Antrag Ausgaben für Schäden an Zäunen. Anträge für Verluste durch Verwerfen (z. B. Verlammung) wurden nicht gestellt. 2. Wie viele Anträge auf Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf wurden in den Wolfsgebieten „Senne“ und „Schermbeck“ sowie der „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“ gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anschaffung beziehungsweise Optimierung von bestehenden Standardschutzzäunen nebst Zubehör sowie Ausgaben zur Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden) Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf werden für Präventionsmaßnahmen bei Schafen, Ziegen und Gehegewild gewährt (Ziffer 3.2 der Förderrichtlinien Wolf). Die Zuwendungen betreffen die Anschaffung beziehungsweise Optimierung von bestehenden Standardschutzzäunen nebst Zubehör (Herdenschutzzäune) sowie Ausgaben zur Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden. Anträge für Herdenschutzhunde wurden in den Wolfsgebieten nicht gestellt. In den Pufferzonen ist eine Förderung von Herdenschutzhunden nicht vorgesehen. Die folgenden Zahlen beziehen sich daher auf die Anträge zur Förderung von Herdenschutzzäunen im Jahr 2019 (in Klammern die Zahlen für 2018): - Wolfsgebiet Schermbeck: 30 (2018: 46), - Pufferzone Schermbeck: 26, - Wolfsgebiet Senne: 11, - Pufferzone Senne: 40, - Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf: 25. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6951 3 3. Wie viele der Anträge im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden im „Wolfsgebiet Senne“, im „Wolfsgebiet Schermbeck“, in der „Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf“ und außerhalb dieser Gebiete gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach den ausgewiesenen Wolfsgebieten, Pufferzonen und Gebieten außerhalb, sowie Anzahl Anträge, Anzahl abgelehnte Anträge) Die in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 aufgeführten Angaben zu Anträgen auf Gewährung einer Billigkeitsleistung und einer Förderung von Herdenschutzmaßnahmen (Prävention) verteilen sich wie folgt: Gebiet Billigkeitsleistung Prävention gesamt abgelehnt gesamt abgelehnt Wolfsgebiet Schermbeck 11 0 76 7 Pufferzone Schermbeck 0 0 26 0 Wolfsgebiet Senne 2 0 11 0 Pufferzone Senne 1 0 40 0 Pufferzone Stegskopf 0 0 25 0 außerhalb 2 0 1 1 Im Wolfsgebiet Schermbeck haben einige wenige Tierhaltungen einen Antrag auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für nicht berücksichtigungsfähige Tierarten (u.a. Schweine, Rinder, Alpakas) gestellt, sodass diese Förderanträge abgelehnt wurden. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen außerhalb von Wolfsgebieten und Pufferzonen wird nicht gewährt. 4. In welcher Höhe wurden bisher Zuwendungen im Sinne der Förderrichtlinien Wolf ausgezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf) Seit 2017 wurden nach den Förderrichtlinien Wolf bisher insgesamt 53.192,93 Euro ausgezahlt. Davon entfallen 9.664,62 Euro auf Billigkeitsleistungen und 43.528,31 Euro auf Zuwendungen zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen (Prävention). 5. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Bewilligungs- und Auszahlungspraxis der Förderrichtlinien Wolf? Aus Sicht der Landesregierung hat sich die bisherige Bewilligungs- und Auszahlungspraxis bewährt. Die Bewilligungsbehörden berichten, dass zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen seitens der Antragstellerinnen und Antragsteller ein hoher Beratungsbedarf besteht. Verzögerungen bei der Bearbeitung ergeben sich vor allem durch unvollständige Antragsunterlagen, da in den meisten Fällen noch Unterlagen oder Erklärungen nachgereicht werden müssen. Die Landesregierung hat im Hinblick auf den gestiegenen Beratungsbedarf bei der Herdenschutzberatung bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine zusätzliche Stelle für die fachliche Antragsprüfung eingerichtet. Die Bearbeitungsdauer (bei vollständiger Einreichung der Unterlagen) wird sich daher zukünftig weiter verkürzen. Die Bewilligung und Auszahlung von Billigkeitsleistungen wird - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - kurzfristig durchgeführt.