LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7085 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2737 vom 12. Juli 2019 der Abgeordneten Carsten Löcker und Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/6876 Wann kommen die Daten aus NRW in den Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Drucksache 17/4134 hatte die Landesregierung angekündigt, dass ab Mitte 2019 auch zu den Straßenverkehrsunfällen in NRW Geokoordinaten bereitgestellt werden könnten und damit eine Darstellung im Unfallatlas möglich sein werde. Auf die Frage, wann damit zu rechnen sei, auch Daten aus NRW im Unfallatlas abzurufen, antwortete die Landesregierung ebenfalls mit „Mitte des Jahres 2019“. Dieser Zeitraum ist erreicht und NRW stellt weiter neben Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen einen weißen Fleck im Unfallatlas dar. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2737 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum liegen die Daten aus NRW noch nicht vor? Für die Darstellung der Unfälle im Unfallatlas ist es zwingend erforderlich, dass jeweils genaue Angaben zum Unfallort (unter anderem Geo-Koordinaten) vorliegen. Die Daten der Straßenverkehrsunfälle der Polizei Nordrhein-Westfalen sind im Berichtsjahr 2018 erstmals mit Geo-Koordinaten des Unfallortes versehen. Diese zusätzliche Information wurde aufgrund der vorhandenen Angaben zum Unfallort nachträglich an die Datensätze angefügt. Außerdem erfolgt aktuell bei der Polizei Nordrhein-Westfalen eine Umstellung des Erfassungssystems zu Straßenverkehrsunfällen, mit dem die Geo-Referenzierung größtenteils automatisiert erfasst wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7085 2 2. Wann werden die Zahlen aus NRW an den Unfallatlas übermittelt? Die nordrhein-westfälischen Unfalldaten 2018 wurden bereits an den Unfallatlas übermittelt. Im Zuge der Qualitätssicherung überprüft der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) - Statistisches Landesamt - in Abstimmung mit der Polizei Nordrhein-Westfalen die Daten hinsichtlich systembedingter Unplausibilitäten manuell. Dieser Vorgang ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Diese Daten können daher noch nicht im Unfallatlas veröffentlicht werden. Der Unfallatlas wird bei der Aktualisierung im August 2019 somit weiterhin keine Verkehrsunfall-Daten aus NRW enthalten. 3. Wann ist damit zu rechnen, auch Daten aus NRW dann im Unfallatlas abzurufen? Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen und der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen gehen davon aus, dass, bei positivem Verlauf der Prüfungen und erfolgreicher Umstellung zur automatisierten Erfassung der Geo- Koordinaten bei der Polizei Nordrhein-Westfalen, Daten gemäß der Qualitätsrichtlinien im statistischen Verbund Deutschlands im Rahmen der Aktualisierung des Unfalldatenatlas im Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden können.