LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6980 24.07.2019 Datum des Originals: 24.07.2019/Ausgegeben: 29.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2599 vom 6. Juni 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6472 Gemeinnützigkeit von Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. (IRD) ist ein gemeinnütziger Verein und wurde 1996 laut Gründungssatzung als Teil der „internationalen Hilfsorganisation Islamic Relief mit Sitz in Birmingham in England“ in Köln gegründet. Islamic Relief Deutschland ist heute „nur noch“ Partner („Kooperationspartner der „internationalen Hilfsorganisation Islamic Relief mit Sitz in Birmingham in England“ (IRW) (aktuelle Satzung)), Teil eines Netzwerks mit 14 formal selbstständigen Islamic Relief-Partnerorganisationen weltweit. Der Vereinssitz von Islamic Relief Deutschland befindet sich in Köln; Niederlassungen befinden sich darüber hinaus in Berlin, Essen, Hamburg, Frankfurt am Main und München. Dem viele Millionen schweren Verein gehören laut Vereinsprotokollen 9 – 13 Mitglieder an. IRD ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und wurde zudem als eine der ersten Organisationen mit dem Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e.V. ausgezeichnet. (https://www.islamicrelief.de/ueber-uns/transparenz/). Die Untersuchungen des Auswärtigen Amtes durch den Bundesrechnungshof wegen der Zuwendung von Mitteln des Bundes an den Verein dauern seit mindestens 2 Jahren an. Der Verein ist auch Mitglied in der Organisation Aktion Deutschland hilft! und erhielt hierüber Zuwendungen. Die IRD unterhält sehr enge Verbindungen zur MGD, vormals IGD, und zur „Muslimischen Jugend In Deutschland“ (MJD). Beide gelten als die wichtigsten Organisationen der Muslimbruderschaft in Deutschland. Diese Verbindungen umfassen sowohl regelmäßiges Veranstaltungssponsoring als auch enge personelle Verflechtungen zwischen den Organisationen, beispielsweise: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6980 2 Im Programmheft des MJD-Jahrestreffens (19.20.2018) findet sich eine ganzseitige Werbung für die IRD. Ein Workshop der IRD ist Teil des Programmes. Außerdem gibt es einen Hinweis im Programmheft „Gefördert durch“ IRD und Muslimisches Seelsorgetelefon der IRD. 2015 und 2016 trat IRD als Sponsor der Jahrestreffen der IGD auf und war jeweils durch einen Redebeitrag vertreten. Die IGD dankte am 14.12.2015 ausdrücklich dem „Hauptsponsor Islamic Relief Deutschland“. Laut der MJD-Facebookseite sponserte IRD im Frühjahr 2016 verschiedene Veranstaltungen der MJD Dies alles wird trotz entsprechender Nachweise von der IRD bestritten. Die Bundesregierung stellt fest: „Islamic Relief Deutschland e. V.“ trat als Hauptsponsor für das Jahrestreffen der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) am 13. Dezember 2015 auf und war dort mit einem Redebeitrag vertreten. Die IGD ist die wichtigste und zentrale Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft (MB) in Deutschland und eine Bestrebung im Sinne des § 3 BVerfSchG. „Islamic Relief Deutschland e. V.“ sponserte zudem im Frühjahr 2016 diverse Veranstaltungen der Organisation „Muslimische Jugend in Deutschland e. V.“ (MJD), einer formal unabhängigen Jugendorganisation, die enge Verbindungen zur IGD unterhält. Auch auf personeller Ebene bestehen Verbindungen zwischen „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und der IGD.“, (BT-Drucksache 18/10923, Seite 6, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/109/1810923.pdf) Der Senat von Berlin teilt mit: „Der Islamic Relief Deutschland e. V. verfügt über Verbindungen zu Organisationen im Umfeld der Muslimbruderschaft (MB). So trat er beispielsweise als Hauptsponsor für das Jahrestreffen der „Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) im Dezember 2015 auf. Zudem war die Organisation auf der Veranstaltung mit einem Redebeitrag vertreten. Die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ ist die zentrale Organisation von Anhängern der MB in Deutschland. Der IRD trat zudem im Frühjahr 2016 als Sponsor diverser Veranstaltungen der Organisation „Muslimische Jugend in Deutschland e. V.“ (MJD) auf, einer formal unabhängigen Jugendorganisation, die enge Verbindungen zur IGD unterhält.“ (Abgeordnetenhaus von Berlin Drucksache 18 / 10104). Personelle Verflechtungen zwischen dem IRD und der IGD ergaben sich über den Vorstandsvorsitzenden des IRD. Dieser bekleidete das Amt des Vorsitzenden des IGD- Schura-Rates. Zudem ist der ehemalige Präsident der IGD, einer der Initiatoren und Gründungsmitglieder des IRD. Er war im Vorstand des IRD und bekleidete den Posten des Vorsitzenden des „Board of Trustees“ der IRW. Die Bundesregierung bestätigte jüngst erneut „signifikante personelle Verbindungen“ „zwischen „Islamic Relief Worldwide“ als auch „Islamic Relief Deutschland e. V.““ „zur „Muslimbruderschaft“ (MB) oder ihr nahestehende Organisationen“. (BT-Drucksache 19/9415, S.12) Die personellen Verbindungen sind vielfältig: Khaled H. ist eine Verbindung zwischen dem Fatwa-Ausschuss (https://fatwarat.de/uber-uns/), einer Muslimbrüder-Organisation (Charlottenburger Moscheeprojekt im Zwielicht. Tagesspiegel, 15.04.2008 https://www.tagesspiegel.de/berlin/islamismus-charlottenburger-moscheeprojekt-imzwielicht /1212542.html), und der IRW/IRD (https://fatwarat.de/team-showcase/test2/ ). Almoutaz T. ist IRD-Vorsitzender (https://www.islamicrelief.de/ueber-uns/wer-wir-sind/unserestruktur / http://archive.is/FnK6n), IRW-Direktor LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6980 3 (https://beta.companieshouse.gov.uk/company/02365572/officers), IGD-Schura-Vorsitzender (Abgeordnetenhaus von Berlin Drucksache 18 / 10104 https://kleineanfragen.de/berlin/18/10104-islamic-relief-deutschland-e-v-in-berlin). Über die Verbindungen von IRD zu anderen Organisationen gab es ausweislich des Urteils des OLG Köln (15 W 50/16 OLG Köln, O197/16 Köln, StA Köln 961 AR 307/18) falsch eidesstattliche Aussagen von IRD-Funktionsträgern. Islamic Relief gilt in Israel als »Terrororganisation«. Mit Rechtsakt vom 19. Juni 2014 wurde IRW in Israel inklusive ihres deutschen Zweiges von Verteidigungsminister Moshe Ya’lon verboten: »Es handelt sich um eine illegale Organisation, die entsprechend den Richtlinien des Verteidigungsministeriums als Teil des Finanzsystems der Hamas angesehen wird.« Ausdrücklich gilt Islamic Relief in Israel als »Terrororganisation«. (Sascha A: Scharia- Kapitalismus: Den Kampf gegen unsere Freiheit finanzieren wir selbst. ECON Verlag, Berlin 2017, S. 209-39. Sigrid Herrmann-Marschall: Die Hilfsorganisation „Islamic Relief“: Heiligenschein mit Rissen. In: Materialdienst der EZW 11/2017, S. 415 ff., Hamas-Unterstützer werben in der Berliner U-Bahn – B.Z. Berlin, 06.10.2016 https://www.bzberlin .de/berlin/hamas-unterstuetzer-werben-in-der-berliner-u-bahn) Die einschlägigen Kenntnisse der Bundesregierung hierzu unterliegen der Geheimhaltung (BT-Drucksache 19/9415, S.11). Die IRD überwies in manchen Jahren 9,5 Mio € an IRW. (Die Geschäftsberichte von IRD, aktuell von 2017: (https://www.islamicrelief.de/fileadmin/user_upload/pdf/2018/Jahresbericht_2017/IRD- Finanzbericht_2017.pdf ) und IRW (2017: https://beta.companieshouse.gov.uk/company/02365572/filinghistory ?fbclid=IwAR0eh9SAMGkOpSYbvkQfkv4hG2BTfOizSECDNiuszs5rj9rSqxbLrzOFqVA , Im Übrigen: https://beta.companieshouse.gov.uk/company/02365572/filinghistory ?fbclid=IwAR2HFl8bH9VSn8HWHlbwZdeHLB1ji7hH09LyYNKdF36akcQOGXmAxTsG 4bE )) Die Bundesregierung verwies auf die Finanzstruktur des Verhältnisses IRW/IRD hin: „Aus den öffentlich zugänglichen Jahresberichten von „Islamic Relief Deutschland e. V.“ und „Islamic Relief Worldwide“ ist bekannt, dass „Islamic Relief Deutschland e. V.“ den größten Teil finanzieller Projektförderungen an „Islamic Relief Worldwide“ überweist.“ (BT-Drucksache 19/9415, S.12). Vor diesem Hintergrund und den Untersuchungen, Verboten und Sanktionen gegen IRW in anderen Staaten (vgl. hierzu: Islamic Relief und Katar in tunesische Untersuchungen über Terrorismusfinanzierung verwickelt Von Redaktion Audiatur - 18. Februar 2019 https://www.audiatur-online.ch/2019/02/18/islamic-relief-und-katar-in-tunesischeuntersuchungen -ueber-terrorismusfinanzierung-verwickelt/; Middle East Forum: Islamic Relief Charity / Extremism / Terror. Philadelphia,USA, 2018. https://www.meforum.org/MiddleEastForum/media/MEFLibrary/pdf/Islamic-Relief-Dossierv 3.pdf; MEF Reveals Islamic Relief under Investigation; Congress Demands Answers News from the Middle East Forum October 18, 2018 https://www.meforum.org/7281/mef-reveals-islamic-relief-under-investigation) Muss bei der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von IRD die Ausgabepraxis der IRW mit einbezogen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6980 4 Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2599 mit Schreiben vom 24. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Inneren sowie dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Von welchen Verfassungsschutzämtern (Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein Westfalen, von anderen Landesämtern oder dem Bundesamt) wird Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. (IRD) beobachtet? Der Verein Islamic Relief Humanitäre Organisation in Deutschland (IRD) wird von der Verfassungsschutzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit nicht beobachtet. Über die Beobachtungspraxis anderer Verfassungsschutzbehörden kann keine Auskunft erteilt werden. 2. In welcher Höhe hat IRD an andere, u.a. an verfassungsfeindliche und terroristische Organisationen (insbesondere: IRW, nationale Unterorganisationen der IRW, Hamas oder andere Muslimbruderschaftsorganisationen) nach Kenntnis der Landesregierung Mittel überwiesen? 3. Wann hat die Finanzverwaltung nach dem Verbot der IRW und ihres deutschen Zweiges in Israel Informationen über die damit im Zusammenhang stehenden Vorwürfe eingeholt? 4. Inwiefern haben die Finanzbehörden die Finanzströme zwischen IRD und IRW bzw. andere IR nationalen Organisationen, Hamas und anderen Muslimbruderschaftsorganisationen im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der IRD geprüft? Die Fragen 2, 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Aus den öffentlich zugänglichen Quellen hat die Landesregierung Kenntnis von den Zahlungen des IRD an „Islamic Relief Worldwide“. Darüber hinaus ist es der Landesregierung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung verwehrt, zu den erfragten einzelfallbezogenen Informationen, die dem Schutzbereich des Steuergeheimnisses unterliegen, Auskunft zu erteilen. Generell gilt, dass es klare bundesgesetzliche Vorgaben im Hinblick darauf gibt, unter welchen Umständen Vereine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche und damit steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Zwingende Voraussetzung hierfür ist unter anderem die ordnungsgemäße Mittelverwendung und die Verfassungstreue. Anhaltspunkten für die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele geht die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung im Verdachtsfall konsequent nach. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6980 5 5. Welchen Stand oder welches Ergebnis haben strafrechtliche Ermittlungsverfahren (15 W 50/16 OLG Köln, O197/16 Köln, StA Köln 961 AR 307/18) wegen eidesstattlicher Falschaussage über die Verbindungen der IRD zu anderen Organisationen? Die Aktenzeichen 28 O 197/16 Landgericht Köln und 15 W 50/16 Oberlandesgericht Köln betreffen ein Zivilverfahren. Der Vorgang 961 AR 307/18 Staatsanwaltschaft Köln, unter dem eine Eingabe erfasst worden war, ist seinerzeit mit einem Ermittlungsverfahren verbunden worden. Diesbezüglich erfolgte am 15.03.2018 eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) gegen Zahlung eines Betrages von 500,00 Euro an die Staatskasse.