LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7081 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2716 vom 9. Juli 2019 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6833 Wann wird der Radweg an der B484 zwischen Lohmar und Overath vollständig in einen verkehrssicheren Zustand gebracht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Lohmar hat in der Vergangenheit den Landesbetrieb Straßenbau und die Landesregierung mehrfach auf den schlechten Zustand des Radweges an der B484 zwischen Lohmar und Overath hingewiesen. Der Pressemeldung des Landesbetriebes Straßenbau vom 16.05.2019 ist zu entnehmen, dass der parallel zur B484 verlaufende Rad-/Gehweg vollständig mit einer neuen Asphaltdecke versehen werden soll. Dem entgegen steht die Berichterstattung aus dem Kölner Stadt- Anzeiger vom 05.07.2019, in der es heißt, dass der Rad- und Gehweg ab der Einmündung Aggerbogen (Lohmar-Wahlscheid) eine neue Decke erhalten solle und ansonsten nur punktuell ausgebessert wird. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2716 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Immer mehr Menschen sind mit dem Rad unterwegs. Pedelecs und E-Bikes führen heute dazu, dass Radverkehr zum Pendlerverkehr wird, weil auch längere Strecken zurückgelegt werden können. Deshalb ist das Rad inzwischen fester Bestandteil von Mobilitätsketten und aus einem modernen Mobilitätssystem nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, die Radverkehrsinfrastruktur insgesamt weiter auszubauen und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsketten zu stärken. Für den Neu- und Ausbau sowie für die Erhaltung von Landesstraßen inkl. Radwegen sind bereits ab 2018 erheblich mehr Finanzmittel als in der Vergangenheit bereitgestellt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7081 2 So war z.B. der Ansatz für den Neubau von Projekten des Landesstraßenbedarfsplans (mit zugehörigen Radwegen) von 32 Mio. € in 2017 auf 37 Mio. € in 2018 angehoben worden. Im Landeshaushalt 2019 werden hierfür 47 Mio. € bereitgestellt, eine erhebliche Steigerung von 15 Mio. € gegenüber 2017. Der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen und deren Radwege im Landeshaushalt 2018 war auf 160,85 Mio. € angehoben worden und lag um 33,35 Mio. € deutlich über dem des Jahres 2017 (127,5 Mio. €). Im Jahr 2019 beträgt der Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen 175,0 Mio. € und liegt um 14,15 Mio. € über dem des Jahres 2018. Zudem werden alle im Landesstraßenhaushalt im laufenden jährlichen Haushaltsvollzug verfügbaren Finanzmittel in die Sanierung von Landesstraßen inkl. Radwegen umgeschichtet. 1. An welchen Stellen wird der Rad-/Gehweg entlang der B484 zwischen Wahlscheid und Overath nur punktuell eine neue Decke erhalten? (Bitte mit exakter km- Angabe die Abschnitte nennen.) Die Landesregierung lässt im Bereich der B484 den Geh- und Radweg auf gesamter Fläche entlang der B484 zwischen Lohmar-Wahlscheid und der Stadtgrenze sanieren. Über diese Sanierung hinaus findet in Teilbereichen eine tiefreichende Sanierung zur Angleichung von Wurzelhebungen statt. 2. Von welchem Zeitraum geht der Landesbetrieb Straßenbau bezüglich der Haltbarkeit für die lediglich punktuell ausgebesserten Stellen aus? 3. Wie begründet der Landesbetrieb Straßenbau jeweils diese lediglich punktuelle Erneuerung? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine punktuelle Ausbesserung von Straßenabschnitten ist in dem hier in Rede stehenden Abschnitt nicht vorgesehen. 4. Ist der Rad-/Gehweg im Bereich der punktuellen Erneuerung während der Vollsperrung der B484 für Bürgerinnen und Bürger mit dem Fahrrad sowie zu Fuß nutzbar? Es ist vorgesehen, die Sanierung der Hauptfahrbahn des Streckenzuges der B484 und die Erhaltungsarbeiten auf dem Geh- und Radweg zeitversetzt durchzuführen. Damit kann vorübergehend der Verkehr vom Geh- und Radweg in einem entsprechend gesicherten Abschnitt auf die Hauptfahrbahn der B484 ausweichen. 5. Wie wird es in den Phasen der Vollsperrung Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrern im Bereich des Landgasthofes Naafshäuschen / Ortlage Agger ermöglicht, die B484 zu queren, um den Bhf. Honrath zu erreichen? Während der Ausführung der Arbeiten auf der Hauptfahrbahn werden unter Berücksichtigung des Bauablaufs und der auszuführenden Arbeiten dem Fuß- und Radverkehr gesicherte Möglichkeiten zur Querung der B484 angeboten. Die Festlegung der Querungsmöglichkeiten erfolgt entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt.