LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7014 29.07.2019 Datum des Originals: 29.07.2019/Ausgegeben: 01.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2680 vom 27. Juni 2019 der Abgeordneten Regina Kopp-Herr und Anja Butschkau SPD Drucksache 17/6700 Weiterentwicklung der Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kompetenzzentren Frau und Beruf sind etabliert und erfolgreich. Sie setzen sich für berufliche Chancengleichheit in den Betrieben ein und bieten Hilfestellungen an, das Potential gut ausgebildeter Frauen zu erkennen und zu fördern. Für die Förderperiode 2014 – 2020 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) hat NRW seine Ziele im Operationellen Programm NRW „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW) festgelegt. Unter anderem gehören zu den Hauptsäulen des Programmes die Förderung von Innovationen, Mittelstand, Klimaschutz und Stadtentwicklung. Der Austausch mit den Führungskräften der Kompetenzzentren zeigt immer wieder deutlich, welche Schwierigkeiten die zeitliche Begrenzung der Förderungen und die damit verbundene Fokussierung auf diesen Zeitraum hervorrufen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2680 mit Schreiben vom 29. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Welche Bestrebungen gibt es von Seiten der Landesregierung, um die unterschiedlichen strukturellen Rahmenbedingungen der Regionen in Nordrhein- Westfalen in die Ausgestaltung der Konzepte der Kompetenzzentren einzupflegen? Zu den wesentlichen Fördergrundlagen gehört, dass die konkrete Vorgehensweise jedes Kompetenzzentrums an den Gegebenheiten und Bedingungen der Region ausgerichtet wird. In den Förderaufrufen wurden deshalb die Bedeutung der jeweiligen Wirtschaftsstruktur und – LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7014 2 entwicklung sowie die regional unterschiedlichen Ausprägungen von Erwerbsorientierung und –voraussetzungen der Frauen ausdrücklich betont. Mit dieser Ausrichtung haben die Träger der Kompetenzzentren ihre Projektplanungen selbst entwickelt, die regionalen Problemstellungen beschrieben und daraus passende Konzepte sowie realistische Zielsetzungen hergeleitet. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auflagen und Hürden für die Förderung der Kompetenzzentren von der Antragstellung über die Meilensteinprüfung bis zur Evaluierung der Arbeit? 3. Inwieweit gibt es Planungen der Landesregierung, die Regularien für die Förderungen der Kompetenzzentren Frau und Beruf zu vereinfachen? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Förderrechtlich sind die Maßgaben der Landeshaushaltsordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zwingend zu beachten. Diese Bedingungen gelten gleichermaßen für alle Landes- und EFRE-geförderten Projekte. 4. Gibt es Bestrebungen von Seiten der Landesregierung, die Finanzierung der Kompetenzzentren in eine Regelfinanzierung zu überführen? Die Kompetenzzentren Frau und Beruf werden seit dem Jahr 2012 mit Mitteln des Landes und der Europäischen Union finanziert, die nur im Rahmen der Projektförderung eingesetzt werden können. Im Jahr 2018 hat die Landesregierung erstmals mit sehr langen Projektlaufzeiten von 44 Monaten bis Ende April 2022 eine mittelfristige Planungssicherheit für Träger und Teams der Kompetenzzentren Frau und Beruf geschaffen. Allein für den aktuellen Bewilligungszeitraum (2018 bis 2022) werden Fördermittel in Höhe von über 21 Millionen Euro bereitgestellt. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die unterschiedlichen Pauschalen für die Personalkosten, bei gleicher Leistungserfüllung der Mitarbeitenden, abzuschaffen? Die Abrechnung der Personalausgaben bei Projekten, die mit Mitteln aus dem Programm EFRE NRW kofinaziert werden, erfolgt auf der Basis von pauschalen Monatssätzen. In der Anlage zur EFRE Rahmenrichtlinie werden für vier Leistungsgruppen jeweils unterschiedliche Stundensätze festgelegt. Zusätzlich wird dort per Definition das Anforderungsprofil an die Stelle beschrieben, das die betreffende Person wahrnehmen muss, um der entsprechenden Gruppe zugeordnet werden zu können. Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt auf dieser Basis immer eine individuelle Prüfung der Stelle und der ihr zugeordneten Pauschale. Hierdurch ist gewährleistet, dass für Stellen mit dem gleichen Leistungsumfang auch die gleichen Pauschalen abgerechnet werden können. In der Vergangenheit kam es zu einer unterschiedlichen Eingruppierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Kompetenzzentren trotz ähnlicher oder nahezu gleicher Funktion. Die für die Kompetenzzentren zuständigen Bewilligungsbehörden (Bezirksregierungen) stimmen sich seitdem über die für die Eingruppierung maßgeblichen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7014 3 Feinkriterien ab, sodass eine Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Entscheidungsträger nicht mehr zu befürchten ist.