LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7012 29.07.2019 Datum des Originals: 29.07.2019/Ausgegeben: 01.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2719 vom 5. Juli 2019 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/6847 An wen verkauft die Landesregierung das ehemalige Finanzamt Moers? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Umzug des Finanzamtes von Moers nach Kamp-Lintfort hatte in der Moerser Stadtgesellschaft für Aufsehen und Unverständnis gesorgt. Seit Dezember 2018 steht das Gebäude an der Unterwallstraße in Moers leer. Die Landesregierung sucht seit Anfang Mai über das im Immobilienportal „ImmobilienScout24“ einen Käufer für das Grundstück. Die Anzeige ist seit dem 2. Juli deaktiviert. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2719 mit Schreiben vom 29. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Kaufinteressenten gibt es für das Grundstück des ehemaligen Finanzamtes in Moers? 3. Wie hoch ist der Verhandlungspreis seitens der Landesregierung für das Grundstück des ehemaligen Finanzamts in Moers? Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet. Aus Gründen der gebotenen Wettbewerbsneutralität, kann und darf ich Ihnen hierzu während des noch laufenden Verfahrens keine Auskünfte erteilen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7012 2 2. Mit wie vielen potenziellen Käufern führt die Landesregierung Verkaufsverhandlungen? Der Verkauf erfolgt durch den BLB NRW in einem mehrstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Der BLB NRW führt daher Verkaufsverhandlungen mit dem Höchstbieter. 4. Welche Kriterien sind für die Landesregierung maßgeblich, um das Grundstück an einen Investor zu veräußern? Unter Hinweis auf §§ 63, 64 der Landeshaushaltsordnung ist das höchste Gebot das maßgebliche Kriterium für die Verkaufsentscheidung. Aufgrund des bestehenden Baurechts ist es gleichwohl erforderlich, dass sich der Investor zuvor mit der Stadt Moers über ein tragfähiges Nutzungskonzept abgestimmt hat. 5. Welche weiteren Maßnahmen gab es, um Investoren zu finden? Das Verkaufsobjekt wurde im vergangenen Jahr in den Verkaufsprospekt des BLB NRW aufgenommen und vom BLB NRW auf der Immobilienmesse Expo Real in München vorgestellt.