LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7061 05.08.2019 Datum des Originals: 02.08.2019/Ausgegeben: 08.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2742 vom 12. Juli 2019 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/6881 Wie unterstützt die Landesregierung die Feuerwehren bei der Waldbrandbekämpfung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Extreme Hitzeperioden nehmen durch den Klimawandel zu. In der Folge erhöht sich die Waldund Ackerbrandgefahr. In Mecklenburg-Vorpommern brach Ende Juni ein Feuer aus, das sich zum größten Waldbrand in der Geschichte des Landes entwickelte. Bundesinnenminister Horst Seehofer räumte gegenüber dem Informationsmagazin ReportMainz ein, dass die Bundesrepublik Deutschland noch nicht gut genug auf die Waldbrandbekämpfung vorbereitet sei. Auch der NRW-Vorsitzende der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft forderte jüngst ein neues NRW-Löschwasserkonzept als Reaktion auf den Klimawandel. Aus Gesprächen mit den örtlichen Brandmeistern im Kreis Wesel wird außerdem deutlich, dass sich die Feuerwehren nicht ausreichend gewappnet fühlen, um Wald- und Ackerbrände angesichts der Hitzeextreme zu löschen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2742 mit Schreiben vom 2. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Feuerwehren in Nordrhein- Westfalen ausreichend ausgestattet und vorbereitet sind, um Wald- und Ackerbrände zu löschen? Der Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung ist gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Gemeinde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7061 2 Die Gemeinden stellen nach § 3 Abs. 3 BHKG Brandschutzbedarfspläne auf. In den Brandschutzbedarfsplänen wird unter anderem das Gefahrenpotential der Gemeinde analysiert und darauf aufbauend werden die Gefahrenabwehrpotentiale der Feuerwehr individuell angepasst. Die Gemeinden legen somit das Schutzniveau für ihre Bevölkerung selbst fest. Die Beschaffung der Einsatzmittel für das festgelegte Schutzniveau obliegt den Gemeinden, um den Anforderungen nach § 3 Abs. 1 BHKG an eine leistungsfähige Feuerwehr gerecht zu werden. Im Rahmen des Katastrophenschutzes unterstützt die Landesregierung die kommunalen Aufgabenträger mit Ausstattung und Ausbildung. Die besonderen Anforderungen an die Feuerwehren bei Waldbränden waren Bestandteil eines speziellen Waldbrandseminars am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen, das im April 2019 durchgeführt wurde. Zusätzlich ist das Land Nordrhein-Westfalen seit zwei Jahren in einem Beschaffungsprogramm mit Löschgruppenfahrzeugen. In diesem Programm werden sukzessive bis voraussichtlich 2022 insgesamt 109 Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF20 KatS beschafft. Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen 13 Hochleistungsförderpumpen beschafft, die in der Lage sind, große Wassermengen über lange Wegestrecken zu transportieren. Zusätzlich zu den Pumpen gibt es ergänzende Ausstattungen. Die Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel Nordrhein- Westfalen werden momentan mit Lasthaken ausgestattet. Im Anschluss daran werden die Piloten geschult, so dass bei besonderen Einsatzlagen eine Luftunterstützung erfolgen kann. 2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass den Feuerwehren in Nordrhein- Westfalen ausreichend Lösch-wasser zur Verfügung steht? Nach § 3 Abs. 2 BHKG in Verbindung mit § 38 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellen die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. 3. Wie viele Wald- und Ackerbrände wurden in den zurückliegenden zwanzig Jahren in Nordrhein-Westfalen gelöscht (Bitte nach Kreisen, Jahr, Waldbrand und Ackerbrand aufteilen)? In der Feuerwehrstatistik für Nordrhein-Westfalen werden pauschal Vegetationsbrände erfasst. Eine weitere Aufgliederung erfolgt nicht. Diese Zahlen werden seit 2010 elektronisch über das Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen (IG NRW) erhoben. Eine Aufstellung über die Anzahl der Vegetationsbrände, die von den öffentlichen Feuerwehren in den Kreisen und Kreisfreien Städten in den Jahren 2010 bis 2018 gelöscht wurden, ist als Anlage beigefügt. 4. Mit welchen Fahrzeugen sind die Löschzüge im Kreis Wesel ausgestattet (Bitte pro Löschzug Fahrzeugtyp und Fahrzeugalter nennen)? Die erfragten Daten liegen der Landesregierung nur für bundes- und landesfinanzierte Fahrzeuge und nur auf Gemeindeebene vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7061 3 Folgende Verteilung auf Gemeindeebene gilt für bundesfinanzierte Fahrzeuge zum Stand 31.12.2018: Bundesbezeichnung Baujahr Träger Standort GW Dekon P1) 2001 Feuerwehr Dinslaken LF-KatS2) 2016 Feuerwehr Dinslaken CBRN ErkW3) 2001 Feuerwehr Kamp-Lintfort SW-KatS4) 1995 Feuerwehr Moers GW Dekon P1) 2001 Feuerwehr Rheinberg LF-KatS2) 2016 Feuerwehr Schermbeck CBRN ErkW3) 2001 Feuerwehr Voerde SW-KatS4) 1995 Feuerwehr Voerde 1) Gerätewagen zur Dekontamination von Personen 2) Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz 3) Erkundungswagen für chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle 4) Schlauchwagen Katastrophenschutz 5. In welchen Löschzügen im Kreis Wesel sind vom Land finanzierte Feuerwehrfahrzeuge in Betrieb (Bitte pro Löschzug den Fahrzeugtyp nennen)? Landesfinanzierte Feuerwehrfahrzeuge sind bislang im Kreis Wesel nicht in Betrieb genommen worden. Zurzeit beschafft das Land Nordrhein-Westfalen mehrere Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF20 KatS, von denen nach derzeitigen Planungen zwei dem Kreis Wesel zur Stationierung bei kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen werden sollen.