LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7086 07.08.2019 Datum des Originals: 07.08.2019/Ausgegeben: 12.08.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2771 vom 19. Juli 2019 des Abgeordneten Martin Börschel SPD Drucksache 17/6943 Duldet der Innenminister beleidigende Äußerungen eines Behördenleiters? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor dem in der Kleinen Anfrage 2738 (DS 17/6877) des Unterzeichners erwähnten Mediengespräch fand ebenfalls am 9.7.2019 eine Personalversammlung statt, in der der Polizeipräsident Köln die Beamtinnen und Beamten über die beabsichtigten Umstrukturierungen im Bereich des Polizeipräsidiums Köln informiert hat. In diesem Rahmen hat der Polizeipräsident erstmals die bereits in der Kleinen Anfrage 2715 (DS 17/6832) des Unterzeichners dargestellte Zusammenlegung und personelle Reduzierung von Einsatztrupps (Zivilfahnder) sowie von Bezirks- und Schwerpunktdiensten offiziell eingeräumt. Es sollen etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend gewesen sein. In dieser Personalversammlung soll der Polizeipräsident mit Bezug auf den Bezirksbürgermeister von Köln-Mülheim, der die Umstrukturierungspläne öffentlich kritisiert hatte, folgende Aussage getätigt haben: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!“. Zeitlich vor besagter Personalversammlung hat es eine Zusammenkunft von etwa 40 Beamtinnen und Beamten des Höheren Dienstes im PP Köln gegeben, in der der Polizeipräsident obige Aussage mit Bezug auf den Bezirksbürgermeister ebenfalls getätigt haben soll. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2771 mit Schreiben vom 7. August 2019 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7086 2 Vorbemerkung der Landesregierung Vor dem Hintergrund der anhaltend dynamischen Lageentwicklung im Bereich der polizeilichen Kernaufgaben ist eine selbstständige, aufgabenkritische Betrachtung der Aufbauund Ablauforganisation für die Kreispolizeibehörden ein permanenter Prozess. Im Rahmen seiner Organisationshoheit überprüft das Polizeipräsidium Köln derzeit daher seine Organisationsstrukturen und erachtet Anpassungen als erforderlich. Wesentliches Ziel der geplanten Organisationsanpassung ist die Stärkung des Wach- und Wechseldienstes und damit die sichtbare Präsenz in den Stadtgebieten zu erhöhen. Der Bezirksdienst soll in der jetzigen Stärke in regionaler Verantwortung bleiben. Es werden zudem Synergieeffekte durch personell stärkere und damit flexiblere Einheiten erwartet. Unter Berücksichtigung der aktuellen, landesweiten Schwerpunktsetzungen gehört auch das Freisetzen zusätzlicher Ermittlungskräfte zur Verhütung und Verfolgung von Delikten des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie und zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus dazu. Die Direktion Verkehr soll zudem zur Erreichung strategischer Ziele gestärkt werden. Im Rahmen des bisherigen Prozesses wurden durch das Polizeipräsidium Köln verschiedene Maßnahmen und Veranstaltungen durchgeführt. Am 27./28.03.2019 fand eine interne Strategietagung der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz unter Teilnahme der Direktions- und Inspektionsleiter statt. Am 02.07. und 04.07.2019 fand ein interner Workshop unter Teilnahme aller Direktionsleitungen sowie des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten statt. Am 09.07.2019 informierte der Behördenleiter auf einer Personalversammlung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum aktuellen Stand der Planungen. Der gesamte Prozess ist von Beginn an bewusst transparent gestaltet worden. Aktuell sind die Direktionen des Polizeipräsidiums Köln mit der weiteren Feinkonzeptionierung bis Ende August 2019 beauftragt. Das Polizeipräsidium Köln wird vor einer tatsächlichen Umsetzung zu seinen geplanten Organisationsanpassungen dem Ministerium des Innern auf dem Dienstweg über das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste berichten. Eine Entscheidung erfolgt nach fachlicher Beurteilung und abgestimmt im Anschluss. 1. Ist es zutreffend, dass der Kölner Polizeipräsident in einer Personalversammlung am 9.7.2019 mit Bezug auf den Bezirksbürgermeister von Köln-Mülheim folgende Aussage so oder sinngemäß getätigt hat: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!“? 2. Ist es zutreffend, dass diese Aussage so oder sinngemäß auch in einem Kreis von Beamtinnen und Beamten des Höheren Dienstes am 9.7.2019 vom Polizeipräsidenten über den Bezirksbürgermeister von Köln-Mülheim getätigt wurde? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7086 3 Am 09.07.2019 ging der Polizeipräsident Köln sowohl in einer polizeiinternen Personalversammlung als auch in einer unmittelbar zuvor geführten internen Besprechung mit den Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes auf einen Medienbericht vom selben Tage ein. Nach diesem Medienbericht hatte der Köln-Mülheimer Bezirksbürgermeister Kritik an den Umstrukturierungsplänen des Polizeipräsidenten geübt. Hierbei wurde der Eindruck erweckt, dass die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen zu einer Verringerung der polizeilichen Präsenz führten. Ein Ziel der beabsichtigten Organisationsänderung ist es hingegen, die sichtbare polizeiliche Präsenz in den Stadtgebieten zu stärken. Vor Erscheinen des Medienberichts war der Polizeipräsident seitens des Bezirksbürgermeisters nicht um nähere Informationen zu den beabsichtigten Organisationsänderungen ersucht worden. Im Kontext dieser öffentlichen Kritik gab der Polizeipräsident in den genannten internen Besprechungen den Hinweis, dass er hierzu gern den Kabarettisten Dieter Nuhr zitieren würde. Dies tat er sodann sinngemäß, indem er - bewusst pointierend - die in Fragen 1 und 2 erwähnte Äußerung tätigte. 3. Für den Fall, dass die Aussagen so oder sinngemäß getätigt wurden: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung? In einem Telefonat am 22.07.2019 hat der Polizeipräsident gegenüber dem Köln-Mülheimer Bezirksbürgermeister sein Bedauern über seine Wortwahl ausgedrückt und sich entschuldigt. Der Polizeipräsident und der Bezirksbürgermeister stehen im unmittelbaren Kontakt und haben eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben. Die Landesregierung sieht keinen Anlass, darüber hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die interne und externe Kommunikation des Polizeipräsidenten zu den geplanten Umstrukturierungen insgesamt unter Einbeziehung der Antworten zu 1. und 2.? Zu den geplanten Umstrukturierungen wurden durch das Polizeipräsidium Köln verschiedene Maßnahmen der internen und externen Kommunikation betrieben. Hierzu gehörte eine frühzeitige Information des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten durch deren Teilnahme an zwei Workshops. Es erfolgte eine unmittelbare Information der Vertreter des örtlichen Personalrates anlässlich einer Regelsitzung des Gremiums. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Polizeibeirates des Polizeipräsidiums Köln wurden im Nachgang einer Personalversammlung und vor der Pressekonferenz am 09.07.2019 in einer E-Mail informiert. Der Stadtdirektor der Stadt Köln, Herr Dr. Keller, wurde persönlich durch den Behördenleiter des Polizeipräsidiums Köln im Rahmen eines regelmäßigen Jour fixes am 10.07.2019 informiert. Der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen erhielt anlässlich eines themenbezogenen Telefonats mit dem Behördenleiter am 12.07.2019 Kenntnis. Die avisierten neuen Schwerpunktsetzungen wurden dabei begrüßt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7086 4 Durch die beschriebenen Maßnahmen wurde durch das Polizeipräsidium Köln eine große Transparenz bezüglich des Umstrukturierungsprozesses erzeugt. Gleiches gilt für die Presseerklärung der Polizei Köln vom 23.07.2019, in der mitgeteilt wurde, dass sich der Polizeipräsident und der Köln-Mülheimer Bezirksbürgermeister im Dialog befinden, dass beiden gleichermaßen die Sicherheit der Menschen am Herzen liege und sie sich für eine zielgerichtete Kriminalitätsbekämpfung insbesondere an Brennpunkten einsetzten. 5. Hält die Landesregierung angesichts massiver Kritik in der Öffentlichkeit, aber auch zahlreicher Polizistinnen und Polizisten aus dem Bereich des PP Köln, an den öffentlich gemachten Umstrukturierungsplänen fest? Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Zu weitergehenden Bewertungen sieht die Landesregierung aktuell keinen Anlass.