LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7052 02.08.2019 Datum des Originals: 31.07.2019/Ausgegeben: 07.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2702 vom 3. Juli 2019 des Abgeordneten Andreas Becker SPD Drucksache 17/6806 Wann kommt der verbesserte Lärmschutz auf der BAB A2 in Höhe des Stadtteils Recklinghausen-Suderwich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Beantwortung meiner Kleinen Anfrage 1164 erklärt der Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen für die Landesregierung in Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 13. Juli 2018 (LT-Drs. 17/2880), dass zwischen den Anschlussstellen Recklinghausen-Süd und Recklinghausen-Ost nach der Erneuerung und Erweiterung der Lärmschutzwände auf der Südseite im Jahr 2013 diese auf der Nordseite ebenfalls vorgesehen sei und „aktuell“ die Bauvorbereitungen hierfür laufen würden. Weiter heißt es, dass erneute lärmtechnische Untersuchungen der Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung, die als freiwillige Leistung des Baulastträgers in Betracht kommt, an ca. 90 Gebäuden überwiegend nördlich der BAB A2 festgestellt worden seien, und „zurzeit“ die technischen Möglichkeiten einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Verbesserung des Lärmschutzes für Anlieger in Recklinghausen-Suderwich durch den Landesbetrieb Straßenbau untersucht werden würden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2702 mit Schreiben vom 31. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7052 2 1. Wie ist der aktuelle Stand der Bauvorbereitungen für die Erneuerung und Erweiterung der Lärmschutzwände auf der Nordseite der BAB A2 zwischen Recklinghausen-Süd und Recklinghausen-Ost, die im Sommer 2018 „aktuell“ gelaufen sind? Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren, die Submission mit Öffnung der Angebote wird am 31. Juli 2019 erfolgen. 2. Wann ist mit einem Baubeginn bzw. mit einer Fertigstellung dieser Maßnahme zu rechnen? Nach der Auftragsvergabe ist vom Auftragnehmer zunächst noch ein Bauwerksentwurf zu erstellen. Die Arbeiten in der Örtlichkeit werden nach derzeitiger Baudisposition voraussichtlich im Frühjahr 2020 beginnen, die Fertigstellung ist für den Sommer 2020 geplant. 3. Wann sind zukünftig Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen im Bereich Röllinghausen, Suderwich und Henrichenburg vorgesehen? Die Erhaltung der Fahrbahndecken mit ggf. erforderlicher Einbeziehung der Entwässerungsanlagen, der Fahrzeugrückhaltesysteme und des Lärmschutzes im Bereich zwischen den Anschlussstellen Recklinghausen-Ost und Castrop-Rauxel / Henrichenburg, also für die Bereiche Röllinghausen, Suderwich und Henrichenburg, ist bisher noch nicht terminiert, da hier aufgrund des derzeitigen Zustands der Fahrbahnen noch keine Erneuerung erforderlich ist. 4. Welche technischen Möglichkeiten einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Verbesserung des Lärmschutzes für Anlieger in Recklinghausen-Suderwich sind untersucht worden? 5. Welche konkreten Maßnahmen werden im Ergebnis dieser Untersuchung umgesetzt? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine detaillierte lärmtechnische Untersuchung wird im Rahmen der Aufstellung eines Erhaltungsentwurfs für den angesprochenen Streckenbereich erfolgen. Daraus wird sich ableiten, welche ggfs. möglichen Lärmschutzmaßnahmen zur Anwendung kommen können. Grundsätzlich zieht der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschirme, lärmreduzierende Fahrbahndeckbeläge) den passiven Maßnahmen vor.