LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6963 23.07.2019 Datum des Originals: 23.07.2019/Ausgegeben: 26.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2624 vom 6. Juni 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/6564 Räumung des Hambacher Forsts Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung äußerte sich am 21. Februar 2019 in der Plenardebatte zur Besetzung des Hambacher Forsts: „Der Ministerpräsident hat sich gestern sehr deutlich eingelassen – sehr deutlich. Er hat hier sehr deutlich die Besetzer fremden Eigentums aufgefordert, den Hambacher Forst zu verlassen. Das tue ich hier heute auch, weil wir ansonsten schlicht und ergreifend zum Handeln gezwungen sind, weil das Recht in der Frage der Bauordnung unverändert ist“1. In den Monaten nach den Appellen wurden die Baumhäuser weder aufgegeben noch auf Anweisung der Bauaufsichtsbehörden geräumt, stattdessen wurden Baumhäuser (aus)gebaut und der Forst mehrfach durch illegale Abholzungen beschädigt.2 Die Landesregierung bestätigte auf unsere Anfrage am 6. Mai 2019, dass alle im Hambacher Forst errichteten Baumhäuser im Widerspruch zu Vorschriften der Landesbauordnung NRW 2018 stehen.3 1 Plenarprotokoll 17/51 Redebeitrag von Ministerin Ina Scharrenbach, S. 134f 2 Vgl. https://www.waz.de/archiv-daten/hambacher-forst-erneut-baeume-gefaellt-wohl-fuerbaumhaeuser -id216663667.html (abgerufen am 14.05.2019), https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/wieder-illegal-baeume-gefaellt-hambacher-forst-100.html (abgerufen am 14.05.2019) und https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/illegal-baeume-gefaellthambacher -forst-100.html (abgerufen am 14.05.2019) 3 Drucksache 17/5999, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Besetzung des Hambacher Forsts“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6963 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2624 mit Schreiben vom 23. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Hält die Landesregierung eine erneute Räumung des Hambacher Forsts für ein verhältnismäßiges Mittel zur Herstellung geltenden Rechts? 2. Falls die Landesregierung eine erneute Räumung des Hambacher Forsts nicht als ein verhältnismäßiges Mittel zur Herstellung geltenden Rechts einstuft: Was unterscheidet aus Sicht der Landesregierung die aktuelle Besetzung des Hambacher Forsts von der Besetzung im vergangenen Sommer, so dass eine Räumung aktuell nicht verhältnismäßig wäre? 3. Welche verhältnismäßigen Mittel wählt die Landesregierung aktuell anstelle einer Räumung zur Herstellung geltenden Rechts? Bitte konkrete Maßnahmen aufführen. 4. Falls die Landesregierung eine erneute Räumung des Hambacher Forsts als ein verhältnismäßiges Mittel zur Herstellung geltenden Rechts einstuft: Mit welcher Begründung hat die Landesregierung bislang auf eine erneute Räumung der rechtswidrig errichteten Gefahren für Leib und Leben verzichtet? 5. Plant die Landesregierung eine erneute Räumung erst nach einer endgültigen Entscheidung (unabhängig vom Ergebnis) über den Erhalt des Hambacher Forsts? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet: Die Landesregierung beobachtet die Entwicklung im Hambacher Forst kontinuierlich. Sie entscheidet dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation unter Abwägung aller Umstände und unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes darüber welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt geboten sind.