LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6964 23.07.2019 Datum des Originals: 22.07.2019/Ausgegeben: 26.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2630 vom 14. Juni 2019 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6570 Verkauf von LEG-Wohnungsbeständen in Dorsten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Quartier Wulfen-Barkenberg in Dorsten gibt es 1.197 Wohnungen, die im Besitz der LEG sind und aus dem ehemaligen landeseigenen Wohnungsbestand stammen. Beim Verkauf der Wohnungen durch das Land im Jahr 2008 wurde eine Sozialcharta vereinbart, die die Mieter zehn Jahre ab Verkauf schützen sollte. Diese Schutzfrist ist im letzten Jahr abgelaufen und damit nicht mehr gültig. Jetzt sollen die LEG-Wohnungen in Wulfen-Barkenberg verkauft werden, an wen ist öffentlich nicht bekannt. Insgesamt sind ca. 4.000 Bewohnerinnen und Bewohner von dem Verkauf betroffen und damit etwa die Hälfte der im Quartier ansässigen Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort machen sich Sorgen um die Zukunft des Quartiers und fordern, dass die Kommune oder das Land die Wohnungen übernimmt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2630 mit Schreiben vom 22. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist der Landesregierung bekannt, an welches Unternehmen der LEG- Wohnungsbestand in Dorsten verkauft werden soll? Auf Nachfrage hat die Landesregierung erfahren, dass Käufer des Wohnungsbestandes in Dorsten die Velero-Gruppe aus Berlin ist. 2. Gibt es Überlegungen von Seiten der Landesregierung, die ehemaligen landeseigenen Wohnungen wieder zurückzukaufen? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6964 2 3. Würde das Land die Stadt Dorsten bzw. deren kommunale Wohnungsgesellschaft DWG dabei unterstützen, die Wohnungen zu kaufen? 4. Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Weder die Städtebauförderung noch die Wohnraumförderung beinhaltet eine Ankaufförderung für Immobilienbestände. 5. Falls weder das Land noch die Kommune die Wohnungen kauft, wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Mieterinnen und Mieter auch nach einem Verkauf an eine private Wohnungsgesellschaft vor Mieterhöhungen und Kündigungen geschützt sind? Es gilt das allgemeine Mietrecht.