LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7013 29.07.2019 Datum des Originals: 29.07.2019/Ausgegeben: 01.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2656 vom 25. Juni 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6668 Wieso baut der Landesbetrieb Straßenbau im Zuge der Erneuerung der Fahrbahndecke der B484 lediglich für die Bushaltestellen in Fahrtrichtung Overath Hochborde für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktile Leitelemente für Sehbehinderte und Blinde, offensichtlich aber nicht in der Fahrtrichtung Wahlscheid? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Personenbeförderungsgesetz fordert seit 2013, sinngemäß, dass die vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen ist. Diese Frist gilt grundsätzlich, Ausnahmen sind konkret zu benennen und zu begründen. In Kürze soll die Fahrbahndecke der B484 zwischen Wahlscheid und Overath saniert werden. Im Zuge dessen war auch vorgesehen, die Bushaltestellen in diesem Abschnitt „barrierefrei“ mit Hochborden für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktilen Leitelementen für Sehbehinderte und Blinde auszustatten. Nach Informationen der Stadtverwaltung sollen aber in dem genannten Abschnitt lediglich fünf Haltestellen in Fahrtrichtung Overath mit Hochborden für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktilen Leitelementen für Sehbehinderte und Blinde ausgestattet werden, nicht aber in der umgekehrten Fahrtrichtung von Overath nach Wahlscheid. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2656 mit Schreiben vom 29. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, bis zum 01. Januar 2022 über die jeweiligen Nahverkehrspläne die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7013 2 Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. In den Nahverkehrsplänen werden auch Aussagen über erforderliche Maßnahmen getroffen. 1. Stimmt es, dass im Zuge der Erneuerung der Fahrbahndecke auf dem genannten Abschnitt der B484 lediglich fünf Haltestellen in Fahrtrichtung Overath mit Hochborden für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktilen Leitelementen für Sehbehinderte und Blinde ausgestattet werden, nicht aber in der umgekehrten Fahrtrichtung von Overath nach Wahlscheid? Die Regionalniederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen lässt in 2019 in enger Abstimmung mit der Stadt Lohmar zwischen dem Ortsteil Wahlscheid und der Stadtgrenze eine umfangreiche Radwegsanierung und Fahrbahnsanierung durchführen. In diesem Zusammenhang wurde mit den seinerzeitigen Gemeindevertretern vereinbart, dass gleichzeitig die frühzeitige barrierefreie Umgestaltung von insgesamt fünf Bushaltestellen in diesem Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Overath erfolgt, da sich diese sinnvoll mit den Arbeiten an dem einseitig geführten Radweg verbinden lässt. 2. Falls Ja: Mit welchen Begründungen sieht die Landesregierung hier das Vorliegen von Ausnahmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetz? Hier liegt kein Ausnahmetatbestand vor. Für die Umgestaltung der Bushaltestellen in Lohmar gibt es im Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises eine gewünschte Priorisierung, die eine barrierefreie Umgestaltung z.B. für Haltestellen mit unregelmäßigem Angebot und/oder niedriger Fahrgastnachfrage nachrangig zulässt. 3. Für den Fall, dass die Landesregierung die Ausstattung mit Hochborden für einen leichteren Ein- und Ausstieg sowie taktilen Leitelementen für Sehbehinderte und Blinde in Fahrtrichtung Wahlscheid später eingeplant hat: Wann ist mit der Durchführung der Maßnahme in Richtung Wahlscheid zu rechnen? Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wird weiterhin gemäß dem Personenbeförderungsgesetz in Abstimmung mit dem Kreis und den jeweiligen Städten die Vorgaben der Nahverkehrspläne für seinen Zuständigkeitsbereich umsetzen. Der Landesbetrieb befindet sich kontinuierlich in Gesprächen auch mit der Stadt Lohmar. Eine genauere Benennung belastbarer Zeitangaben für die Umgestaltung jeder einzelnen Haltestelle ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.