LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6986 25.07.2019 Datum des Originals: 25.07.2019/Ausgegeben: 30.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2678 vom 26. Juni 2019 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/6698 Kita-Sand – Werden durch neuen Erlass des Umweltministeriums entstehende Mehrkosten vom Land aufgefangen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Spielen im Sandkasten ist eine der schönsten Erfahrungen für Kinder. Vermutlich jede und jeder erinnert sich gern an den Sandburgenbau und damit verbunden die Sandmengen, die man in Schuhen oder Kleidung mit in die Wohnung gebracht hat, meist zum Verdruss der Eltern. Auch in Kitas gehört der Sandkasten zum Bestandteil von zahlreichen Einrichtungen. Zu Recht haben Kitas, Eltern, Politik und im Besonderen die Kinder den Anspruch, dass der Sand den Hygieneanforderungen entspricht. Das NRW-Umweltministerium hat daher Ende 2018 einen neuen Erlass mit dem Titel „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen “ veröffentlicht. Statt bislang alle zwei Jahre ist nun vorgeschrieben, den Sand an Kitas jährlich zu wechseln. Damit verbunden sind allerdings auch die nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten für den häufigeren Wechsel des Sandes, die Kitas auf bis zu 9.000 Euro im Jahr beziffern (siehe Artikel https://www.come-on.de/volmetal/halver/spielsand-wechselnhalveraner -kitas-kindergaerten-12527861.html) Bei mehr als 10.000 Kitas in NRW wäre das landesweit ein hoher zweistelliger Millionenbetrag. Die Task-Force der LAG Freie Wohlfahrtspflege hat errechnet, dass bei den Sachkosten auch nach der geplanten KiBiz-Fortschreibung ohnehin bereits ein Finanzierungsdefizit von 570 Millionen Euro vorliegt. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 2678 mit Schreiben vom 25. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6986 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Erlass „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen, Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – V6 – 9080.11 vom 21. November 2018“ ist kein neuer Erlass. Der Erlass besteht seit dem Jahr 2000 und wurde ursprünglich durch das damalige Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht („Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen, RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit – III B 4 – 0292.5.31 v. 16.3.2000“). Im Jahr 2003 ging durch Umressortierung die Zuständigkeit für den Erlass auf das (damalige) Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über. Der Erlass wurde im Jahr 2018 lediglich aktualisiert hinsichtlich der Einbringwerte für Metalle in neuem Spielsand sowie der zugehörigen Analysemethoden, da diese veraltet waren . Die Empfehlung, Spielsand aus hygienischen Gründen mindestens einmal im Jahr auszutauschen , besteht unverändert seit dem Jahr 2000. Darüber hinaus ist geplant, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz den Erlass durch eine konkretisierende Fachempfehlung ersetzt. Diese wird derzeit erarbeitet. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik an der finanziellen Mehrbelastung von Kitas in Folge des Erlasses? 2. Welche Mehrkosten (landesweit und durchschnittlich pro Kita) sind nach Einschätzung der Landesregierung zu erwarten? 3. Ist eine konkrete Beteiligung des Landes an den Mehrkosten für Kita-Sand im Rahmen der Novellierung des KiBiz vorgesehen? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Da die Empfehlung zum jährlichen Sandaustausch seit dem Jahr 2000 besteht und durch die Aktualisierung im Jahr 2018 nicht geändert wurde, entstehen dadurch keine Mehrkosten bei den Kitas. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege zur fortdauernden Unterfinanzierung der Sachkosten bei den Kitas? In den zurückliegenden Jahren stand bei der Kritik am KiBiz immer die nicht ausreichende Finanzierung der erforderlichen Personalausstattung im Fokus. Dieser Kritik soll mit zusätzlichen Mitteln von Land und Kommunen i.H.v. rd. 750 Mio. Euro im Rahmen der Reform des Kinderbildungsgesetzes Rechnung getragen werden. Die Berechnung der Kosten eines auskömmlichen Systems für das Kindergartenjahr 2020/2021 berücksichtigt die Personalvorgaben aus dem Konsenspapier über Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege von Februar 2007. Die Bestimmung der Personalkosten erfolgt auf Basis der Personalkosten nach dem Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 2018, hochgerechnet auf das Kindergartenjahr 2020/2021. Die Sachkosten sind ebenfalls dem Konsenspapier entnommen und mit jährlich 1,5 % dynamisiert . Vergleicht man die Entwicklung der Finanzierungsanteile für Sachkosten nach KiBiz mit der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes über den gesamten Zeitraum seit 2008 ergibt sich, dass die Sachkostenanteile bei jährlicher Dynamisierung von 1,5 Prozent den Anstieg des Verbraucherpreisindexes leicht übersteigen. Ausdrücklich aufgenommen wurde in LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6986 3 den Gesetzentwurf zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung eine Evaluationsklausel , mit der auch die Entwicklung der Fortschreibungsrate einschließlich des Verhältnisses zwischen Personal- und Sachkosten überprüft werden soll. 5. Welche Unterstützung für die notorisch unterfinanzierten Kitas hält die Landesregierung für angemessen? Für die Landesregierung stehen die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und dabei insbesondere die Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung im Fokus der Landespolitik. Notwendige Maßnahmen wurden unmittelbar nach Regierungsantritt getroffen. Mit dem Kita-Träger-Rettungsprogramm sind noch im Jahr des Regierungsantritts 2017 eine halbe Milliarde Euro in die Einrichtungen geflossen, um die existentielle Not zu beseitigen . Zum Kindergartenjahr 2019/2020 greift das Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2020/2021 wird der wichtigste Schritt unternommen. Die strukturelle Unterfinanzierung in den Kindertageseinrichtungen wird dauerhaft beseitigt und die Finanzierung auskömmlich gestaltet. Mit der Dynamisierung der Kindpauschalen und weiterer personalrelevanter Zuschüsse, wie z.B. für Familienzentren und plusKITAs - die bislang lediglich als Festbeträge verankert waren - nach einem Index, der sich an der Kostenentwicklung orientiert, erfolgt zudem eine zukunftssichere Ausrichtung.