LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7011 29.07.2019 Datum des Originals: 29.07.2019/Ausgegeben: 01.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2696 vom 2. Juli 2019 des Abgeordneten Michael Hübner SPD Drucksache 17/6771 Grundsteuerkompromiss auf Bundesebene – Wie lang will die Landesregierung noch schweigen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesregierung hat in der letzten Woche dem Bundestag den lang angekündigten Entwurf einer Reform der Grundsteuer vorgestellt. Als Ergänzung zu den bisherigen Diskussionen ist jetzt auch die Möglichkeit einer Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke geschaffen worden. Außerdem soll die Steuermesszahl für sozialen Wohnraum zusätzlich reduziert werden. Auf Druck der CSU wurde außerdem die Möglichkeit einer sogenannten Länderöffnungsklausel geschaffen. Damit soll den Bundesländern die Möglichkeit geöffnet werden, eine andere Wertermittlung zugrunde zu legen. Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich sollen sich dadurch allerdings nicht ergeben. Die NRW-Landesregierung hat sich zu dieser entscheidenden Frage für Städte und Gemeinden wie auch Bürgerinnen und Bürgern bisher noch gar nicht geäußert. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2696 mit Schreiben vom 29. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7011 2 1. Wie bewertet die Landesregierung den nun vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer? 2. Welchen Änderungsbedarf sieht die Landesregierung noch an dem Gesetzentwurf? 3. Welche Haltung hat die Landesregierung zu der geplanten Länderöffnungsklausel? 4. Plant die Landesregierung, dieser Grundgesetzänderung zuzustimmen? 5. Plant die Landesregierung von der Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Der Bundestag hat über die Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b), Bundestags-Drucksache 19/11084, eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG), Bundestags-Drucksache 19/11085 sowie eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung, Bundestags-Drucksache 19/11086, am 27. Juni 2019 in 1. Lesung beraten. Der erste Durchgang im Bundesrat wird voraussichtlich am 20.09.2019 erfolgen. Damit sind nun konkrete Prüfschritte möglich, die wir in den kommenden Wochen durchführen werden. Sowohl die Auswirkungen des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurfes der Bundesregierung auf Nordrhein-Westfalen als auch die Länderöffnungsklausel werden dabei sorgfältig analysiert werden. Bewertungsmaßstab bleibt dabei auch weiterhin unser Ziel, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten und rechtssicher, administrierbar, fair und aufkommensneutral auszugestalten.