LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6961 23.07.2019 Datum des Originals: 23.07.2019/Ausgegeben: 26.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2677 vom 27. Juni 2019 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/6697 Eine Milliarde Euro aus dem Digitalpakt für NRW: Wann erfahren die Kommunen welche Mittel sie erhalten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bis 2024 ist den nordrhein-westfälischen Kommunen mehr als eine Milliarde Euro an finanzieller Unterstützung aus dem Digitalpakt Schule zugesagt. In einer Pressemitteilung vom 10. Mai 2019 erklärt Schulministerin Yvonne Gebauer, dass die Landesregierung eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterschrieben habe, in der die Verteilung dieser Mittel geregelt werde.1 Frau Gebauer führt aus, dass der Digitalpakt „nach der jahrelangen Hängepartie Gestalt“ annehme und dass die Umsetzung des Digitalpakts „so reibungslos wie möglich“ verlaufen solle. Das Schulministerium und die Bezirksregierungen würden deshalb Schulträger und Schulen unterstützen. Weiter spricht die Ministerin in ihrer Pressemitteilung davon, dass für jede Schule im Land ein Medienkoordinator qualifiziert werde, um verantwortliche Person für die Umsetzung der Digitalisierung der Schule zu sein. Bis heute hat die Landesregierung aber nicht offengelegt, wann und in welchem Maße die Kommunen vom Digitalpakt Schule profitieren werden. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 277 mit Schreiben vom 23. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1 Presseinformation 392/05/2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6961 2 1. Haben mittlerweile alle 16 Länder die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet? Ja. Die Bund-Ländervereinbarung ist am 17.05.2019 in Kraft getreten. 2. Mit welcher finanziellen Ausstattung können die Kommunen in NRW durch den Digitalpakt Schule rechnen? (Bitte nach Kommunen getrennt aufschlüsseln) Die Aufteilung der Mittel auf die Kommunen ergibt sich aus der noch zu veröffentlichenden nordrhein-westfälischen Förderrichtlinie. 3. Wann wird die Landesregierung die Förderrichtlinien veröffentlichen? Sobald alle Abstimmungsprozesse innerhalb der Landesregierung, zwischen der Landesregierung und den Schulträgern sowie zwischen dem Land und dem Bund abgeschlossen sind. 4. Ab wann kann der Mittelabruf beginnen? Ab Veröffentlichung der nordrhein-westfälischen Förderrichtlinie. Bis dahin schafft die Landesregierung im Zusammenwirken mit den Bezirksregierungen die Voraussetzungen für ein effizientes Antrags- und Förderverfahren. 5. Bis wann soll jede Schule in NRW einen Medienkoordinator haben? Ziel ist es, jeder Schule in Nordrhein-Westfalen bis 2022 die Möglichkeit zu bieten, eine Medienkoordinatorin oder einen Medienkoordinator im Rahmen einer Qualifikationserweiterung weiterbilden zu lassen. Mit dem Medienkompetenzrahmen NRW hat die Landesregierung die Anforderungen für die schulische Medienkonzeptentwicklung und für die Lehrplanentwicklung verbindlich gemacht sowie den Lehrerinnen und Lehrern einen Handlungsrahmen für die Entwicklung von Unterricht zur Verfügung gestellt. Neben diesem klaren Handlungsrahmen ist die Maßnahme der Qualifizierung der Medienkoordinatorinnen und Medienkoordinatoren ein Teil des Unterstützungssystems für die Bildung in der digitalen Welt an Schulen in NRW.