LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6954 22.07.2019 Datum des Originals: 22.07.2019/Ausgegeben: 25.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2655 vom 25. Juni 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6667 Wann wird der Radweg an der L288 zwischen Lohmar und Rösrath endlich wieder in einen verkehrssicheren Zustand gebracht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Lohmar hat in der Vergangenheit den Landesbetrieb Straßenbau und die Landesregierung mehrfach auf den katastrophalen Zustand des Radweges an der L288 zwischen Lohmar und Rösrath hingewiesen. Dieser Radweg ist trotz vereinzelter Ausbesserungsmaßnahmen in einem sehr mangelhaften Zustand. Erhebliche Wurzelaufbrüche und auch Löcher sowie Risse stellen große Gefahrenstellen dar. Insbesondere während der Dämmerung und der Nachtstunden sowie wegen der Blendwirkung entgegenkommender Fahrzeuge aus Rösrath, ist die Verkehrssicherheit des Radweges an der L288 im beschriebenen Abschnitt so nicht gegeben. Ergänzend weist die Stadt Lohmar darauf hin, dass dieser Radweg ein stark befahrener Schulweg Richtung Rösrath und Lohmar sowie ein stark genutzter Radweg zu dem Bahnhof Rösrath (RB25) darstellt und darüber hinaus zum Radverkehrsnetz NRW sowie in Gänze zum Netz der RadRegionRheinland mit dem Kontenpunkt 33 und 94 gehört. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2655 mit Schreiben vom 22. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Immer mehr Menschen sind mit dem Rad unterwegs. Pedelecs und E-Bikes führen heute dazu, dass Radverkehr zum Pendlerverkehr wird, weil auch längere Strecken zurückgelegt werden können. Deshalb ist das Rad inzwischen fester Bestandteil von Mobilitätsketten und aus einem modernen Mobilitätssystem nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6954 2 Radverkehrsinfrastruktur insgesamt weiter auszubauen und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsketten zu stärken. Für den Neu- und Ausbau sowie für die Erhaltung von Landesstraßen inkl. Radwegen sind bereits ab 2018 erheblich mehr Finanzmittel als in der Vergangenheit bereitgestellt worden, die sukzessiv weiter erhöht werden sollen. So war z.B. der Ansatz für den Neubau von Projekten des Landesstraßenbedarfsplans (Titel 77713) von 32 Mio. € in 2017 auf 37 Mio. € in 2018 angehoben worden. Im Landeshaushalt 2019 werden hierfür 47 Mio. € bereitgestellt, eine erhebliche Steigerung von 15 Mio. € gegenüber 2017. Der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen im Landeshaushalt 2018 (Titel 77711) war auf 160,85 Mio. € angehoben worden und lag um 33,35 Mio. € deutlich über dem des Jahres 2017 (127,5 Mio. €). Im Jahr 2019 beträgt der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen 175 Mio. € und liegt um 14,15 Mio. € über dem des Jahres 2018. Zudem werden alle im Landesstraßenhaushalt im laufenden jährlichen Haushaltsvollzug verfügbaren Finanzmittel in die Sanierung von Landesstraßen inkl. Radwegen umgeschichtet. 1. Wann hat der Landesbetrieb Straßenbau sich das letzte Mal durch eine Streckenbefahrung /-begehung von dem Zustand des Radweges an der L288 zwischen Lohmar und Rösrath ein Bild gemacht? Alle Landesstraßen werden einmal wöchentlich einer Streckenkontrolle unterzogen. Speziell die Radwege an Landesstraßen – so auch der Radweg an der L 288 – werden alle vier Wochen durch Inaugenscheinnahme kontrolliert. Hierdurch wird gewährleistet, dass Gefahrenstellen rechtzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden können. 2. Sieht der Landesbetrieb Straßenbau und die Landesregierung angesichts des Zustandes des Radweges an der L288 zwischen Lohmar und Rösrath die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer als gegeben an? 3. Falls Ja: Wie begründen Landesbetrieb und Landesregierung diese Einschätzung? 4. Falls Nein: Wie begründet der Landesbetrieb und die Landesregierung, dass bisher keine Sanierung stattgefunden hat? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die beschriebenen Schäden an dem Radweg der L 288 sind der Landesregierung bekannt. Hierauf wird gemäß § 9 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen mit der entsprechenden Beschilderung hingewiesen. Nach Aussage des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein- Westfalen ist der Zustand der Defizite noch in einem vertretbaren Rahmen und die Verkehrssicherheit gegeben. 5. Wann wird der Radweg an der L288 zwischen Lohmar und Rösrath endlich wieder in einen verkehrssicheren Zustand gebracht? Aufgrund des erheblichen Nachholbedarfs in der Sanierung der Landesstraßen mit den Radwegen , die sich aus den Versäumnissen der Vergangenheit ergeben, muss eine Priorisierung der Projekte vorgenommen werden. Der angesprochene Radweg liegt derzeit im Vergleich zu anderen, dringlicheren Erhaltungsmaßnahmen nicht im vorderen Bereich der Priorisierung, so dass der Zeitpunkt einer Sanierung derzeit nicht belastbar angegeben werden kann. Wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, wurde der Mittelansatz für die Erhaltung von Landstraßen inkl. Radwegen deutlich erhöht. Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung sind weitere Steigerungen vorgesehen. Bei sich anbietender Möglichkeit werden die erforderlichen Erhaltungsarbeiten unverzüglich realisiert.