LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6984 25.07.2019 Datum des Originals: 25.07.2019/Ausgegeben: 30.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2693 vom 28. Juni 2019 Herbert Strotebeck und Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/6719 „Autonomes Zentrum Mülheim“ – Beherbergt auch die Stadt Mülheim an der Ruhr Verfassungsfeinde? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Mülheim an der Ruhr beherbergt wie die Stadt Köln ein selbsternanntes „Autonomes Zentrum“. Dieses Mülheimer Zentrum wurde zumindest in der Vergangenheit wie auch das in Köln durch die Stadt gefördert1. Das „Autonome Zentrum“ der Stadt Köln beherbergt laut Antwort (Dr. 17/3442) der Landesregierung auf ein kleine Anfrage des Abgeordneten Sven W. Tritschler (Dr. 17/1228) mehrere vom Verfassungsschutz beobachtete linke Organisationen: Interventionistische Linke Köln Anarchistische Gruppe Antifaschistische Gruppe (AG CGN) Antifa AK Köln In Köln hält außerdem die linke „Rote Hilfe“ Vortragsveranstaltungen2 ab. Diese Organisation wird von Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes als verfassungsfeindlich eingestuft. In Mülheim arbeitet das „Autonome Zentrum“ ebenfalls mit der „Roten Hilfe“ zusammen. An jedem 4. Dienstag des Monats ist die Ortsgruppe Oberhausen / westliches Ruhrgebiet bei 1 https://www.waz.de/staedte/muelheim/15-jahre-jugendarbeit-im-az-id7253293.html 2 https://az-koeln.org/Veranstaltung/vortrag-der-roten-hilfe/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6984 2 einer sogenannten Antirepressionskneipe dort anzutreffen3. Darüber hinaus veranstaltet die lokale Antifa in den Räumlichkeiten des „Autonomen Zentrums Mülheim“ ein offenes Antifa Café am dritten Mittwoch eines Monats4. Dieses Zentrum bezeichnet sich darüber hinaus - im Nachgang zu einem kürzlich stattgefundenen Polizeieinsatz5 am frühen Samstagmorgen (8. Juni 2019) - selbst als „Linkes Jugendkulturprojekt“. Bei diesem Einsatz wurden zwei Mitarbeiter des „Autonomen Zentrums“ in Polizeigewahrsam genommen, weil sie sich weigerten, ihre Identitäten nachzuweisen. Ein 35jähriger Besucher hatte die Polizei gerufen, weil er des Zentrums verwiesen worden war. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2693 mit Schreiben vom 25. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen und Organisationen im Umfeld des „Autonomen Zentrums Mülheim“? Nach Erkenntnissen der Landesregierung bieten Mitglieder des Vereins „Rote Hilfe e. V.“ in der sogenannten „Antirepressionskneipe“ des Autonomen Zentrums Mülheim Unterstützung bei juristischen Problemen für Personen aus dem linken und linksextremistischen Spektrum an. 2. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im „Autonomen Zentrum Mülheim“ oder in seiner unmittelbaren Umgebung in den vergangenen fünf Jahren begangen? (Bitte nach Jahr und Tatbestand aufschlüsseln.) Datenbasis ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseineinheitlichen , jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Die Erhebung der Fallzahlen für die Jahre 2014 bis 2018 erfolgte für die postalische Anschrift des Autonomen Zentrums Mülheim, Auerstraße 51, 45468 Mülheim an der Ruhr. Eine valide Erhebung der Fallzahlen für den Bereich der „unmittelbaren Umgebung“ konnte aufgrund fehlender Konkretisierung in der Fragestellung nicht erfolgen. Ordnungswidrigkeiten werden in der PKS nicht erfasst. Eine detaillierte Übersicht zu den erfassten Straftaten an dem vorbezeichneten Objekt ist der Anlage 1 zu entnehmen. 3. Wegen welcher Straftaten wird im Zuge des Polizeieinsatzes ermittelt? Bitte nach Mitarbeitern und Gästen des Zentrums und den Straftaten aufschlüsseln. Das Polizeipräsidium Essen führt im Zusammenhang mit dem Einsatz im Autonomen Zentrum Mülheim an der Ruhr am 08.06.2019 folgende Ermittlungsverfahren: 3 http://www.az-muelheim.de/rotehilfe/ 4 https://antifacafe.az-muelheim.de/?page_id=6 5 https://www.waz.de/staedte/muelheim/autonomes-zentrum-kritisiert-brutalen-polizeieinsatzid 226118791.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6984 3 Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines Gastes gegen eine unbekannte Person. Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher einfacher Köperverletzung gegen einen 31- jährigen Besucher des Autonomen Zentrums. Ermittlungsverfahren wegen Widerstand sowie tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte gegen eine 22-jährige Mitarbeiterin des Autonomen Zentrums. Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung zum Nachteil von Krankenhausbediensteten gegen einen 39-jährigen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums (Strafantrag wurde nicht gestellt). Ermittlungsverfahren wegen Widerstand sowie tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten gegen einen 39-jährigen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums. Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangaben gegen einen 39- jährigen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums. Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangaben gegen eine 22- jährige Mitarbeiterin des Autonomen Zentrums. 4. Sind die beiden festgenommenen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums Mitglieder einer linken, vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation bzw. kooperieren sie mit diesen? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. In welchen Umfang sind die beiden Mitarbeiter mit Straftaten in der Vergangenheit, insbesondere mit Bezug zu linken Straftaten, hervorgetreten? Gegen die beiden Mitarbeiter wurden polizeiliche Ermittlungen in den Jahren 2014 bis 2019 unter anderem wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs, der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und gefährlichen Körperverletzung, des unerlaubten Entfernens von Wahlplakaten, des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, der Nötigung und des Landfriedensbruchs geführt. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 2693 2014 2015 2016 2017 2018 Totschlag § 212 StGB 1 Sonstiger Raub auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 249 StGB 1 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB 2 Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB auf Straßen, Wegen oder Plätzen 2 Vorsätzliche einfache Körperverletzung 2 1 Sonstige Nötigung 1 Sonstiger "Einfacher" Diebstahl 2 1 2 1 1 Einfacher Diebstahl von Fahrrädern 2 "Einfacher" Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 1 1 1 1 Sonstiges - "einfacher" Diebstahl in/aus Gaststätten und Kantinen 1 Sonstiger "Einfacher" Taschendiebstahl 2 Sonstiger "Einfacher"Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln 1 1 Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen - besonders schwerer Fall 1 Betrug mittels rechtswidrig erlangter sonstiger unbarer Zahlungsmittel 1 Unterschlagung sonstiger Güter/Sachen gem. §§ 246, 247, 248a StGB -ohne von Kfz 1 1 2 Sonstige Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB 1 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 1 Sonstige Sachbeschädigung an Kfz 1 Sonstige Sachbeschädigung durch Feuer auf Straßen, Wegen oder Plätzen 1 Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 3 4 1 Unerlaubter Handel (§ 29 BtMG) - mit Amphetamin und seinen Derivaten in Pulver- oder flüssiger Form 1 Illegaler Handel (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen 4 Quelle: PKS NRW Anzahl der Fälle Straftat