LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6958 23.07.2019 Datum des Originals: 23.07.2019/Ausgegeben: 26.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2685 vom 27. Juni 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/6705 Sonnenschein und all-inclusive – Ab ins Baggerloch Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zwischen dem 19. und 24. Juni 2019 führte das linksextremistisch geprägte Sammelbündnis „Ende Gelände“ seine Aktionstage zulasten von RWE aus. Die geplanten Aktionen dienten einer Machtdemonstration und der Einschüchterung von Energieerzeugern und Bevölkerung. Der NRW-Innenminister Herbert Reul sprach in dem Zusammenhang von „gewalttätigen Aktionen“1. Getreu dem Motto „Niemand kann uns aufhalten!“2 machten die Beteiligten keinen Halt davor, die bestellten Felder von Bauern zu verwüsten und Absperrungen zu durchdringen. Mit Sprühdosen, Pyrotechnik und Plastikeinhörnern gegen Umweltverschmutzung.3 Zwar leisteten die Einsatzkräfte der Landespolizei einen enormen Einsatz und ihnen ist zu verdanken, dass die Besetzungen beendet werden konnten, jedoch werfen einzelne Handlungen seitens der Einsatzleitung Fragen auf, welche zu klären sind. Nach Angaben des Twitter-Accounts der Polizei Aachen wurden die Straftäter, welche ohne die Erlaubnis von RWE in den Tagebau Garzweiler eingedrungen sind, seitens der Polizei mit Getränken und Lebensmitteln versorgt. Ein Abgeordneter der Grünen im Europaparlament 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article195666545/Ende-Gelaende-Klima-Proteste-beendet- Reul-kritisiert-Aktivisten.html (abgerufen am 25.06.2019) 2 https://twitter.com/Ende_Gelaende/status/1142394680891629571 (abgerufen am 25.06.2019) 3 https://twitter.com/Ende__Gelaende/status/1142862401777352706, https://twitter.com/Ende__Gelaende/status/1142543970712588290 und https://twitter.com/KathrinAnna/status/1142791910131752960 (abgerufen am 25.06.2019) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6958 2 wies darauf hin, dass die Menschen über 13 Stunden auf Essen warten mussten.4 Hierbei sollte bedacht werden, dass bspw. während des Ramadans oder beim Intervallfasten Zeiträume von 13 Stunden ohne Nahrungsaufnahme auch bei hohen Temperaturen keine Seltenheit sind. Zudem war es die freie Entscheidung der Teilnehmer in den Tagebau einzubrechen und dort mehrstündig zu verweilen sowie keine ausreichende Verpflegung mitzuführen. Selbst „Ende Gelände“ hat den Straftätern empfohlen eine entsprechende Verpflegung mitzunehmen. In deren Packliste wird eine Verpflegung für ca. 48 Stunden und ausreichend Wasser empfohlen.5 Aus der Berichterstattung ist nicht erkennbar, ob es den Straftätern zum Zeitpunkt der Versorgung durch die Polizei möglich war, durch Angabe ihrer Personalien den Tagebau freiwillig und friedlich zu verlassen, um sich selbst zu versorgen. Im diesem Fall wäre die Möglichkeit, dass die Straftäter unter der körperlichen und psychischen Belastung ihrer Straftaten diese freiwillig abbrechen, durch die Verpflegung seitens der Polizei behindert worden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2685 mit Schreiben vom 23. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. War es den Straftätern in dem Zeitraum, in dem sie von der Polizei im Tagebau versorgt wurden, möglich, ihre Straftat unter Angabe ihrer Personalien zu beenden und den Bereich zu verlassen, um sich hierdurch Zugang zu Lebensmitteln und Getränken zu verschaffen? Ja. 2. Falls Frage 1 bejaht wurde: Mit welcher Begründung entschloss sich die Einsatzleitung, Straftätern eine Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken zu bieten, obwohl es den Straftätern möglich war, sich durch eine freiwillige Aufgabe einen Zugang zu Getränken und Lebensmitteln zu verschaffen? Bei längerfristig in Gewahrsam genommenen Personen ist die Polizei verpflichtet, diese zu verpflegen. 3. Falls Frage 1 bejaht wurde: Plant die Landesregierung auch zukünftig bei ideologisch geprägten Straftaten, z.B. bei Besetzungen von Asylunterkünften durch rechtsextremistisch geprägte Organisationen oder Wohnraumbesetzungen durch Enteignungsbefürworter, den Straftätern zur Aufrechterhaltung ihrer Straftaten eine Versorgungsinfrastruktur zu bieten? Die Polizei kommt ihrer Verpflichtung auch weiterhin nach, Personen bei längerfristigen Ingewahrsamnahmen zu verpflegen. 4 https://twitter.com/Polizei_NRW_AC/status/1142621094043705344 5 https://www.ende-gelaende.org/de/packliste2019/ (abgerufen am 25.06.2019) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6958 3 4. Falls Frage 1 verneint wurde: Bei wie vielen Personen konnten negative gesundheitliche Auswirkungen z. B. Kreislaufzusammenbrüche, welche auf eine Unterversorgung mit Lebensmitteln und Getränken zurückzuführen sind, festgestellt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Stammten die übergebenen Lebensmittel und Getränke vom Land NRW oder von „Ende Gelände“? Die Versorgung stammte aus den für den Einsatz vorgehaltenen Ressourcen der Polizei.