LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7084 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2714 vom 8. Juli 2019 des Abgeordneten Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/6826 Förderung von emissionsarmer Mobilität durch das Land NRW – Antragsstau durch Überlastung der zuständigen Bezirksregierung bremst den Ausbau der Elektromobilität Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Förderprogramm „progres-Emissionsarme Mobilität“ unterstützt das Land NRW den Ausbau bzw. die Verbreitung von Elektromobilität. Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen oder kommunale Betriebe können Zuwendungen beantragen. Die Antragsstellung erfolgt bei der Bezirksregierung Arnsberg. In der Richtlinie von Februar 2019 heißt es dazu: „Ziel der Landesregierung ist es, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Der Ausbau der Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen, liegt der Schwerpunkt dieser Richtlinie auf der Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur.“ Auf der Internetseite der zuständigen Bezirksregierung ist indes aktuell zu lesen, dass das Förderprogramm „gegenwärtig wesentlich stärker als erwartet in Anspruch genommen“ wird und es deshalb „zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen kann“. Privatpersonen, die im Rahmen des Programms Anträge gestellt haben, berichten von Wartezeiten von 17 Wochen und darüber hinaus. Teilweise wurde auch nach Wochen noch kein Eingang des Antrags bestätigt. Diese Wartezeiten zeigen einerseits, wie beliebt das Förderprogramm ist. Andererseits zeigen sie aber auch die Überforderung der bearbeitenden Behörde. Es besteht dringender Handlungsbedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7084 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2714 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zu der am 4. Februar 2019 in Kraft getretenen Förderrichtlinie im Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ des Programms „progres.nrw“ (Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen) sind bereits in den ersten Monaten deutlich mehr Anträge eingegangen als zunächst erwartet. Daraufhin wurden zeitnah eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren eingeführt. Mittlerweile ist das Antragsverfahren digitalisiert. Die Digitalisierung der weiteren Bearbeitung im Fachverfahren steht bevor. Voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres werden die Anträge vollständig papierlos bearbeitet. Dies wird ebenso zu einer weiteren Verkürzung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer führen wie die seit dem 1. Juni 2019 erfolgte personelle Verstärkung in der Sachbearbeitung. Darüber hinaus wird den Antragstellenden seit dem 28. Mai 2019 mit der Eingangsbestätigung per E-Mail der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die Fördergegenstände „Batterieelektrofahrzeuge/Brennstoffzellenfahzeuge“ und „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ genehmigt und von den Antragstellenden nur noch ein vereinfachter Verwendungsnachweis verlangt. 1. Wie hoch ist der derzeitige Antragsstand im Programmbereich Emissionsarme Mobilität? Zum Stichtag 30. Juni 2019 sind 5.996 Anträge im Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ des Programms progres.nrw eingegangen. 2. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit je Antrag seit Bestehen des Förderprogramms entwickelt? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Zeitspanne vom Eingang des Antrags bis zur Erstellung des Bewilligungsbescheides) hängt vom Fördergegenstand ab und ist durch die hohe Nachfrage gestiegen. Durch die ergriffenen Maßnahmen haben sich die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten allerdings nun zunehmend verkürzt. Aktuell dauert die durchschnittliche Bearbeitungszeit je nach Antrag und Fördergegenstand bis zu vier Wochen, wenn die Unterlagen vollständig sind. Rund 15 Prozent der Anträge werden unvollständig gestellt und erfordern eine Nachbearbeitung. 3. Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme in Euro je Antrag? Bis zum Stichtag 30. Juni 2019 sind für den gesamten Programmbereich Zuwendungsbescheide mit einer durchschnittlichen Bewilligungssumme von 2.714,08 Euro ergangen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7084 3 4. Wie wurden die Anträge auf Förderung von Ladestationen seit Bestehen des Förderprogramms beschieden? Bitte genaue Anzahl jeweils der abgelehnten und bewilligten Anträge auflisten. Zu den Anträgen auf die Förderung von Ladeinfrastruktur sind auf Basis der seit dem 4. Februar 2019 in Kraft getretenen Richtlinie bis zum Stichtag 30. Juni 2019 948 Bewilligungsbescheide ergangen und 214 Anträge wurden abgelehnt. Insgesamt wurden seit Oktober 2017 (zusammen mit den vorangegangenen Förderprogrammen des Landes) gut 5.000 Anträge auf Förderung öffentlicher und nichtöffentlicher Ladepunkte an Ladesäulen und Wallboxen bei Unternehmen, Privatpersonen sowie in Kommunen positiv beschieden. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung um die Antragsbearbeitung in Zukunft zu beschleunigen und die Behörde zu entlasten? Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen.