LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/6999 26.07.2019 Datum des Originals: 26.07.2019/Ausgegeben: 31.07.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2659 vom 24. Juni 2019 des Abgeordneten Sven Wolf SPD Drucksache 17/6672 Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ bereits überzeichnet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier ist ein Bundesförderprogramm mit Länderbeteiligung. Der Investitionspakt fördert bauliche Maßnahmen zum Erhalt und zum Ausbau von sozialen Infrastruktureinrichtungen im Wohnumfeld. Es sollen Räume für Bildung und Begegnung geschaffen werden, um vor Ort die Teilhabe und Integration aller Menschen unabhängig von Ihrem Einkommen, ihrem Alter, ihrer Herkunft und Religion zu ermöglichen. Mit dem Programm sollen öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren aber auch Sportanlagen, Spielplätze und Parks gefördert werden. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden je 55 Millionen Euro bereitgestellt. Zahlreiche Kommunen haben Anträge für eine Förderung aus dem Programm eingereicht. In 2018 wurden laut Bericht des Ministeriums alle Mittel abgerufen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2659 mit Schreiben vom 26. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ wurden in 2018 insgesamt 66 Maßnahmen im Umfang von 55 Millionen Euro gefördert. In 2019 werden voraussichtlich 47 Maßnahmen im Umfang von ebenfalls 55 Millionen Euro eine Förderzusage erhalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/6999 2 1. Wie viele Anträge konnten im Jahr 2018 wegen Überzeichnung nicht zum Zug kommen? 55 Anträge. 2. Wie vielen Anträgen konnte im laufenden Jahr 2019 wegen Überzeichnung nicht entsprochen werden? 60 Anträgen. 3. Werden für das Jahr 2020 wiederum 55 Millionen Euro bereitgestellt werden? Vorbehaltlich der Zustimmung der Haushaltsgesetzgeber in Bund und Land werden für das Jahr 2020 55 Millionen Euro vorgesehen. 4. Bis wann können Antragsberechtigte für 2020 sowie für die Folgejahre Anträge einreichen (Getrennte Auflistung der Fristen für die jeweiligen Folgejahre)? Förderanträge für 2020 sind bis zum 30. September 2019 an die zuständige Bezirksregierung zu richten. Ob der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ über das Jahr 2020 fortgeführt wird, hängt von der Entscheidung des Bundes ab. 5. Erwartet das Ministerium, dass die Anzahl der Anträge für 2020 die Fördermittel übersteigt? Ja.