LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6978 24.07.2019 Datum des Originals: 24.07.2019/Ausgegeben: 29.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2652 vom 27. Mai 2019 des Abgeordneten Christian Loose AfD Drucksache 17/6657 „Strukturwandelprojekte – Geht damit eine Entlastung des nordrhein-westfälischen Steuerzahlers einher?" Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Plenarsitzung vom 23.05.2019 hat Ministerpräsident Armin Laschet unter dem Titel „Klima-Konsens 1.1 umsetzen – neue Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven für die Kohlereviere“ die Abgeordneten im Landtag Nordrhein-Westfalen über Planungen und Projekte informiert, mit deren Hilfe die zu erwartenden Arbeitsplatzverluste in Folge des sog. Braunkohleausstiegs kompensiert werden sollen. Die Bundesregierung hatte zuvor, im Juni 2018, die sog. Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die im Januar 2019 ihren Abschlussbericht vorlegte. Die hier dargelegten Empfehlungen münden in einer nunmehr verlautbarten strukturpolitischen Unterstützung durch die Bundesregierung. Deren Ziel ist es, die durch den Kohleausstieg wegfallenden wirtschaftlichen Möglichkeiten und Arbeitsplätze durch den Aufbau neuer Wertschöpfungschancen zu kompensieren.1 Als eines der in den Eckpunkten genannten Infrastrukturprojekte findet sich für NRW das „S-11-Ergänzungspaket“ im Knoten Köln, das in Zusammenhang mit dem dort ebenfalls genannten Projekt „Westspange“ steht.2 Diese beiden Projekte sind aufgeführt unter der Überschrift „Vorhaben im Knoten Köln“. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2652 mit Schreiben vom 24. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister 1 vgl. Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktestrukturwandel .pdf?__blob=publicationFile, Seite 3. Abgerufen am 18.06.2019 2 Ebenda, Seite 19 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6978 2 für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Mit welcher finanziellen Belastung fanden diese beiden Projekte Eingang in die Haushalte des Landes NRW? 2. Mit welcher finanziellen Belastung fanden diese beiden Projekte Eingang in die Haushalte von Gebietskörperschaften des Landes NRW? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Finanzierung der Planung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum S 11-Ergänzungspaket erfolgt durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als SPNV-Aufgabenträger. Die Kosten hierfür betragen nach einer Grobkostenschätzung 3,95 Mio. €. Die Finanzierung der Planung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI zur Westspange erfolgt durch das Land Nordrhein- Westfalen. Die Kosten hierfür betragen 60 Mio. €. 3. Um welche Summen werden die öffentlichen Haushalte des Landes NRW entlastet, nachdem diese Projekte nunmehr Teil der Eckpunkte zum Strukturstärkungsgesetz sind? 4. Um welche Summen werden die öffentlichen Haushalte von Gebietskörperschaften entlastet, nachdem diese Projekte nunmehr Teil der Eckpunkte zum Strukturstärkungsgesetz sind? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Umfang der potenziellen finanziellen Entlastung der öffentlichen Haushalte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie von Gebietskörperschaften durch die Aufnahme der benannten Projekte in die Eckpunkte für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu definieren, da noch nicht klar ist, ob die bereits zugesagten finanziellen Verpflichtungen des Landes und des NVR aus den Mitteln, die seitens des Bundes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen, finanziert werden können. Entsprechend der Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 kann die Entlastung max. 60. Mio. € für das Land und 3,95 Mio. € für den NVR betragen. 5. Inwieweit ist es sachgerecht, diese ohnehin seit langem geplanten Projekte plötzlich als Maßnahme zur Kompensation der durch den sog. Kohleausstieg verlorengehenden Arbeitsplätze aufzuführen? Es wird auf die Antwort auf die Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage 2651 verwiesen.