LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7038 31.07.2019 Datum des Originals: 31.07.2019/Ausgegeben: 05.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2704 vom 3. Juli 2019 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6808 Wie reglementiert die Landesregierung den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Auswirkungen des Klimawandels im Wald zeigten sich im vergangenen Jahr besonders deutlich. Auch in diesem Jahr haben Wetterextreme wie Stürme, Hitze und geringe Niederschläge zu einer weiteren Ausbreitung des Borkenkäfers beigetragen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat daher eine Förderrichtlinie zu Unterstützung der betroffenen Waldbesitzer zur Bewältigung der Kalamitäten abgestimmt. Dabei werden Maßnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beinhalten, ausdrücklich nicht gefördert. Der Einsatz von Insektiziden auf gelagerten Stämmen (Holzpolter), wird seitens des Landesbetriebs Wald und Holz NRW stets als letztes Mittel der Wahl, als „Ultima Ratio“ erklärt. Die Bekämpfung von Borkenkäfern mit Pflanzenschutzmitteln erfolgt, um lebende Insekten abzutöten und eine Neubesiedlung zu verhindern. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln birgt allerdings auch große Gefahren hinsichtlich einer nachhaltigen Beeinflussung des Ökosystems Wald und sollte daher prinzipiell vermieden werden. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2704 mit Schreiben vom 31. Juli 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der außergewöhnlich warme und trockene Sommer 2018 hat in Verbindung mit dem Sturm Friederike im Januar 2018 für den Borkenkäfer beste Bedingungen geschaffen. Im Zeitraum von August 2018 bis April 2019 haben Borkenkäfer, vor allem Buchdrucker und Kupferstecher, bei der Baumart Fichte zu einem Schadholzaufkommen in Höhe von 3,5 Mio. Festmetern geführt. Dies entspricht in etwa dem doppelten jährlichen Einschlag an Fichte in Nordrhein- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7038 2 Westfalen. Trotz intensiver Bemühungen der Forstbetriebe, möglichst viele der von Käfern befallenen Bäume vor dem Ausflug der Borkenkäfer in den Wintermonaten zu entnehmen, ist aufgrund der hohen Ausgangspopulation und dem seit Juli beginnenden Ausflug der ersten Brutgeneration 2019 mit einer erhebli- chen Ausweitung der Schäden zu rechnen. Ohne Gegenmaßnahmen ist auch in den Regionen, in denen die Fichte als standortgerecht gilt, ein enormer Verlust zu befürchten. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehört u.a. auch die Applikation von Pflanzenschutzmitteln als letztes mögliches Mittel im Sinne einer „ultima ratio“. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald ist im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zulässig und bedarf keiner Genehmigung, sofern er außerhalb von Schutzgebieten stattfindet (Naturschutzgebiete, FFH Gebiete, Natura 2000 Gebiete, Naturwaldzellen und Wildnisentwicklungsgebiete). Innerhalb von Schutzgebieten gelten besondere Bestimmungen in Abhängigkeit von der Schutzgebietskategorie. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann aus folgenden Gründen notwendig sein: 1. Schutz benachbarter fremder Waldbestände nach § 48 LFoG NRW. 2. Erhalt der sozialen und ökologischen Waldfunktionen; Vermeidung von Kahlflächen. 3. Sicherung des forstbetrieblichen Vermögens und der betrieblichen Existenz. Diese Gesichtspunkte gelten auch für den landeseigenen Wald. Der landeseigene Forstbetrieb Nordrhein-Westfalens ist sowohl nach den Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) als auch FSC (Forest Stewardship Council) zertifiziert. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in FSC-zertifizierten Forstbetrieben ist nur bei Vorliegen einer behördlichen Anordnung zulässig. 1. Inwiefern wurden im Zuge der anhaltenden Borkenkäferkalamität durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW bereits Insektizide im Staatswald eingesetzt (Bitte Landkreise und eingesetzte Mengen benennen)? Durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen wurden im Staatswald im Zeitraum von 2017 bis 2019 folgende Mengen eingesetzt: Landkreis Präparat Wirkstoff Menge je Jahr 2017 2018 2019 Siegen-Wittgenstein Trinet-P Fallen Alpha-Cypermethrin 0 Stück 0 Stück 257 Stück Höxter Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 4,0 Liter 0,0 Liter Paderborn Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 93,0 Liter 0,0 Liter Paderborn Storanet Alpha-Cypermethrin 0 Stück 0 Stück 7 Stück Olpe Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 3,5 Liter 0,0 Liter Märkischer Kreis Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 16,0 Liter 0,0 Liter Hochsauerlandkreis Storanet Alpha-Cypermethrin 0 Stück 0 Stück 15 Stück Hochsauerlandkreis Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 0,0 Liter 0,3 Liter LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7038 3 2. Inwieweit wurden im Zuge der anhaltenden Borkenkäferkalamität durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW Insektizide auf gelagerten Holzstämmen eingesetzt (Bitte Landkreise und eingesetzte Mengen benennen)? Durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen wurden im Staatswald im Zeitraum von 2017 bis 2019 folgende Mengen auf gelagerten Holzstämmen eingesetzt: Landkreis Präparat Wirkstoff Menge je Jahr 2017 2018 2019 Höxter Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 4,0 Liter 0,0 Liter Paderborn Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 93,0 Liter 0,0 Liter Paderborn Storanet Alpha-Cypermethrin 0 Stück 0 Stück 7 Stück Olpe Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 3,5 Liter 0,0 Liter Märkischer Kreis Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 0,0 Liter 16,0 Liter 0,0 Liter Hochsauerlandkreis Storanet Alpha-Cypermethrin 0 Stück 0 Stück 15 Stück Mit den für das Jahr 2018 aufgeführten Mengen des Präparats Karate Forst flüssig wurden im landeseigenen Forstbetrieb 14.108 Festmeter Fichtenholz im Zeitraum vom 21.08.2018 bis zum 30.09.2018 behandelt. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Einsatz von Insektiziden im Privat- und Körperschaftswald im Zuge der Borkenkäferkalamitäten vor? Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Privat- und Körperschaftswald ist nicht genehmigungspflichtig, es besteht ebenso keine Meldepflicht. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über den Einsatz von Insektiziden im Privat- und Körperschaftswald vor. 4. Welche Mengen an Pflanzenschutzmitteln hat der Landesbetrieb in den Jahren 2017, 2018 und 2019 bestellt bzw. in Reserve vorrätig? (Bitte getrennt nach Wirkstoffen und Produktnamen auflisten)? Folgende Mengen wurden bereits vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen bestellt oder sind noch vorrätig. Präparat Wirkstoff noch vorrätig bestellt Trinet-P Fallen Alpha-Cypermethrin 47 Stück 0 Stück Karate Forst flüssig Lambda Cyhalothrin 247,8 Liter 8,0 Liter Storanet Alpha-Cypermethrin 178 Stück 25 Stück Zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im landeseigenen Forstbetrieb wurde ein Rahmenvertrag abgeschlossen über 600 l Karate Forst flüssig und 500 Storanet-Netze bis Ende 2019. Die vorgesehene Menge an Karate Forst flüssig reicht aus für die Behandlung von Holzpoltern im Gesamtumfang von 50.000 Festmeter, mit den vorgesehene Storanet-Netzen können Holzpolter im Gesamtumfang von 10.000 Festmeter abgedeckt werden. Diese Menge von 60.000 Festmeter, die behandelt werden kann, entspricht weniger als 10 % der vermutlich in 2019 anfallenden Schadholzmenge im landeseigenen Forstbetrieb. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7038 4 5. Plant die Landesregierung bzw. der Landesbetrieb angesichts der Borkenkäferkalamitäten einen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ökosystem Wald zuzulassen? Zum Schutz benachbarter Waldbestände nach § 48 LFoG-NRW, zum Schutz des Landesvermögens und zum Erhalt von notwendigen Waldstrukturen für den Waldumbau soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Behandlung von Holzpoltern im landeseigenen Forstbetrieb angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und im Einklang mit den FSC Standards. Der landeseigene Forstbetrieb wird auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterhin ein FSC-zertifizierter Forstbetrieb bleiben.