LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6976 24.07.2019 Datum des Originals: 24.07.2019/Ausgegeben: 29.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2637 vom 19. Juni 2019 der Abgeordneten Johannes Remmel und Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6618 Potenziale für Stadtentwicklung und Wohnungsbau auf landes- und bundeseigenen Flächen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesregierung hat in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 19/10376 der FDP- Bundestagsfraktion festgestellt, dass auf bundeseigenen Flächen etwa 20.000 Wohnungen entstehen könnten. Viele dieser Flächen liegen in NRW. Auch dem Land NRW gehören Flächen, auf denen neue Wohnungen errichtet werden könnten. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2637 mit Schreiben vom 24. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Verkauf bundeseigener Liegenschaften liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes. Die folgenden Aussagen beziehen sich daher ausschließlich auf landeseigene Liegenschaften. Über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Nutzung auf einer Fläche entscheidet die jeweilige Kommune in eigener Zuständigkeit als Trägerin der kommunalen Planungshoheit. Aussagen zur Eignung einer Fläche für spezifische Nutzungen können daher erst im Zuge der kommunalen Bauleitplanung konkretisiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6976 2 1. In welchen Städten und Gemeinden in NRW befinden sich die Bundesflächen, die für den Wohnungsbau geeignet sind (bitte einzeln mit Grundstücksfläche für Städte und Gemeinden angeben)? Der Landesregierung liegen die Ergebnisse der Potenzialanalyse der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu Bundesliegenschaften nicht vor. Wie der angesprochenen Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 17/10740 vom 06. Juni 2019 auf die Kleine Anfrage BT- Drs. 19/10376 zu entnehmen ist, beabsichtigt die Bundesregierung über diese zu gegebener Zeit, nach Abschluss der Potenzialanalyse und Vorliegen der Ergebnisse, zunächst den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in geeigneter Weise zu unterrichten. 4. Welche landes- oder bundeseigenen Flächen sind seit dem 1.7.2017 in NRW für den Wohnungsbau erschlossen worden (bitte einzeln mit Grundstücksfläche für Städte und Gemeinden angeben)? Der BLB Nordrhein-Westfalen hat seit dem 01. Juli 2017 Grundstücksflächen in folgenden Städten und Gemeinden mit der Verpflichtung, (geförderten) Wohnraum zu schaffen, verkauft bzw. der Erwerber beabsichtigt, Wohnraum zu schaffen: Gemeinde Fläche in m² Aachen 8.180 Bad Driburg 54.378 Bonn 2.058 Brakel 20.009 Düsseldorf 172.250 Gelsenkirchen 10.757 Herne 972 Hövelhof 139.518 Siegen 4.752 Weiterhin wurde in Hamm Bockum-Hövel im Jahr 2019 ein Baugebiet mit 17.460 m² Landesfläche des ehemaligen Schul- und Studienfonds für den Wohnungsbau erschlossen. Im Zuge des Erwerbs der ehemals bundeseigenen Kasernen "Oxford" und "York" durch die Stadt Münster wird durch selbige u.a. eine Wohnnutzung vorbereitet. Auf der Fläche "York" soll ein 22 Hektar großes Allgemeines Wohngebiet zzgl. eines Kern- und Mischgebietes von 2,5 Hektar entstehen. Für die Fläche "Oxford" wird durch die Stadt Münster der Ausweis eines 10 Hektar großen Allgemeinen Wohngebietes zzgl. eines Mischgebietes von 6 Hektarn beabsichtigt. Die Stadt Paderborn wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das 18 Hektar große Gelände der "Alanbrooke-Kaserne" erwerben. Auch für diese Fläche sieht die Stadt Paderborn das Schaffen von neuem Wohnraum vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6976 3 Sowohl in der Stadt Münster als auch in der Stadt Paderborn ist beabsichtigt, im Zuge des neu entstehenden Wohnraums anteilig öffentlich-geförderten Wohnraum vorzusehen, so dass gemischte Wohnviertel für die Bevölkerung entstehen können. 2. In welchen Städten und Gemeinden in NRW sind Flächen des BLB für den Wohnungsbau geeignet (bitte einzeln mit Grundstücksfläche für Städte und Gemeinden angeben)? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um bundes- und landeseigene Flächen für den Wohnungsbau zu erschließen? 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um bundes- und landeseigene Flächen für den Wohnungsbau zu erschließen? Die Fragen 2, 3 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Im Sinne einer „Erschließung“ im nicht-technischen Sinne bleibt die haushaltsrechtliche Ermächtigung nach §15 Absatz 3 HHG bestehen, so dass die Landesregierung die Veräußerung dafür geeigneter entbehrlicher landeseigener Grundstücke nach § 15 Absatz 3 HHG für die Errichtung von öffentlich-gefördertem Wohnraum und studentischem Wohnraum sowie für die Realisierung städtebaulich oder wohnungspolitisch förderungswürdiger Vorhaben fortsetzt. Neben dem bereits dem BLB Nordrhein-Westfalen übertragenen Grundvermögen ist das Land Eigentümerin einer Vielzahl von Flächen. Es handelt sich u.a. um Sonderliegenschaften verschiedener Ressorts, fiskalische Erbschaften sowie Liegenschaften der ehemaligen Schulund Studienfonds. Hinzu kommen die Flächen des Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen und des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat entschieden, erstmalig ein koordiniertes Managementsystem für die Liegenschaften des Landes zu entwickeln, um Transparenz herzustellen, welche Flächen und Immobilien zur Erledigung von Aufgaben des Landes nicht (mehr) gebraucht werden und zu den entbehrlichen Flächen und Immobilien eine stringente Strategie sowie einen ressourceneffizienten Umgang mit diesem Grundvermögen des Landes zu entwickeln. Auf Grundlage dieses Managementsystems wird die Landesregierung systematisch Nachnutzungspotenziale aufzeigen, u.a. für Zwecke des Wohnungsbaus.