LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/705 22.09.2017 Datum des Originals: 21.09.2017/Ausgegeben: 27.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 222 vom 17. August 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/409 Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Geflüchtete Menschen dürfen unter gewissen Bedingungen in Deutschland Arbeit aufnehmen. Politik und Industrie hoffen seit 2015 auf dringend benötigte Fachkräfte unter den geflüchteten Menschen. Zwei Jahre nach dem Beginn der Flüchtlingskrise gilt es die Erfolge zu überprüfen. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 222 mit Schreiben vom 21. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Wie viele geflüchtete Menschen haben seit 2015 in Nordrhein-Westfalen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen? (aufgeschlüsselt nach Nationalität und den 4 Schutzarten: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebeverbot) 2. In welchen Branchen sind diese Personen hauptsächlich tätig? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die amtlichen Statistiken zur Beschäftigung und zu Arbeitsuchenden im Kontext von Fluchtmigration werden von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Die amtliche Statistik weist zwei Kategorien aus, nämlich Personen im Kontext von Fluchtmigration (nur SGB II und SGB III, ohne Familiennachzug) oder Beschäftigte nach Staatsangehörigkeit . Hierbei ist zu beachten, dass keine Unterscheidung der bereits länger in Deutschland LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/705 2 lebenden Personen und der erst kürzlich im Kontext der Fluchtmigration Zugewanderten getroffen werden kann. Im Zeitraum September 2016 bis August 2017 beendeten 13.852 Personen im Kontext von Fluchtmigration ihre Arbeitslosigkeit aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (inkl. geringfügige Beschäftigung und Selbständigkeit). Im selben Zeitraum beendeten 3.338 Personen im Kontext von Fluchtmigration ihre Arbeitslosigkeit aufgrund der Aufnahme einer Ausbildung (inkl. betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung, schulischer Ausbildung, Studium).1 Zum Stichtag 31. Dezember 2016 kamen insgesamt 25.394 Personen mit Staatsangehörigkeit der acht häufigsten nicht-europäischen Asylherkunftsländer (Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan , Irak, Iran, Pakistan, Syrien) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an einem Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen nach. Bei näherer Betrachtung der Wirtschaftszweige zeigt sich, dass 84,4 % dem „Dienstleistungsbereich “ zuzuordnen sind: 2 Wirtschaftszweig Anzahl der Personen Anteil in % Gastgewerbe 3.747 14,8 % Handel; Instandhaltung u. Reparatur v. Kfz 3.407 13,4 % Arbeitnehmerüberlassung 2.599 10,2 % Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen ohne Arbeitnehmerüberlassung 2.577 10,1 % Verkehr und Lagerei 1.758 6,9 % Heime und Sozialwesen 1.736 6,8 % Gesundheitswesen 1.727 6,8 % sonstige Dienstleistungen; private Haushalte 1.199 4,7 % Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 975 3,8 % Erziehung und Unterricht 818 3,2 % Information und Kommunikation 479 1,9 % Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Externe Orga. 306 1,2 % Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 95 0,4 % Dienstleistungsbereich Insgesamt 21.423 84,4 %3 Auf die öffentlich zugänglichen Daten der Bundesagentur für Arbeit wird verwiesen. 1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Flucht kompakt, Düsseldorf, August 2017; Angaben erfolgen im GJD = Gleitender Jahresdurchschnitt / GJS = Gleitende Jahressumme: Daten liegen erst ab Juni 2016 vor (Durchschnitt der verfügbaren Monate) 2 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Beschäftigte nach Staatsangehörigkeiten (Quartalszahlen), Deutschland , Länder, Kreise, Berichtsmonat 31. Dezember 2016 3 Bei Aufsummierung der einzelnen prozentualen Anteile ergibt sich eine Abweichung von 0,2 Prozentpunkten zum dargestellten Ergebnis. Hierbei handelt es sich um eine rundungsbedingte Differenz. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/705 3 3. In wie vielen Fällen führte die Aufnahme einer Beschäf-tigung zur Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels? Die Aufnahme einer Beschäftigung führt nicht zu der Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels, vielmehr sind die Erlaubnis oder die Versagung der Aufnahme einer Beschäftigung Bestandteil eines Aufenthaltstitels. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder 2 AufenthG (Aufenthalt aus humanitären Gründen) berechtigt deren Inhaber zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. 4. In welcher Höhe wurden bzw. werden Unternehmen durch das Land Nordrhein- Westfalen bei der Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt finanziell unterstützt? Unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips ist vorrangig auf die Regel-Förderinstrumente der Leistungsträger des SGB II und SGB III zu verweisen. Darüber hinaus ist der Europäische Sozialfonds (ESF) mit seinen Programmlinien grundsätzlich für geflüchtete Menschen geöffnet.