LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6979 24.07.2019 Datum des Originals: 23.07.2019/Ausgegeben: 29.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2649 vom 24. Juni 2019 der Abgeordneten Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6654 Erschreckende Gleichgültigkeit beim Umgang mit nuklearen Altlasten: Wo sind die fehlenden Atommüllfässer aus Gorleben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2534 hat die Landesregierung angegeben, dass von insgesamt 1.309 Fässern, die aus dem Fasslager im niedersächsischen Gorleben bis Mitte 2019 abtransportiert werden müssen, bis Mai 2019 1.181 Fässer nach NRW transportiert wurden. Diese wurden entweder direkt in das Zwischenlager Ahaus oder aber nach Jülich transportiert, um dort „nachqualifiziert“ zu werden, also für die Endlagerung in Schacht Konrad vorbereitet zu werden. Laut Antwort der Landesregierung lagern in Jülich 587 Fässer, in Ahaus lagern 488 Fässer. Summiert man beide Zahlen, ergibt sich eine Differenz von 106 Fässern im Vergleich zu 1.181 Fässern, die an einem unbestimmten Ort in NRW lagern müssen. Auf meine Frage danach wie viele der 1.309 Atommüllfässer aus Gorleben zu welchem Zeitpunkt nach NRW transportiert werden bzw. wurden, antwortet die Landesregierung, dass sie keine Kenntnisse über ausstehende Transporte aus Gorleben nach NRW habe. Dies ist erstaunlich, gibt es doch öffentlich zugängliche Informationen1, nach welchen alle 1.309 Atommüllfässer aus Gorleben nach Ahaus transportiert werden sollen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2649 mit Schreiben vom 23. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F02500/00501- 01000/18-00734.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6979 2 1. Wo in NRW lagern die restlichen 106 Atommüllfässer, die als Teilmenge der 1.181 Atommüllfässer bis Mai 2019 zwar aus Gorleben nach NRW transportiert wurden, aber weder in Jülich noch im Zwischenlager Ahaus eingelagert wurden? Diese 106 Fässer wurden aus Gorleben zur GNS-Betriebsstätte Duisburg gebracht, wo sie im Dezember 2017 und Januar 2018 in insgesamt neun Konrad-Stahlblechcontainer verpackt und abschließend betoniert wurden, d.h. in einen den Lagerbedingungen des Endlagers Konrad entsprechenden Zustand gebracht wurden (endlagergerechte Nachqualifizierung). Die bisherigen Fässer gelten daher nicht mehr als Verpackung, sondern sind nun als Teil der Abfälle in den Stahlblechcontainern enthalten. Somit werden diese Fässer auch nicht mehr als einzelne Gebinde erfasst. Die final für die Endlagerung nachqualifizierten Stahlblechcontainer wurden im Januar 2019 mit drei Transporten zum Zwischenlager Ahaus verbracht und dort eingelagert. 2. Wie kommt es, dass der Landesregierung keine Informationen darüber vorliegen, dass auch die restlichen 118 Atommüllfässer inklusive der fehlenden 5 beschädigten Atommüllfässer bis Mitte 2019 nach NRW transportiert werden sollen, obwohl diese Information mindestens seit 2018 öffentlich zugänglich war? Die zuständigen Behörden des Landes NRW erhalten erst bei der Antragstellung von geplanten Transporten, Nachqualifizierungsvorhaben bzw. Einlagerungen Kenntnis. Nach Auskunft der GNS sind die vertraglichen Rahmenbedingungen für die Verpackung, Verbringung und Zwischenlagerung dieser Fässer und auch etwaige Antragstellungen noch in Vorbereitung. Insofern kann keine konkrete Aussage zur Verbringung der Fässer inkl. Stückzahl gegeben werden. 3. Warum wurden die beschädigten Atommüllfässer nicht von den unbeschädigten Fässern zeitweise separiert und im Zuge einer vorgezogenen Nachqualifizierung bereits instandgesetzt? Wie bereits in der Kleinen Anfrage 2534 erläutert, sind die festgestellten Befunde an den auffälligen Fässern ohne jegliche sicherheitstechnische Relevanz. Die sog. Fassintegrität der Fässer ist gegeben. Das bedeutet, die Fässer sind dicht; der Fassinhalt kann nicht austreten. Es ist keine Kontamination an den Fassaußenflächen vorhanden. Die mechanische Stabilität der Fässer ist nicht beeinträchtigt und bei der Handhabung muss daher nicht zwischen den auffälligen und den übrigen unauffälligen Fässer unterschieden werden. Es bestand somit keine Notwendigkeit, vor der endlagergerechten Nachqualifizierung, Instandsetzungsmaßnahmen an den einzelnen „befundeten“ Fässern durchzuführen. 4. Wann soll die Nachqualifizierung der Atommüllfässer abgeschlossen sein? (Bitte getrennt für die Fässer der unterschiedlichen Lagerstandorte angeben) Eine Terminierung der Nachqualifizierung ist aufgrund der erforderlichen – jedoch noch nicht erfolgten – Freigaben (Erlaubniserteilung) der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) derzeit nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6979 3 Die GNS erstellt dazu entsprechende Verpackungskonzepte, in denen die noch erforderlichen Nachqualifizierungsschritte (z. B. Betonierung), die vorgesehenen Behältertypen sowie die Anzahl der entstehenden Abfallgebinde dargestellt werden. Einige dieser Konzepte sind bereits bei der BGE eingereicht; andere werden noch fertiggestellt oder angepasst oder sind teilweise noch zu erstellen. Sobald die entsprechenden Freigaben für die Fässer am Standort Jülich vorliegen, wird die Nachqualifizierung schnellstmöglich durchgeführt. Soweit möglich zeitlich parallel beziehungsweise anschließend werden die derzeit in Ahaus in Containern lagernden Fässer zum Standort Jülich verbracht und endlagergerecht nachqualifiziert. 5. Warum wurden 488 Atommüllfässer erst in das Zwischenlager Ahaus transportiert, ohne nachqualifiziert worden zu sein, obwohl sie absehbar nach Jülich zur Nachqualifizierung weitertransportiert werden und anschließend wieder zur Einlagerung nach Ahaus transportiert werden müssen? Die Lagergenehmigung in Gorleben war zeitlich bis Juni 2019 begrenzt; die für eine Nachqualifizierung erforderlichen Freigaben liegen für einen Großteil der Fässer jedoch noch nicht vor. Ein direkter Transport aller Fässer nach Jülich war aufgrund der dortigen Konditionierungs- und Pufferkapazitäten nicht möglich.