LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 29.07.2019 Datum des Originals: 29.07.2019/Ausgegeben: 01.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2695 vom 27. Juni 2019 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/6770 Frauenberatungsstellen schützen Leben Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nicht nur in den Städten, auch im ländlichen Bereich ist Gewalt gegen Frauen laut der Kriminalstatistik leider ansteigend. Frauenberatungsstellen sind ein sehr wichtiger Teil zur Beratung und Unterstützung von Frauen, die selbst und deren Kinder körperlicher oder seelischer Gewalt ausgesetzt sind. Nicht selten sind sie existenzieller Schutz für die betroffenen Frauen und Mädchen. Besonders die Zahlen zur häuslichen Gewalt gegen Frauen lassen für den Kreis Heinsberg einen erhöhten Beratungsbedarf sichtbar werden. Seit 2016, so die Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Soziales des Kreises, Daniela R., sind die Fälle Häuslicher Gewalt angestiegen: 2016: 371, 2017: 374, 2018: 443. Bei der häuslichen Gewalt mit männlichen Beteiligten sind die Zahlen wie folgt: 2016: 334, 2017: 335, 2018: 398. In beiden Gruppen liegt der Anstieg bei rund 19 Prozent. Die Landesregierung hat die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zum frauenpolitischen Schwerpunkt der Landesregierung erklärt. Mit dem Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ will die Landesregierung zudem alle Maßnahmen, die das Ziel haben, präventiv die Entstehung von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 2 Gewalt zu verhindern, fördern. Damit soll betroffenen Frauen und Mädchen frühzeitig geholfen werden, außerdem sollen das Umfeld der Frauen und die Hilfesysteme sensibilisiert werden, die Folgen von Gewalt besser zu erkennen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2695 mit Schreiben vom 29. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. Was unternimmt die Landesregierung konkret im Kreis Heinsberg zur Umsetzung dieser Ziele? 2. Welche Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Gewalt und Straftaten gegen Frauen wurden bisher im Kreis Heinsberg umgesetzt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zur Verbesserung der Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen hat die Landesregierung umfangreiche Förderprogramme aufgelegt. Gefördert werden u.a. Frauenhäuser, Allgemeine Frauenberatungsstellen und Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen mit einer Personalund Sachkostenpauschale sowie Projekte zur Unterstützung von örtlichen regionalen Kooperationen zur Anonymen Spurensicherung und Projekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit der örtlichen Kooperationen gegen Gewalt an Frauen. Die Inanspruchnahme obliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Von den möglichen Förderprogrammen wurde im Kreis Heinsberg bislang die Förderung der Personal- und Sachkosten eines Frauenhauses in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer e.V. Region Heinsberg in Anspruch genommen. Bzgl. der Möglichkeit der Aufnahme einer allgemeinen Frauenberatungsstelle im Kreis Heinsberg in das Fördergramm des Landes hat es mehrere Gespräche mit Vertretungen des Kreises gegeben; dabei wurden auch die Fördervoraussetzungen erläutert. Die Kreispolizeibehörde Heinsberg beteiligt sich an dem seit 2006 bestehenden „Arbeitskreis gegen Häusliche Gewalt und sexuellen Missbrauch im Kreis Heinsberg“, der mindestens viermal jährlich tagt. Der Arbeitskreis besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Kreisjugendamtes und der kommunalen Jugendämter, der Beratungsstellen der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt, der schulpsychologischen Beratungsstelle des Kreises Heinsberg, des katholischen Beratungszentrums, des Kinderschutzbundes, des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer des Kreises Heinsberg und des WEISSER RING e.V.. Darüber hinaus ist die Polizei Heinsberg Teilnehmerin eines runden Tisches, der die Zusammenarbeit aller mit dem Thema befassten Institutionen mit dem Ziel unterstützt, Opfern sexueller und häuslicher Gewalt die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen. Weiblichen Opfern werden Hilfe- und Beratungsangebote des Frauenhauses im Kreis Heinsberg bekannt gemacht. Die Polizei Heinsberg bearbeitet Fälle häuslicher Gewalt mit hoher Priorität und unterzieht jeden Sachverhalt einer intensiven rechtlichen Prüfung hinsichtlich einer LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7015 3 Wohnungsverweisung und eines Rückkehrverbotes gemäß § 34a Polizeigesetz NRW. Die Einhaltung der Maßnahmen wird kontrolliert, Verstöße werden konsequent geahndet. Diese Maßnahmen geben dem Opfer Gelegenheit, weitere professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen und Schutz und Hilfe zu organisieren. Auch die nachfolgenden Maßnahmen kommen den Opfern von häuslicher Gewalt im Kreis Heinsberg zugute: Das Kriminalkommissariat Vorbeugung/Opferschutz informiert Bürgerinnen und Bürger und Institutionen anlassbezogen im Rahmen von Vorträgen und beteiligt sich an themenbezogenen Veranstaltungen. Opfer häuslicher Gewalt werden zum Schutz vor weiteren Gewalttaten von der Opferschutzbeauftragten beraten und auf Wunsch durch Vermittlung zu den Hilfeorganisationen unterstützt. In Einsatzlagen mit Wohnungsverweisung/Rückkehrverbot unterstützt die Polizei Betroffene häuslicher Gewalt mit umfangreichen Informationen zum Ermittlungsverfahren, zu familiengerichtlichen Maßnahmen und Hilfeangeboten. 3. Welche Unterstützungsleistungen wurden im Kreis Heinsberg bisher getätigt (bitte aufschlüsseln nach Empfänger, Höhe und Art der Maßnahme)? Aus dem Förderbereich „Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen“ fördert das Land im Kreis Heinsberg das Frauenhaus des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer e.V. Region Heinsberg mit Personalkosten- und Sachkostenzuschüssen. Der jährliche Förderbetrag für die laufende Förderperiode 2019 bis 2022 beträgt 123.409 Euro. 4. Wie hoch ist die Auslastung der Frauenhäuser im Kreis Heinsberg? Die Belegungsquote des zuvor genannten Frauenhauses im Kreis Heinsberg betrug im Berichtsjahr 2018 für die Belegung der Frauen- und Kinderplätze durch Frauen und ihre Kinder 72,36 Prozent. Die Belegungsquote der Frauenplätze durch Frauen allein betrachtet lag bei 76,68 Prozent.