LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/707 22.09.2017 Datum des Originals: 21.09.2017/Ausgegeben: 27.09.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 221 vom 17. August 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/408 Vielfacher Sozialbetrug durch Asylbewerber Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Aussage des niedersächsischen Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e. V. hat es in der Bundesrepublik Deutschland vielfachen Sozialbetrug durch Asylbewerber gegeben. So verfolge etwa eine Sonderkommission in Braunschweig allein mehr als 300 Fälle in Niedersachsen, in denen sich Asylbewerber offenbar mehrfach registrieren ließen, um sich Sozialleistungen zu erschleichen. Die Täter seien bundesweit aktiv gewesen. So würden bei der Registrierung lediglich Porträtfotos aufgenommen, nicht jedoch Fingerabdrücke genommen. Dies habe es möglich gemacht, dass sich Täter mehrfach registrieren ließen, sich dabei fiktive Vor- und Zunamen ausdachten, andere Geburtstage angaben, ihr Äußeres veränderten und so Scheinidentitäten schafften. Anschließend seien diese „Personen“ unterschiedlichen Gemeinden zugeteilt worden, und hätten mehrfach Sozialleistungen erhalten. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 221 mit Schreiben vom 21. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Während eines laufenden Asylverfahrens haben Asylbewerber einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Nordrhein-Westfalen ist die Zuständigkeit für die Durchführung des AsylbLG geteilt. Für die Dauer der Unterbringung in einer Landeseinrichtung (vgl. § 44 Abs. 1 AsylG) liegt die Zuständigkeit für die Durchführung des AsylbLG beim Land. Nach Zuweisung sind die Kommunen für die Durchführung des AsylbLG als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zuständig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/707 2 1. Wie viele Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerber gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten in Nordrhein-Westfalen, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Art des Sozialbetrugs und damit in Zusammenhang stehenden Straftaten, Schadenssumme, Strafmaß und Herkunft der Straftäter ? Datenbasis für die Beantwortung der Frage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Daten erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Im Jahr 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen 409 Fälle des Sozialleistungsbetrugs durch Asylbewerber in der PKS erfasst. Die Tatverdächtigen stammen überwiegend aus Marokko, Algerien , Irak, Syrien und Iran. Die Schadensumme betrug 643.481,00 Euro. Daten zum Ausgang von Strafverfahren werden in der PKS nicht erfasst. Diese können innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht beschafft werden. 2. Wie viele Ermittlungsverfahren in Bezug auf Sozialbetrug durch Asylbewerber sind nach Kenntnis der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen derzeit anhängig, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Art des Sozialbetrugs und damit in Zusammenhang stehenden Straftaten, Schadenssumme, soweit bekannt, und Herkunft der Beschuldigten? Valide Daten zu den derzeit bei den Kreispolizeibehörden oder bei den Staatsanwaltschaften in Bearbeitung befindlichen Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs liegen der Landesregierung nicht vor. Die Beschaffung dieser Daten war innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Verhinderung von Sozialbetrug durch Asylbewerber in der Vergangenheit getroffen bzw. welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, hier künftig zu treffen? Im Zuständigkeitsbereich der Landesunterbringung ist durch Umsetzung der neuen rechtlichen und technischen Grundlagen (Datenaustauschverbesserungsgesetz; Kopplung der AsylbLG- Leistungsgewährung an Ankunftsnachweis mit vorausgegangener ED-Behandlung) und die bessere personelle Ausstattung insbesondere auch des BAMF weitestgehend ausgeschlossen , dass Asylsuchende unter verschiedenen Identitäten registriert werden. Damit ist eine mehrfache Inanspruchnahme von Leistungen nach dem AsylbLG für die Dauer der Unterbringung in Landeseinrichtungen weitestgehend ausgeschlossen. Die Kommunen sind aufgefordert worden, Leistungsmissbrauch im Bereich des AsylbLG aufgrund von Mehrfachidentitäten durch einen vorgeschalteten Abgleich von Ausweispapieren (z. B. Ankunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung, Duldung) zu verhindern. Darüber hinaus ist auch den zuständigen kommunalen Leistungsbehörden nach § 22 Ausländerzentralregistergesetz ein Zugriff auf das Ausländerzentralregister eröffnet worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/707 3 4. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden auf Landesebene dar? 5. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Bundesländern bzw. auf Bundesebene dar? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in Bund, Ländern und Kommunen ist von dem gemeinsamen Ziel geleitet, Sozialleistungsbetrug zu verhindern. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, besteht zwischen den beteiligten Stellen ein regelmäßiger Austausch zu erforderlichen Maßnahmen. Bund und Länder bereiten außerdem eine Ausstattung der Leistungsbehörden mit neuen technischen Möglichkeiten (Fast-ID und PIK-Technik) zur sicheren Identitätsfeststellung vor. Die Ausstattung mit diesen Techniken wird operativ durch die Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens, in der sowohl das Bundesministerium des Innern als auch die Länder vertreten sind, konzeptioniert und umgesetzt.