LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6960 23.07.2019 Datum des Originals: 23.07.2019/Ausgegeben: 26.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2722 vom 10. Juli 2019 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6855 Geldsegen für Schulen mit besonderen Verbindungen aus dem Wirtschaftsministerium? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Eine gute Bildungsinfrastruktur ist nicht nur eine Grundlage für gelingende Bildungsbiografien, sondern auch für eine wirtschaftlich erfolgreiche Gesellschaft. Dies gilt umso mehr als Bildung die wichtigste Ressource Deutschlands ist. Nicht erst im Zuge der Globalisierung gibt es Familien, die eine Schulbildung mit internationaler Ausprägung wünschen. Es gibt eine Reihe von Schulen in freier Trägerschaft, an denen internationale Abschlüsse erlangt werden können und die besonderer Anlaufpunkt sind für Schüler*innen und Schüler, die in ihrer Bildungsbiografie Schulen im Ausland besucht haben beziehungsweise besuchen werden. Gerade Familien, die ihren Wohnsitz berufsbedingt häufiger in verschiedene Länder verlegen müssen, brauchen ein solches Angebot. International agierende Unternehmen betrachten ein solches Bildungsangebot auch als Standortvorteil bei der Gewinnung von Fachkräften. Die Stadt Düsseldorf und die Region bieten ein vielfältiges Angebot sowohl von Ersatzschulen wie von Ergänzungsschulen mit internationalem Profil. Erstere arbeiten nach den Vorgaben des Landes (Schulgesetz, Kernlehrpläne) und verpflichten sich dem Sonderungsverbot zu folgen, d.h. kein verpflichtendes Schulgeld zu erheben. Dafür erhalten sie Mittel aus dem Schulhaushalt. Ergänzungsschulen erhalten keine Landesmittel, sie können Schulgeld erheben. Die International School Düsseldorf ISD ist als Ersatzschule in die Schlagzeilen geraten, weil eine Mitgliedschaft im Förderverein mit erheblichen Elternbeiträgen eine Voraussetzung für die Aufnahme an der Schule war. Das widerspricht den Bedingungen für Ersatzschulen. Nach Auskunft des Schulministeriums hat die Schule die Elternverträge mittlerweile geändert. Die Bezirksregierung hat die Rechtmäßigkeit der Landeszuschüsse geprüft. Rückforderungen in zweistelliger Millionenhöhe stehen an und der Ersatzschulstatus ist infrage gestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6960 2 Nach Berichten in der Presse vom 10.07.2019 plant nun die Landesregierung, wohl durch das FDP-geführte Wirtschaftsministerium anstelle des Schulministeriums, die International School Düsseldorf mit einem Betrag von 4 Millionen Euro jährlich zu fördern. Das wäre ein Bruch mit der bisherigen Schulfinanzierung in NRW. Andere Schulen würden sich zurecht fragen, wie eine Lex-ISD legitimiert wäre über die die Frage einer vermeintlichen Nähe zwischen Protagonisten der Schule in der Landesregierung aufwerfen. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 2722 mit Schreiben vom 23. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Plant die Landesregierung Schulen in freier Trägerschaft aus Mitteln aus der Wirtschaftsförderung zu unterstützen? Nein. 2. Gibt es Planungen der Landesregierung, eine Förderung staatlicher Schulen durch das Wirtschaftsministerium aufzulegen? Nein. 3. Welche Voraussetzungen müssen Schulen erfüllen, um die Förderung zu erhalten? 4. Welche qualitativen Maßstäbe werden an die vermittelte Bildung gestellt? 5. Wie wird die Schulaufsicht gewährleistet? Die Beantwortung der Frage 3 bis 5 ist aufgrund der Antworten zu den Fragen 1 und 2 gegenstandslos.