LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6998 26.07.2019 Datum des Originals: 26.07.2019/Ausgegeben: 31.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2635 vom 19. Juni 2019 der Abgeordneten Horst Becker und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6616 Maßnahmen gegen den Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Rheinische Post berichtete am 14.06.2019 auf Seite 10 unter der Überschrift „Pinkwarts Ideen für das Industrieland NRW“ von einem 31-seitigen Entwurf unter der Überschrift „Industrie ist Zukunft“. Damit sollen „wirksame Maßnahmen gegen einen Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze“ ergriffen werden. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2635 mit Schreiben vom 26. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Quellen der Berichterstattung der Rheinischen Post für ihren Bericht vom 14. Juni 2019 zugrunde lagen. Sie beteiligt sich nicht an Spekulationen über mögliche Inhalte und Zielrichtungen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie erarbeitet aktuell das „Industriepolitische Leitbild“ im engen und vertraulichen Dialog mit den beteiligten industriepolitischen Verbänden und Gewerkschaften. Ziel ist es, den wichtigen Wertschöpfungsbeitrag und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung der Industrie in Nordrhein-Westfalen herauszustellen und die Handlungsfelder für Politik, Unternehmen und Sozialpartner aufzuzeigen, um den Industriestandort Nordrhein-Westfalen international innovations- und wettbewerbsfähig zu halten. Eine Befassung des Kabinetts ist nach der Sommerpause vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6998 2 1. Welche wirksamen Maßnahmen gegen einen Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze sind aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich denkbar? 2. Wie sollen die angekündigten Maßnahmen gegen einen Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze aussehen? 3. Sind die geplanten Maßnahmen gegen einen Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt? 4. Wäre ein solches Vorgehen mit den Auflagen der Kommunalaufsicht für Kommunen im Stärkungspakt vereinbar? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung steht den Gemeinden bei der Festlegung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer ein weiter Entscheidungsspielraum zu. Hebesatzanhebungen sind zumeist das Resultat von Konsolidierungszwängen, die wiederum vielfältige, oftmals auch lokal-individuelle Gründe haben können. Speziell in Kommunen mit problematischer Wirtschafts- und Sozialstruktur ist der Anstieg der Realsteuerhebesätze häufig überwiegend auf die hohen und von kommunaler Seite nur bedingt beeinflussbaren Sozialausgaben zurückzuführen. Besonders gravierend ist hierbei der negative Einfluss einer hohen SGB II-Belastung: Da die Kommunen u.a. den Großteil der Miet- und Heizkosten von SGB II-Empfängern finanzieren müssen (Kosten für Unterkunft und Heizung - KdU), stellt eine hohe Arbeitslosigkeit die betroffenen Kommunen vor große, aus eigener Kraft kaum zu bewältigende fiskalische Herausforderungen. Eine durchgreifende und dauerhafte Lösung dieses Problems setzt voraus, dass sich der Bund in deutlich höherem Maße als bislang an den Kosten beteiligt, die den Kommunen infolge ihrer SGB II-Belastung entstehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Gab es in dieser Wahlperiode auf Ebene der Staatssekretärskonferenz oder des Kabinetts eine Behandlung des Themas „wirksame Maßnahmen gegen einen Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze“? Zur Verbesserung der Attraktivität des Standortes Nordrhein-Westfalen verfolgt die Landesregierung einen breiten Ansatz, der u.a. auch die verschiedenen Verursachungs- und Wirkungszusammenhänge lokaler Konsolidierungszwänge berücksichtigt, die zu hohen bzw. steigenden Gewerbesteuerhebesätzen führen können. In diesem Zusammenhang können - neben den zuvor dargestellten Bemühungen der Landesregierung im Hinblick auf eine höhere Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den kommunalen Soziallasten - verschiedene Maßnahmen aufgeführt werden, die teilweise auch Gegenstand der Beratungen der Staatssekretärskonferenz bzw. des Kabinetts gewesen sind. U.a. handelt es sich hierbei um den im Jahr 2017 beschlossenen Wegfall der sog. „Solidaritätsumlage“, die für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 geplante vollständige Streichung des - zugunsten des Stärkungspaktes geleisteten - Vorwegabzugs, die deutliche Entlastung der Kommunen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie um die beabsichtigte Weiterentwicklung des Stärkungspaktes zu einer nachhaltig wirkenden kommunalen Kredithilfe.