LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7060 02.08.2019 Datum des Originals: 02.08.2019/Ausgegeben: 07.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2681 vom 27. Juni 2019 der Abgeordneten Regina Kopp-Herr und Anja Butschkau SPD Drucksache 17/6701 Einbettung der Kompetenzzentren Frau und Beruf in eine gleichstellungspolitische Gesamtstrategie? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Kompetenzzentren Frau und Beruf sind etabliert und erfolgreich. Sie setzen sich für berufliche Chancengleichheit in Betrieben ein und unterstützen sie dabei, das Potential von gut ausgebildeten Frauen zu erkennen und zu fördern. Leider wird bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht deutlich, welche Gesamtstrategie die Landesregierung im Hinblick auf die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit verfolgt und mit welchen konkreten Maßnahmen diese hinterlegt ist. Im Besonderen finden die Kompetenzzentren nur punktuell bei Darstellungen zur Verbesserung der Frauenerwerbstätigkeit in Nordrhein-Westfalen eine Erwähnung. Eine Einbettung der Kompetenzzentren Frau und Beruf in eine gleichstellungspolitische Gesamtstrategie der Landesregierung ist nicht zu erkennen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 2681 mit Schreiben vom 2. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. In welcher frauen- und gleichstellungspolitischen Gesamtstrategie der Landesregierung sind die Kompetenzzentren Frau und Beruf eingebettet? 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird diese Gesamtstrategie hinterlegt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich sind alle Ressorts der Umsetzung des Gleichstellungsgrundsatzes verpflichtet. Die bezifferbaren Leistungen mit eindeutig frauenpolitischem Bezug werden regelmäßig in der Beilage 2 zum Haushalt meines Hauses (Einzelplan 08) aufgeführt – darunter auch die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7060 2 Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf. Die Kompetenzzentren Frau und Beruf sind in die Gesamtstrategie des Landes zur Gleichstellung von Frauen in Beruf und Gesellschaft eingebunden. 3. Inwieweit arbeiten die verschiedenen Ressorts an einer abgestimmten Gesamtstrategie im Hinblick auf die Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf zusammen? Die Finanzierung der Kompetenzzentren Frau und Beruf erfolgt aus Finanzmitteln der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei liegt der Inanspruchnahme von EU-Mitteln eine Gesamtstrategie der Landesregierung zugrunde, was eine Abstimmung der beteiligten Ressorts erfordert. Dies kommt insbesondere in der Fortführung der Projekte ab September 2018 mit einer langen neuen Laufzeit bis April 2022 zum Ausdruck. 4. Welche öffentlichkeitswirksamen Initiativen wurden bzw. werden von Seiten der Landesregierung unternommen, um auf die Arbeit der Kompetenzzentren Frau und Beruf aufmerksam zu machen? Bitte nach Initiativen auflisten. Die Kompetenzzentren Frau und Beruf sind als geförderte Projekte mit regionaler Ausrichtung zunächst selbst für die öffentlichkeitswirksame Darstellung ihrer spezifischen Angebote verantwortlich. Die zahlreichen Aktivitäten werden – häufig zusammen mit den jeweiligen regionalen Kooperationspartnern und –partnerinnen – über Broschüren, Flyer, Veranstaltungshinweise und regionale Pressearbeit bekannt gemacht.