LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7018 29.07.2019 Datum des Originals: 29.07.2019/Ausgegeben: 01.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2698 vom 2. Juli 2019 der Abgeordneten Alexander Langguth, Frank Neppe und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS Drucksache 17/6774 Maßregelvollzug gemäß §§ 63 und 64 StGB in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 63 StGB wird jemand, der eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und die Gesamtwürdigung des Täters sowie seiner Tat ergibt, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, auf gerichtliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Gemäß § 64 StGB wird eine Person, die den Hang hat, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wegen einer rechtswidrigen Tat, welche sie im Rausch oder aber wegen ihrem Hang ausführt, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt wird, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, auf gerichtliche Anordnung in einer Entziehungsanstalt untergebracht, wenn die Gefahr besteht, dass sie zukünftig erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Dieser Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe und wird in NRW durch die Träger forensischer Kliniken durchgeführt. Der Minister für Arbeit Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2698 mit Schreiben vom 29. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zu den Fragen 2 und 4 wurden statistische Daten zur Einhaltung der Frist zum Teil abweichend von den Fragestellungen zusammengestellt. Anstatt die jährlich durchschnittliche Auslastung der Plätze in Maßregelvollzugseinrichtungen wurde die Auslastung jeweils zum 1. Januar eines Jahres erhoben. Eine weitergehende Beantwortung unter vertretbarem Verwaltungsaufwand ist innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7018 2 1. Wie hat sich die Anzahl der Plätze für den Maßregelvollzug der LVR-Kliniken in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Vom 1. Januar 2009 bis zum 1. Januar 2019 ist die Zahl der Unterbringungsplätze in den Maßregelvollzugsabteilungen und -einrichtungen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland um 128 gestiegen. 2. Wie hoch war die jährliche durchschnittliche Auslastung der Plätze für den Maßregelvollzug der LVR-Kliniken in den vergangenen zehn Jahren? Daten zur jährlichen durchschnittlichen Auslastung liegen nicht vor. Nachfolgend ist die Auslastung der Plätze der Maßregelvollzugseinrichtungen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland zum Stichtag aufgeführt. Stichtag Auslastung in % 01.01.2009 99% 01.01.2010 105% 01.01.2011 105% 01.01.2012 104% 01.01.2013 109% 01.01.2014 103% 01.01.2015 104% 01.01.2016 105% 01.01.2017 103% 01.01.2018 104% 01.01.2019 106% 3. Wie hat sich die Anzahl der Plätze für den Maßregelvollzug der LWL-Kliniken in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Vom 1. Januar 2009 bis zum 1. Januar 2019 ist die Zahl der Unterbringungsplätze in den Maßregelvollzugseinrichtungen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe um 140 gestiegen. 4. Wie hoch war die jährliche durchschnittliche Auslastung der Plätze für den Maßregelvollzug der LWL-Kliniken in den vergangenen zehn Jahren? Daten zur jährlichen durchschnittlichen Auslastung liegen nicht vor. Nachfolgend ist die Auslastung der Plätze der Maßregelvollzugseinrichtungen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum Stichtag aufgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7018 3 Stichtag Auslastung in % 01.01.2009 123% 01.01.2010 126% 01.01.2011 125% 01.01.2012 112% 01.01.2013 109% 01.01.2014 107% 01.01.2015 106% 01.01.2016 101% 01.01.2017 105% 01.01.2018 104% 01.01.2019 105% 5. Welche Kapazitätsanpassungen im Maßregelvollzug der LVR- und LWL-Kliniken befinden sich aktuell in der Planungs- oder Bauphase? Zur Erhöhung der Kapazitäten verfolgt die Landesregierung weiter das 2. Ausbauprogramm für den Maßregelvollzug, das die Errichtung von insgesamt 750 neuen Plätzen an 5 Standorten vorsieht.