LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/698 20.09.2017 Datum des Originals: 23.08.2017/Ausgegeben: 25.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 141 vom 26. Juli 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/239 Integrationsprojekte Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vielfach wird der Nutzen von Integrationsprojekten, auch in der Presse bestritten. Es besteht daher Interesse daran, welche Projekte und Initiativen im Bereich der Integration in welchem Umfang unterstützt werden und wie diese inhaltlich ausgerichtet sind. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 141 mit Schreiben vom 23. August 2917 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Welche Projekte oder Initiativen zur Förderung der Integration wurden im Jahr 2016 und im 1. HJ 2017 vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert oder unterstützt? Die Landesregierung fördert auf der Grundlage von Richtlinien und Förderkonzeptionen sowie im Rahmen von Einzelentscheidungen aus Mitteln der Titelgruppen 68 und 70 des Kapitels 11 060 - Kommunale Integrationszentren (KI) - Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte - Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung des Ehrenamtes in der Arbeit mit Flüchtlingen , - Einrichtungen und Maßnahmen von Migrantenselbstorganisationen, - Modellprojekte zur Entwicklung rechtskreisübergreifender Integrationsstrategien, - Maßnahmen zur Förderung der Integration von Neuzuwanderern und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/698 2 2. In welcher Höhe wurden die jeweiligen Projekte oder Initiativen gefördert oder unterstützt ? Die Antwort bezieht sich auf die Förderungen in 2016 und die bereits in 2017 bewilligten Maßnahmen . Diese sind nicht auf eine Laufzeit im ersten Halbjahr beschränkt. Kommunale Integrationszentren (KI) Einrichtung und Betrieb von Kommunalen Integrationszentren: Die maximale Höhe der Fördersumme pro KI beträgt in 2016 bis zu 170.000 Euro. Die maximale Höhe der Fördersumme pro KI beträgt in 2017 für kreisfreie Städte bis zu 320.000 Euro und für Kreise bis zu 370.000 Euro. KOMM-AN NRW Die Höhe der Gesamtfördersumme im Landesprogramm KOMM-AN NRW beträgt ganzjährig in 2016 und 2017 für den Programmteil I 4.350.000 Euro, für den Programmteil II 7.050.000 Euro und für den Programmteil III 1.500.000 Euro. Integrationsagenturen (IA) Förderung von aktuell 171 IA (243 Personalstellen /156 Vollzeitäquivalente), darunter 13 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Förderhöhe 2016: 8.288.260 Euro, Förderhöhe 2017: 8.808.260 Euro Interkulturelle Zentren und Niedrigschwellige Integrationsvorhaben Förderung von 93 Zentren und 427 niederschwelligen Integrationsvorhaben im Kalenderjahr 2016 sowie 87 Zentren und 420 niederschwelligen Integrationsvorhaben in 2017. Förderhöhe 2016 / 2017 : jeweils 929.000 Euro Migrantenselbstorganisationen (MSO) Im Rahmen der MSO-Förderung wurden in 2016/2017 bisher 99 Projek-te gefördert. Diese setzen sich zusammen aus 28 Anschubförderungen bis zu einer maximalen Förderhöhe von 6.000 Euro pro Haushaltsjahr, 60 Einzelprojekten mit einer maximalen Förderhöhe von 15.000 Euro pro Haushaltsjahr und elf Projekten zur Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung mit einer Förderhöhe von maximal 15.000 Euro pro Haushaltsjahr. Einwanderung gestalten NRW Es werden 12 Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit einer Förderhöhe von 50.000 Euro bis höchstens 155.000 Euro gefördert. Maßnahmeprogramm Südosteuropa (SOE) Unterstützung für Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen, die stark von Zuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind. Es wird eine Zuwendung von bis zu 250.000 Euro pro Kreis oder kreisfreier Stadt bewilligt. 10 Kommunen, davon zwei Kreise, werden gefördert. 3. Wer sind die Träger der jeweiligen Projekte oder Initiativen? Im Rahmen der Förderung Kommunaler Integrationszentren sowie der Programmteile I und II aus KOMM-AN NRW werden Kreise und kreisfreie Städte unterstützt. Träger der Integrationsagenturen, der Projekte des Programmteils III aus KOMM-AN NRW sowie der Interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben sind die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalens vertretenen Mitgliedsverbände. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/698 3 Zuwendungsempfangende im Rahmen des MSO-Förderprogramms sind die im Land Nordrhein -Westfalen ansässigen MSO. MSO im Sinne dieser Richtlinie sind Vereine und Zusammenschlüsse , bei denen mindestens die Hälfte der Mitgliederzahl, der Vorstandspositionen bzw. bei den aktiv verantwortlichen Menschen mit Migrationshintergrund sind. Im Landesprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ werden Kreise, kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit eigener Ausländerbehörde berücksichtigt. Mit dem Maßnahmeprogramm SOE werden in NRW Kreise und kreisfreie Städte unterstützt, die aktuell besonders viel Zuwanderung aus Südosteuropa erfahren. 4. Mit welchen Maßnahmen, Zielsetzungen und Inhalten arbeiten die jeweiligen Projekte oder Initiativen? Die Bandbreite der geförderten Maßnahmen und Zielsetzungen ergeben sich jeweils aus den Programmvorgaben der Förderrichtlinien bzw. Förderkonzeptionen Kommunale Integrationszentren Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit Integrationsagenturen Gefördert wird die Arbeit der Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit dem Ziel der Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabechancen. KOMM-AN NRW - Programmteile I und II: Stärkung der Städte, Kreise und Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen vor Ort; Stärkung der in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Tätigen. - Programmteil III – Stärkung der IA: Gefördert werden Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln , durchzuführen und/oder zu begleiten. Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben Die geförderten Zentren sollen Möglichkeiten zur Begegnung und zu gemeinsamen Aktivitäten von Einheimischen und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bieten und interkulturelles Zusammenleben sowie Verständigung von Menschen unterschiedlicher Kulturen fördern. Niedrigschwellige Integrationsvorhaben (wie z.B. zielgruppenspezifische bzw. bedarfsspezifische Infoveranstaltungen) haben zum Ziel, zur Verbesserung der Lebenssituation des Einzelnen beizutragen. Förderung von Migrantenselbstorganisationen Zielsetzung des MSO-Programms ist die Weiterentwicklung und Stär-kung der MSO als wichtige Partner der Integrationspolitik des Landes NRW. Kerngedanken der Förderung sind die Fokussierung auf die MSO als eigenständige Akteure der Integrationsarbeit und die Ausrichtung der Fördermöglichkeiten an dem jeweiligen Organisationsgrad und dem Angebotsniveau der MSO. Einwanderung gestalten NRW Modellprojekte zur Umsetzung der strategischen Steuerung rechtskreisübergreifender Integrationsstrategien und Entwicklung neuer Formen des Einwanderungsmanagements. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/698 4 Maßnahmeprogramm SOE Unterstützung von Maßnahmen, die im Rahmen gemeinwesenorientierter Sozialarbeit (Streetwork ) durchgeführt werden, insbesondere mit Präsenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den Quartieren u.a. im Rahmen der Konfliktprävention und -mediation. Des Weiteren Unterstützung der Kommunen durch Förderung von Verwaltungspersonal zur Administration der Prozesse in der Kommunalverwaltung. 5. Wurden Förderanträge die aus den Kommunen kamen negativ beschieden? Welche Projekte oder Initiativen zur Förderung der Integration wurden im Jahr 2016 und im 1. HJ 2017 vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert oder unterstützt? Nein. Zu Satz 2 wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.