LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/703 22.09.2017 Datum des Originals: 21.09.2017/Ausgegeben: 27.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 243 vom 28. August 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/419 Plant die Landesregierung bereits die Abschaffung der von ihr noch nicht eingeführten Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Interview mit der Kölnischen Rundschau vom 26. Juli 2017 sagte Minister Prof. Dr. Pinkwart hinsichtlich des Themas der Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger : „... und ich bin der Meinung, dass mittelfristig nach dem Auslaufen des Hochschulpaktes der Bund das finanzieren sollte.“ Der „Hochschulpakt 2020“ läuft am 31. Dezember 2020 aus. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 243 mit Schreiben vom 21. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Vertritt Minister Prof. Dr. Pinkwart im angeführten Interview die Meinung der nordrhein -westfälischen Landesregierung? In ihrem Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner vereinbart, eine Initiative in Richtung Bund zu ergreifen mit dem Ziel, dass sich der Bund neben der Eigenbeteiligung der ausländisch Studierenden an der Finanzierung des Studiums von Studierenden aus Drittstaaten dauerhaft beteiligt. Genau diese beiden Komponenten sind in dem besagten Interview auch benannt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/703 2 2. Befindet sich die Landesregierung in Verhandlungen mit dem Bund, mit dem Ziel, dass dieser die Finanzierung des Hochschulstudiums von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten übernimmt? Nein. 3. Plant die Landesregierung bereits, die von ihr noch nicht eingeführten Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger nach wenigen Jahren wieder abzuschaffen ? Nein. 4. Aus welchem Grund beabsichtigt die Landesregierung nicht die erwarteten Einnahmen aus den Studiengebühren in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich zunächst aus dem Landeshaushalt zu finanzieren bis Verhandlungen mit dem Bund um die Finanzierung des Hochschulstudiums von Studierenden aus Nicht-EU- Staaten abgeschlossen sind? Die mögliche Einführung von Studienbeiträgen für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer in Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit im Beratungsprozess. Abschließende Aussagen über die zu erwartenden Wirkungen eines solchen Gesetzes und seine Implikationen für andere Beiträge zur Hochschulfinanzierung können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. 5. Wie will die Landesregierung den bürokratischen Aufwand für die Hochschulen zur Erhebung der Studiengebühren verhindern, der ansonsten die Einnahmen reduzieren würde? In den Beratungen über die mögliche Einführung von Studienbeiträgen für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer werden praktische Aspekte der Beitragserhebung frühzeitig berücksichtigt .