LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/696 20.09.2017 Datum des Originals: 20.09.2017/Ausgegeben: 25.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 244 vom 29. August 2017 des Abgeordneten Rainer Bischoff SPD Drucksache 17/471 Situation an der Straßenbrücke „An der Cölve“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahren gibt es große Probleme um die Brücke an der Straße „An der Cölve“ in meinem Wahlkreis in Duisburg – Rheinhausen. Diese Brücke ist schon seit langem marode, nun ist sie gesperrt, weil für Kfz unpassierbar. Dies führte insbesondere als Ergänzung zu den bereits bei der Sperrung der A40 aufgetretenen Staus zu großem Unmut in der Bevölkerung in Rheinhausen . Denn diese Brücke „An der Cölve“ ist eine wichtige Verbindung zwischen verschiedenen Stadtteilen in Rheinhausen. Nunmehr wissen die Bürgerinnen und Bürger in Folge der aufgetretenen Staus und Umleitungen kaum noch, wie sie ihr Ziel bzw. ihre Wohnung erreichen können. Bei der Lösung der Problematik „An der Cölve“ kommt erschwerend hinzu, dass die Brücke der Stadt Moers zugehörig ist, aber tatsächlich nicht Moerser, sondern Rheinhauser Stadteile verbindet. Dies führt zu langwierigen Verhandlungen zwischen den beiden betroffenen Städten. Betroffene und geplagte BürgerInnen bitten über mich die Landesregierung um Hilfe. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 244 mit Schreiben vom 20. September 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Behelfsbrücken sind temporäre Hilfsbrücken, die für Baustellenumfahrungen sowie bei Unglücken und Naturkatastrophen eingesetzt werden können. Das Bundesverkehrsministerium besitzt als Standardsysteme sogenannte „D-Brücken“ für ein- und zweispurige Straßenüberführungen mit Einzelstützweiten bis 73 m und „SS80-Brücken“ für zweispurige Schwerlast-Stra- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/696 2 ßenüberführungen mit Einzelstützweiten bis zu 80 m. In Nordrhein-Westfalen sind die Behelfsbrücken des Bundes in den beiden Brückenlagern Willich-Schiefbahn (D-Brücken) und Mönchengladbach (SS80-Brücken) eingelagert. 1. Besitzt der Landesbetrieb Straßenbau Behelfsbrücken für Baustellen, die flexibel einsetzbar sind? Der Landesbetrieb Straßenbau NRW besitzt keine eigenen Behelfsbrücken. Er verwaltet jedoch die in Nordrhein-Westfalen eingelagerten Behelfsbrücken des Bundes. 2. Ist es richtig, dass nicht alle dieser Behelfsbrücken derzeit eingesetzt werden? Ja. Derzeit sind ca. 35 % der Geräteteile für Behelfsbrücken ausgeliefert. Dieser Anteil verändert sich fortlaufend. 3. Ist die Landesregierung bereit, der Stadt Duisburg über den Landesbetrieb Straßenbau zur kurzfristigen Hilfestellung eine derartige Brücke auszuleihen? Behelfsbrücken können grundsätzlich von Straßenbauverwaltungen, Gemeinden und Baufirmen temporär ausgeliehen werden, sofern der Bestand es über den Ausleihzeitraum zulässt. 4. Würde die Landesregierung für diese Ausleihe Miete erheben? Nicht die Landesregierung erhebt eine Miete, sondern der Bund als Eigentümer. Dabei wird grundsätzlich eine Miete für alle Behelfsbrücken erhoben, die nicht im Zuge von Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes eingesetzt werden. 5. Wie hoch wäre diese Miete für die Stadt Duisburg? Die Höhe der Miete richtet sich nach den erforderlichen Abmessungen bzw. dem Gewicht der Behelfsbrücke und den sonstigen Randbedingungen. Der Bund erhebt derzeit eine Miete von 68,00 € pro Tonne und Monat. Für eine beispielhafte Behelfsbrücke in Anlehnung an die Verhältnisse der Brücke „An der Cölve“ ergäbe sich bei einer Stützweite von 39 m, zwei Fahrstreifen , zwei Gehwegen und einer Brückenklasse BK 60 ein Gesamtgewicht von rund 138,0 Tonnen . Daraus ergäbe sich eine Miete von ca. 113.000,- € pro Jahr. Hinzu kommen Aus- und Einlieferungskosten von ca. 10.000,00 € (Personalkosten und sonstiger Aufwand im Brückenlager ). Über die reinen Mietkosten hinaus kommen noch folgende Kosten für die Einrichtung einer Behelfsbrücke hinzu: Kosten für erforderliche Fundamente, Kosten für Zuwegungen, Kosten für Straßenanpassungen und den Auf- und Abbau- sowie Transportkosten durch eine Baufirma, Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Behelfsbrücke. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/696 3 Alle zusätzlich zur eigentlichen Brücke erforderlichen Behelfskonstruktionen wie Fundamente, Abfangungen etc. müssen zudem von einem Statiker berechnet und von einem Prüfingenieur geprüft werden, was ebenfalls in die Gesamtkosten einzurechnen ist. Gegebenenfalls kommen noch Kosten für einen Bodengutachter sowie Abstimmungskosten mit Dritten, wie beispielsweise der Deutschen Bahn AG hinzu.